Beschlossen: E-Scooter- Unfallhaftung wird verschärft!

Der Bundestag hat am 9.7.2026 eine umfassende Verschärfung der E-Scooter-Unfallhaftung beschlossen. Das Haftungsprivileg entfällt weitgehend, wodurch E-Scooter künftig rechtlich wie andere Kraftfahrzeuge behandelt werden. Was bedeutet das?

Hintergrund

Seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15.6.2019 hat der Gebrauch von elektrischen Tret- und Stehrollern (E-Scooter) im Straßenverkehr stetig zugenommen: Waren es 2020 noch 180.000 E-Scooter, ist ihre Zahl auf rund 990.000 in 2023 angewachsen. Auch die Unfallzahlen sind damit dramatisch gestiegen: von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. Parallel dazu hat auch die Zahl der von solchen Unfällen geschädigten Dritten zugenommen. Wurden im Jahr 2020 noch 1.150 Drittschäden reguliert, waren es im Jahr 2023 bereits 5.000 Schadensfälle gewesen.

Geschädigte sind für die Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche bisher darauf angewiesen, ein Verschulden, insbesondere des Fahrers, darzulegen und zu beweisen. Dieser Nachweis ist aber in der Praxis häufig schwer zu führen, weil der Fahrer des unfallbeteiligten E-Scooters erstens schwer zu ermitteln ist und es der Mietbetrieb zweitens mit sich bringt, dass Halter (Vermieter) und Fahrer in der Regel verschiedene Personen sind. Deshalb bleiben Geschädigte in der Praxis häufig auf ihrem Schaden sitzen. Das soll sich nun durch die beschlossene Gesetzesänderung zum Vorteil der Geschädigten spürbar ändern.

Die beschlossene Gesetzesänderung hat im Wesentlichen folgenden Inhalt:

  • Gefährdungshaftung für Halter: Vermieter und Halter haften künftig verschuldensunabhängig (§ 7 Abs.1 StVG), was insbesondere bei parkenden E Scootern greift, mit denen Unfälle verursacht werden.
  • Haftung für Fahrer: Es gilt künftig eine Haftung des Fahrers wegen vermuteten Verschuldens (§ 18 Abs.1 StVG). Nutzer müssen bei Schäden also nachweisen, dass sie diese nicht verursacht haben (z.B. Durch Unschuldsbeweis; Unabwendbarkeit des Unfalls), da sie andernfalls haften.

 

Praktische Konsequenzen

Die gesetzliche Haftungsregulierung ist notwendig und überfällig, um Geschädigten aus E-Scooter Unfällen schneller und konsequenter zu ihrem Recht zu verhelfen. Denn mit der Gesetzesänderung kehren sich die Nachweispflichten künftig um: Um Haftung auszuschließen, müssen Halter und E-Scooter-Fahrer sich künftig entlasten.

Durch die Einführung der Halterhaftung werden künftig die E-Scooter-Flottenbetreiber von Elektrokleinstfahrzeugen umfassender als zuvor veranlasst, Kosten der durch ihre Fahrzeuge verursachten Schäden zu internalisieren, sie also auf der Kostenseite ihres Geschäftsmodells zu berücksichtigen. Die Versicherungsprämien dazu Versicherungswirtschaft werden wegen steigenden Regulierungsrisiken spürbar steigen. Das wird auch zum Anstieg der Mietkosten auf Seiten der Mieter von E-Scooter.

Nicht geregelt wurde durch die Gesetzesnovelle aber ein stärkerer Eigenschutz von E-Scooter-Fahrern durch Einführung einer Helmpflicht. Denn diese könnte auch E-Scooter in vielen Fällen vor schlimmen Verletzungsfolgen schützen.

Der Bundesrat hatte schon im ersten Umlauf am 8.5.2026 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu heben. Die Gesetzesänderung tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt am Monatsersten des folgenden Quartals in Kraft.

Weitere Informationen:

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

Kommentare zu diesem Beitrag:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Kommentare werden erst nach Prüfung freigeschaltet. Bitte habe etwas Geduld.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Are you human? Please solve:Captcha


ARCHIV

Archiv