Was der Bestätigungsvermerk der 12.18 Investment Management GmbH über die Grenzen der Abschlussprüfung verrät.
Nach Unternehmenskrisen richtet sich der Blick häufig auf Vorstände, Aufsichtsräte oder Investitionsentscheidungen. Auch im aktuellen Fall des Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer (VZB) stehen mutmaßliche Pflichtverletzungen der Verantwortlichen im Fokus. Das VZB war an der 12.18 Investment Management GmbH beteiligt. Gerade deshalb lohnt sich ein Blick in den letzten veröffentlichten Bestätigungsvermerk der Gesellschaft. Denn dort findet sich eine ungewöhnlich deutliche Warnung der Abschlussprüfer, die heute besondere Aufmerksamkeit verdient.
Der zuletzt veröffentlichte Jahresabschluss der 12.18 Investment Management GmbH stammt aus dem Geschäftsjahr 2023. Er weist einen Jahresfehlbetrag von rund 29 Mio. Euro aus. Viel bemerkenswerter als diese Zahl ist jedoch der Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer. Darin weisen sie ausdrücklich darauf hin, dass die Liquiditätsplanung auf dem Verkauf von Immobilien sowie auf befristeten Stillhaltevereinbarungen für Gesellschafterdarlehen beruht. Sollten diese Voraussetzungen bei einer negativen Geschäftsentwicklung nicht eintreten, könne der „Fortbestand des Konzerns gefährdet“ sein.
Eine ungewöhnlich deutliche Warnung
Der Hinweis der Wirtschaftsprüfer verdient besondere Aufmerksamkeit. Er beschränkt sich nicht auf die allgemeine Feststellung, dass Risiken bestehen. Risiken gehören schließlich zum unternehmerischen Alltag.
Vielmehr beschreiben die Prüfer sehr konkret, wovon die Unternehmensfortführung abhängt. Nach ihrer Einschätzung basiert die Liquiditätsplanung auf zwei wesentlichen Voraussetzungen:
- Immobilien der 12.18-Gruppe müssen erfolgreich veräußert werden.
- Gesellschafter müssen ihre Darlehen weiterhin stunden und dürfen diese nicht kurzfristig zurückfordern.
Gerade für die Gesellschafter – und damit auch für das VZB als beteiligten Investor – war dieser Hinweis von erheblicher Bedeutung.
Mit anderen Worten: Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens war aus Sicht der Abschlussprüfer nicht allein durch das operative Geschäft oder vorhandene Liquidität abgesichert. Sie hing vielmehr davon ab, dass mehrere zukünftige Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden und externe Unterstützung bestehen bleibt.
Die Schlussfolgerung der Prüfer fällt entsprechend deutlich aus: Sollten diese Annahmen bei einer negativen Geschäftsentwicklung nicht eintreten, könne der „Fortbestand des Konzerns gefährdet“ sein.
Diese Formulierung gehört zu den stärksten Warnhinweisen, die sich in einem Bestätigungsvermerk finden können. Sie macht deutlich, dass aus Sicht der Wirtschaftsprüfer eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Unternehmensfortführung besteht.
Die Aufgabe des Wirtschaftsprüfers endet mit seiner Warnung
Genau darin liegt die Aufgabe des Abschlussprüfers. Er entscheidet weder über Investitionen noch über Finanzierungsmaßnahmen oder die Unternehmensstrategie. Er kann keine Immobilien verkaufen und keine Gesellschafter zur Stundung ihrer Darlehen verpflichten.
Seine Aufgabe besteht darin, Risiken transparent zu machen und Abschlussadressaten darauf hinzuweisen, wenn die Fortführung eines Unternehmens von wesentlichen Annahmen abhängt. Mehr kann – und darf – der Wirtschaftsprüfer an dieser Stelle nicht tun.
Transparenz ersetzt keine Entscheidungen
Der Fall verdeutlicht zugleich die Grenzen der Abschlussprüfung. Ein Wirtschaftsprüfer kann Risiken identifizieren, ihre Darstellung im Jahresabschluss kritisch hinterfragen und sie im Bestätigungsvermerk deutlich hervorheben.
Gerade Gesellschafter und Investoren – im vorliegenden Fall also auch das VZB – müssen diese Hinweise wahrnehmen, richtig einordnen und in ihre Entscheidungen einbeziehen. Die beste Warnung bleibt wirkungslos, wenn sie niemand liest.
Mein Senf dazu
Nach nahezu jeder Unternehmenskrise wird gefragt: „Wo waren eigentlich die Wirtschaftsprüfer?“
Die spannendere Frage sollte jedoch häufig lauten: „Wer hat eigentlich gelesen, worauf die Wirtschaftsprüfer hingewiesen haben?“
Natürlich gibt es Fälle, in denen Abschlussprüfer selbst Fehler machen oder ihre Prüfungsqualität berechtigter Kritik ausgesetzt ist. Der VZB-Fall zeigt jedoch einen anderen Aspekt. Die Abschlussprüfer haben – soweit sich dies aus dem veröffentlichten Hinweis ergibt – die entscheidende Unsicherheit nicht versteckt, sondern ausdrücklich benannt. Sie haben offengelegt, dass die Unternehmensfortführung maßgeblich vom Erfolg geplanter Immobilienverkäufe und der weiteren Unterstützung durch die Gesellschafter abhängt.
Mich überrascht immer wieder, wie wenig Aufmerksamkeit der Bestätigungsvermerk in der Praxis erhält. Viele Leser springen direkt zur Bilanz, zur Gewinn- und Verlustrechnung oder zum Lagebericht. Das Testat wird dagegen häufig überblättert – obwohl sich dort mitunter genau die Hinweise finden, die helfen, die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens realistisch einzuordnen.
Mein Rat lautet daher: Wer Geschäftsberichte analysiert, sollte den Bestätigungsvermerk nicht als Pflichtlektüre am Ende verstehen. Gerade dort finden sich häufig die Informationen, die erklären, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen wirtschaftlich überlebensfähig bleibt. Manchmal sind diese wenigen Absätze die aufschlussreichsten Seiten des gesamten Geschäftsberichts.
Lesen Sie hierzu auch:
- VZB-Verantwortliche sollen 230 Millionen Euro veruntreut haben (handelsblatt.com)
- Konzernabschluss 2023 der 12.18. Investment Management GmbH (verfügbar im Bundesanzeiger)