Paradigmenwechsel bei der Förderung erneuerbarer Energien – Kabinett beschließt Änderung des EEG und Netzanschlusspaket
Die Bundesregierung will an den Ausbauzielen bei den Erneuerbaren Energien festhalten, Energie soll aber auch sicher und bezahlbar sein. Dafür soll insbesondere das EEG geändert werden. Was bedeutet das?
Hintergrund und Zielsetzung des geplanten EEG 2027
Das aktuelle EEG muss geändert werden. Hintergrund ist das Auslaufen der EU-Beihilfengenehmigung am 31.12.2026. Ohne eine fristgerechte Neufassung und EU-Genehmigung gibt es ab Januar 2027 keine rechtliche Grundlage mehr für staatliche Fördergelder neuer Ökostrom-Projekte. Deshalb hat die Bundesregierung am 29.7.2026 u.a. einen Entwurf für ein neues EEG 2027 beschlossen.
Aktuell erhalten Photovoltaikanlagenbetreiber für selbst erzeugten Strom, die sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen, eine fixe Vergütung. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und nach dem Einspeisemodell: Teileinspeisung (Solarstrom wird selbst verbraucht, nur der Überschuss wird in das öffentliche Stromnetz gespeist) oder Volleinspeisung (der gesamte erzeugte Solarstrom wird in das öffentliche Netz gespeist). Seit 1.2.2026 beträgt die Vergütung für kleine PV-Anlagen bis 10 kWp derzeit 7,78 Cent/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,34 Cent/kWh (Volleinspeisung). Sie wird für 20 Jahre ab dem Zeitpunkt gewährt, an dem die Anlage in Betrieb ging und in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen wurde.
Was genau ist geplant?
Die EEG-Novelle 2027 und das sogenannte Netzpaket sollen ab 1.1.2027 den Ausbau erneuerbarer Energien durch den punktuellen Entzug staatlicher Förderung stärker den Marktregeln unterwerfen. Die Eckpunkte für (künftige) Solaranlagen lauten:
- Abschaffung fester Einspeisevergütung: Bei Solaranlagen soll im Rahmen der Gesetzesänderungen die für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für neue Anlagen etwa auf Privatdächern abgeschafft werden. Geplant ist die Abschaffung der klassischen festen Einspeisevergütung für kleine Neuanlagen unter 25 kWp.
- Befristete Übergangszahlungen: Ab 2027 soll es statt Einspeisevergütung eine befristete Übergangszahlung in Höhe von 5,2 Cent/Kwh für bis zu 36 Monate geben. Der Anspruch darauf wird jedoch schrittweise eingeschränkt: 2027 gilt er für Neuanlagen unter 50 KwP, 2028 für Anlagen unter 25 KwP und 2029 nur noch für Anlagen unter 7 KwP Kilowatt. Diese feste Pauschale soll ab August 2027 halbjährlich sinken.
- Direktvermarktung: Wenn Betreiber kleinerer Anlagen ihren Strom einspeisen und dafür Geld erhalten wollen, müssen sie ihn nach 2030 an den Strombörsen über einen Drittanbieter selbst vermarkten.
- Begrenztes Einspeisevolumen: Die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer PV-Dachanlagen soll auf 50 Prozent begrenzt werden, um Mittagsspitzen im Einspeiseprofil zu vermeiden, die Eigenverantwortung der Anlagenbetreiber zu stärken und den Zubau von Speichern anzureizen.
Bewertung und nächste Schritte
Das Regierungsvorhaben hat schon im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses ein geteiltes Echo gefunden. Während Unternehmen der Energiewirtschaft den Entwurf als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnen, kritisieren Umwelt- und Verbände den Entwurf heftig. die Die Abschaffung der EEG-Förderung für kleine PV-Anlagen sei ein „falsches Signal“, das bei Verbrauchern für Verunsicherung sorge. Direktvermarktung dürfe kein Expertenthema sein, sondern muss massentauglich werden – solche Lösungen fehlen aber bislang.
Wie geht’s jetzt weiter? Der Regierungsentwurf geht jetzt zunächst in das parlamentarische Verfahren. In Bundestag und Bundesrat muss abgewartet werden, ob und in welchem Umfang an der Regierungsvorlage Änderungen vorgenommen werden. Wir werden das im Blog gespannt verfolgen.
Weitere Informationen:
- Regierungsentwurf für ein EEG 2027 (20260729-entwurf-gesetz-eeg-stromsektor.pdf)
- Presseinformation der Bundesregierung zum EEG 2027 v. 29.7.2026: Kabinett beschließt EEG-Novelle und Netzpaket | Bundesregierung
- Pressemitteilung des BMWE zu den energiepolitischen Beschlüssen v. 29.7.2026: