1.240 Euro Steuererstattung einfach per App erhalten – was steckt hinter so einer Werbung?

Der 31. Juli ist vorbei. Für viele nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige war dies die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025. Rund um diesen Termin begegnet einem verstärkt Werbung für Steuer-Apps: Steuererklärung einfach am Smartphone erledigen – und am Ende winkt eine stattliche Erstattung.

Dabei taucht immer wieder eine Zahl auf: 1.240 Euro durchschnittliche Steuererstattung. Das klingt verlockend. Aber was bedeutet diese Zahl eigentlich?

Die 1.240 Euro gibt es wirklich

Die Zahl ist nicht aus der Luft gegriffen. Nach den im Juni 2026 veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes erhielten für das Veranlagungsjahr 2022 rund 13,2 Millionen Steuerpflichtige eine Einkommensteuererstattung. Diese betrug im Durchschnitt tatsächlich 1.240 Euro.

Der Blick hinter den Durchschnitt ist allerdings interessant: Bei 53 Prozent der Erstattungsfälle lag die Rückzahlung zwischen 100 und 1.000 Euro, bei weiteren 8 Prozent sogar unter 100 Euro. Nur bei 3 Prozent betrug sie mehr als 5.000 Euro. Und es gibt auch die andere Richtung: Rund 1,8 Millionen Steuerpflichtige mussten nachzahlen – durchschnittlich 1.263 Euro. Der Durchschnitt von 1.240 Euro bedeutet also keineswegs, dass der typische Steuerpflichtige 1.240 Euro zurückbekommt.

Holt mir die App 1.240 Euro zurück?

Genau hier wird die Werbung interessant. Beispielsweise verweist aktuell ein Anbieter auf eine durchschnittliche Steuererstattung von 1.240 Euro. Auch bei anderen Angeboten rund um die digitale Steuererklärung spielen durchschnittliche Erstattungsbeträge eine wichtige Rolle. Sachlich kann eine solche Angabe richtig sein. Beim Nutzer kann trotzdem eine andere Botschaft hängen bleiben: „Mit dieser App bekomme ich rund 1.240 Euro zurück.“

Doch die Erstattung entsteht nicht durch die App. Sie ergibt sich aus den individuellen steuerlichen Verhältnissen: Einkünfte, einbehaltene Lohnsteuer, Werbungskosten, Sonderausgaben und andere steuerlich relevante Sachverhalte. Die App kann diese Informationen verarbeiten, Fragen stellen und rechnen. Aber sie kann nur berücksichtigen, was der Nutzer ihr mitteilt.

„Shit in – shit out“

In der IT gibt es dafür einen wenig eleganten, aber treffenden Grundsatz: „Shit in – shit out.“ Oder etwas salonfähiger: „Garbage in – garbage out.“ Auch die beste Steuer-App kann einen Sachverhalt nicht berücksichtigen, den der Nutzer nicht oder falsch angibt. Deshalb lautet die entscheidende Frage nicht nur: Rechnet die App richtig? Sondern auch: Habe ich alles richtig und vollständig angegeben?

Das ist keine Kritik an Steuer-Apps. Im Gegenteil: Für viele Steuerpflichtige können sie eine sehr gute Möglichkeit sein, ihre Erklärung selbst zu erstellen. Aber eine gute Benutzerführung ersetzt nicht zwangsläufig steuerliches Wissen.

Viele Wege führen zum Finanzamt

Wer seine Steuererklärung abgeben möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. ELSTER ist kostenlos, verlangt aber ein vergleichsweise hohes Maß an Eigenverantwortung. Steuer-Apps und Steuersoftware führen komfortabler durch die Erklärung, kosten dafür häufig Geld.

Lohnsteuerhilfevereine bieten im Rahmen ihrer Beratungsbefugnis persönliche Unterstützung gegen einen Mitgliedsbeitrag. Und schließlich gibt es den Steuerberater. Er dürfte regelmäßig die teuerste Variante sein. Dafür beurteilt er den Sachverhalt individuell, fragt nach, prüft steuerliche Möglichkeiten und haftet für seine Beratung. Für steuerlich beratene Steuerpflichtige gelten zudem grundsätzlich längere Abgabefristen. Welche Variante die richtige ist, hängt daher vom Steuerfall und dem eigenen Bedürfnis nach Unterstützung und Sicherheit ab.

Richtige Statistik – falsche Botschaft?

Bleibt die wettbewerbsrechtlich interessante Frage: Kann die Werbung mit einer durchschnittlichen Steuererstattung irreführend sein? Eine statistisch zutreffende Angabe ist zunächst einmal genau das: zutreffend. Entscheidend kann jedoch sein, welchen Eindruck die konkrete Werbung beim Verbraucher hervorruft. Entsteht der Eindruck, gerade die Nutzung eines bestimmten Angebots führe typischerweise zu einer Erstattung in dieser Größenordnung, kann sich die Frage einer Irreführung nach § 5 UWG stellen. Denn zwischen zwei Aussagen besteht ein kleiner, aber entscheidender Unterschied: „Steuerpflichtige erhalten durchschnittlich 1.240 Euro zurück.“ und „Mit unserer App erhalten Sie durchschnittlich 1.240 Euro zurück.“

Was ist mir meine Steuererklärung wert?

Vielleicht ist das die wichtigere Frage. ELSTER kostet nichts, verlangt aber Eigeninitiative. Eine Steuer-App bietet mehr Führung und Komfort. Ein Lohnsteuerhilfeverein bietet persönliche Unterstützung. Der Steuerberater bietet individuelle Beratung, Prüfung und Haftung. Es ist letztlich eine Abwägung zwischen Kosten, Komfort, eigener steuerlicher Kenntnis und gewünschter Sicherheit.

Beim nächsten Werbeversprechen von 1.240 Euro sollte die Frage deshalb vielleicht nicht lauten: „Bekomme ich auch so viel zurück?“ Sondern: „Sind meine Angaben vollständig – und habe ich für meinen Steuerfall den richtigen Weg gewählt?“

Denn auch bei der digitalsten Steuererklärung gilt: Das Ergebnis kann nur so gut sein wie die Informationen, die hineingehen.

Weitere Informationen:

PM Statistisches Bundesamt v. 10.06.2026: Steuererklärung: Durchschnittliche Rückerstattung lag bei 1.240 Euro

Ein Beitrag von:

  • Ralph Homuth, LL.M.
    • Steuerberater in Hamburg
    • Fachberater für internationales Steuerrecht
    • Studium BWL und Wirtschaftsrecht
    • Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht
    • Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler
    • Homepage: stb-homuth.de

    Warum blogge ich hier?
    Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen. An steuerliche Auswirkungen wird dabei oft nicht gedacht. Ich möchte diese Themen hier aufgreifen und damit zu Diskussionen anregen.

Kommentare zu diesem Beitrag:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Kommentare werden erst nach Prüfung freigeschaltet. Bitte habe etwas Geduld.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Are you human? Please solve:Captcha


NEUESTE KOMMENTARE

ARCHIV

Archiv