Mehr Beratung, weniger Bürokratie – Modernisierung der Steuerberatung startet am 1.9.2026

Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie verspricht die Änderung des Steuerberatergesetzes, die die Bundesregierung 2026 beschlossen hat. Die Maßnahmen treten nun nach und nach in Kraft – die meisten von ihnen am 1.9.2026.

Hintergrund

Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes sollen die Regelungen für die Steuerberatung modernisiert, vereinfacht und von Bürokratie befreit werden. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf bereits am 14.1.2026 beschlossen, der Bundestag stimmte am 24.4.2026 zu. Allerdings verweigerte dann der Bundesrat seine Zustimmung aufgrund der im Gesetzentwurf enthaltenen sog. Entlastungsprämie verweigert – ich hatte dazu im Blog berichtet. Auf abermalige Initiative der Bundesregierung wurde das Gesetz – diesmal ohne Entlastungsprämie – im Bundestag beschlossen, der Bundesrat stimmte zu. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl 2026 I Nr. 197 v. 2.7.2026) treten die verschiedenen Gesetzesteile nun sukzessive in Kraft, die meisten Regelungen am 1.9.2026.

Was ändert sich ab 1.9.2026?

Zu den wichtigsten Änderungen der geänderten Steuerberatungsrechts gehören:

  • Lohnsteuerhilfevereine bekommen mehr Befugnisse: Dadurch sollen mehr Steuerpflichtige ihre Angebote in Anspruch nehmen können. Unter anderem sollen die Betragsgrenzen für mit der Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine vereinbarte Tätigkeiten entfallen. Zudem soll eine Person künftig drei statt bisher zwei Beratungsstellen leiten dürfen.
  • Die beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen wird neu geregelt: So sollen in Zukunft zum Beispiel auch Energieberaterinnen und -berater über steuerliche Aspekte ihres Fachgebietes informieren dürfen.
  • Die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen wird erweitert: Nicht mehr nur nahe Angehörige, sondern auch Freunde und Bekannte sollen nun bei der Steuererklärung helfen dürfen. Ebenso wird das Betreiben von sogenannten „Tax Law Clinics“ zur unentgeltlichen Steuerberatung an Hochschulen erlaubt.
  • Leitungserfordernis für Steuerberaterinnen und -berater fällt weg: Künftig können Steuerberater eine zusätzliche Beratungsstelle unterhalten. Künftig kann eine weitere Beratungsstelle unterhalten werden, ohne dass diese durch eine andere Beraterin oder einen anderen Berater geleitet wird oder hierzu eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.  Darüber hinaus dürfen Vollmachten nun zentral elektronisch verwaltet werden.

 

Wie ist das zu bewerten?

Die Änderungen im Steuerberatungsrecht sind ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. Das Beratungsangebot für Steuerangebot wird deutlich ausgebaut – das ist gut so. Nach Schätzungen des BMF können ab 1.9.2026 etwa 35.500 Steuerpflichtige zusätzlich die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen. Die Modernisierung nutzt aber auch den Angehörigen der steuerberatenden Berufe, da bisher bestehende bürokratische Fallstricke entfallen.

Weitere Informationen

Presseinformation der Bundesregierung v. 30.5.2026: Moderneres Steuerberatungsrecht kommt | Bundesregierung

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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