Der teuerste Bilanzposten ist oft die Hoffnung

Was der Fall Delivery Hero über Goodwill und Werthaltigkeit verrät

Die Geschichte von Delivery Hero wirkt wie eine klassische Wachstumsgeschichte: rasante Expansion, milliardenschwere Übernahmen und schließlich der Aufstieg in den DAX. Heute steht dagegen die geplante Übernahme durch Uber im Mittelpunkt. Diskutiert wird über Strategie, Managementfehler und den Vertrauensverlust am Kapitalmarkt.

Aus Sicht der Rechnungslegung ist jedoch anhand dieses beispielhaften Falls vor allem eine andere Frage spannend: Was verrät der Goodwill über die Entwicklung eines Unternehmens?

Der Goodwill bildet Erwartungen ab

Kaum ein Bilanzposten wird so häufig missverstanden wie der Geschäfts- oder Firmenwert. Nicht selten wird ein hoher Goodwill pauschal als Warnsignal interpretiert. So einfach ist es jedoch nicht. Goodwill entsteht immer dann, wenn ein Unternehmen für einen Unternehmenskauf mehr bezahlt als der beizulegende Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte beträgt. Der Käufer vergütet damit nicht Maschinen, Gebäude oder Vorräte, sondern zukünftige Ertragserwartungen. Dazu gehören beispielsweise erwartete Synergien, eine starke Marktposition, Kundenbeziehungen oder technisches Know-how. Der Goodwill ist damit letztlich Ausdruck der Erwartung, dass sich der gezahlte Kaufpreis künftig wirtschaftlich rechtfertigen lässt.

Gerade wachstumsorientierte Unternehmen weisen deshalb häufig erhebliche Firmenwerte aus. Ein hoher Goodwill ist zunächst weder ungewöhnlich noch problematisch. Entscheidend ist vielmehr, ob sich die Annahmen, die dem Unternehmenskauf zugrunde lagen, im Nachhinein als realistisch erweisen.

Wenn die Realität die Erwartungen einholt

Nach IAS 36 wird der Goodwill nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen muss mindestens einmal jährlich überprüft werden, ob er noch werthaltig ist. Ergibt dieser Werthaltigkeitstest, dass die künftig erwarteten Zahlungsströme die ursprünglichen Annahmen nicht mehr tragen, ist eine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich.

Genau diese Entwicklung war bei Delivery Hero zu beobachten. Der Konzern erfasste im Jahr 2022 Goodwill-Abschreibungen in Höhe von 742 Mio. Euro und im Jahr 2023 weitere 858 Mio. Euro. Die Wertminderungen selbst haben die Unternehmensentwicklung nicht verursacht. Sie machen jedoch sichtbar, dass sich die Erwartungen, die bei früheren Akquisitionen bestanden, zumindest teilweise nicht erfüllt haben. Insofern erzählt der Goodwill nicht nur die Geschichte eines Unternehmenskaufs, sondern auch die Geschichte der späteren Neubewertung dieser Erwartungen.

Der Blick in den Anhang lohnt sich

Wer einen Jahresabschluss analysiert, sollte deshalb nicht bei der Bilanz stehen bleiben. Die eigentlichen Informationen zum Goodwill finden sich regelmäßig im Anhang. Dort erläutert das Unternehmen unter anderem, welchen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Firmenwert zugeordnet wurde, welche Annahmen den Werthaltigkeitstests zugrunde liegen und wie empfindlich die Bewertung auf Veränderungen dieser Annahmen reagiert.

Gerade diese Angaben liefern häufig wertvolle Hinweise. Sie zeigen, welche Erwartungen das Management an die künftige Entwicklung hat und welche Faktoren den bilanzierten Firmenwert maßgeblich stützen. Werden Wachstumsraten, Margen oder Diskontierungszinssätze im Zeitablauf angepasst, lässt sich häufig nachvollziehen, wie sich die Einschätzung der wirtschaftlichen Perspektiven verändert hat.

Goodwill ist kein Frühwarnsystem – aber ein wichtiger Indikator

Natürlich lässt sich aus einem hohen Goodwill allein keine Unternehmenskrise ableiten. Ebenso wenig bedeutet jede Wertminderung, dass eine Übernahme gescheitert ist. Märkte verändern sich, wirtschaftliche Rahmenbedingungen verschlechtern sich und auch Zinsänderungen können die Werthaltigkeit beeinflussen.

Dennoch liefert der Goodwill wichtige Informationen für die Abschlussanalyse. Er zeigt, welche Erwartungen beim Erwerb eines Unternehmens bestanden – und ob diese Erwartungen einer späteren Realitätsprüfung standhalten. Gerade deshalb sollte der Goodwill nicht als bloßer Bilanzposten verstanden werden, sondern als Bestandteil einer fundierten Unternehmensanalyse.

Und mein Senf

Goodwill gehört für mich zu den Bilanzposten, die man nicht isoliert betrachten darf. Er ist weder per se gut noch schlecht. Er dokumentiert zunächst einmal, dass ein Unternehmen bereit war, für die Zukunft mehr zu bezahlen als für die heute identifizierbaren Vermögenswerte. Bilanztechnisch ist das völlig legitim.

Die spannende Frage lautet aber: War dieser Zukunftsoptimismus berechtigt? Genau hier setzt der jährliche Werthaltigkeitstest an. Er ist gewissermaßen der Realitätscheck früherer Investitionsentscheidungen. Solange die Erwartungen an Wachstum, Synergien und Erträge erfüllt werden, bleibt der Goodwill in der Bilanz stehen. Werden diese Erwartungen jedoch nach unten korrigiert, muss auch der Firmenwert angepasst werden.

Etwas zugespitzt könnte man deshalb sagen: Steckt beim Unternehmenskauf zu viel Luft im Kaufpreis, kommt sie spätestens bei der Goodwill-Abschreibung wieder aus der Bilanz heraus.

Natürlich ist eine Wertminderung nicht automatisch ein Beleg für ein schlechtes Management. Märkte verändern sich, Zinsen steigen, Geschäftsmodelle geraten unter Druck oder regulatorische Rahmenbedingungen verschieben sich. Dennoch sind hohe Goodwill-Abschreibungen selten ein Zufall. Sie zeigen, dass die wirtschaftliche Realität hinter den Annahmen zurückgeblieben ist, die den Kaufpreis ursprünglich gerechtfertigt haben.

Deshalb gehört der Goodwill für mich zu den spannendsten Bilanzposten überhaupt. Er blickt nicht in die Vergangenheit, sondern zeigt, wie gut die Zukunft eingeschätzt wurde. Und genau deshalb lese ich bei Unternehmen mit einer ausgeprägten Akquisitionsstrategie nicht nur die Bilanz, sondern immer auch die Angaben zum Impairmenttest im Anhang. Dort entscheidet sich häufig, ob aus einer ambitionierten Wachstumsstory nachhaltiger Unternehmenswert geworden ist – oder ob lediglich viel Zukunft eingekauft wurde.

Lesen Sie hierzu auch:

Sechs Fehler, die Delivery Hero zum Übernahmekandidaten machten (handelsblatt.com)

 

Ein Beitrag von:

  • Dr. Carola Rinker
    • Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen)
    • Diplom-Volkswirtin
    • Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik
    • Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal
    • Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
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    Warum blogge ich hier?
    Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.

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