Mit dem vom Bundeskabinett am 13.5.2026 beschlossenen Gesetzentwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz soll das bisherige sog. Heizungsgesetz der Ampelregierung – das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – im Wesentlichen abgeschafft werden. Aber der Widerstand hat sich bereits formiert – die Unsicherheiten für Unternehmen und Verbraucher bleiben.
Hintergrund
Das neue Gebäudeenergiegesetz – GEG (BGBl 2023 I Nr.280 v. 19.10.2023) sollte ab 1.1.2024 in Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich einleiten. Seit 1.1.2024 ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise soll damit aus Sicht des Gesetzgebers eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt werden. Die GEG-Novelle war jedoch von Anfang an politisch umstritten.
Ein zentraler Streitpunkt war die sog. „65-Prozent-Regel“ (§ 71 GEG.), die besagt, dass neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Millionen Verbraucher dachten, sie müssten sofort auf eine Wärmepumpe umsteigen. Die neue Bundesregierung vereinbarte vor diesem Hintergrund im Koalitionsvertrag 2025 ein „technologieoffenes, flexibles und einfaches Heizungsgesetz“. Dieser Zielsetzung dient das Mitte Mai 2026 von der Regierungskoalition beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), mit dem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 umgesetzt werden sollen und das jetzt das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss.
Eckpunkte des Gesetzesvorhabens
- Freie Heizungswahl: Die starre Pflicht zum Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien beim Heizen sowie generelle Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten entfallen. Eigentümer können wieder frei entscheiden, wie sie heizen wollen.
- Mehr Optionen bei Heizungssystemen: Neben Wärmepumpen, Fernwärme und Biomasse sind auch klassische Gas- und Ölheizungen weiterhin zulässig, sofern die eingesetzten Brennstoffe schrittweise klimafreundlicher werden.
- Neuerungen beim Energieausweis: Während die Skala für Wohngebäude (A+ bis H) unverändert bleibt, wird für Nichtwohngebäude eine neue EU-Skala von A bis G eingeführt. Zudem steigen die Dokumentationspflichten (z. B. Angabe absoluter Verbrauchswerte in Megawattstunden).
- Fokus auf Effizienz: Für besonders energetisch schlechte Nichtwohngebäude (Energieklasse G) ist bis zum Jahr 2030 eine Renovierungspflicht vorgesehen.
- Bundesweite Solarpflicht: Erstmals eingeführt wird eine bundesweite Solarpflicht, die technologisch sowohl Photovoltaik als auch Solarthermie umfasst. Die Solarpflicht soll zeitlich gestaffelt ab 2027 für verschiedene Gebäudeklassen verbindlich werden.
- Mieterschutz: Mieter sollen künftig vor den finanziellen Risiken fossiler Heizsysteme besser geschützt werden. Wenn Vermieter eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen, sollen sie deshalb künftig einen Teil der Betriebskosten bezahlen.
Erste Bewertung
Die Abschaffung des pauschalen Verbots von Gas- und Ölheizungen nach 2044 bewerten die Unternehmen nach DIHK-Angaben überwiegend positiv. Besonders der Verzicht auf starre Vorgaben wie die „65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht“ für neu eingebaute Heizsysteme sorgt für mehr Flexibilität und stärkt die unternehmerische Entscheidungsfreiheit. Gleiches gilt für die klare Anerkennung eines breiten Spektrums an Heiztechnologien, darunter Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse-, Hybrid-, Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen. Schließlich sorgt das Emissionshandelssystem zuverlässig für die CO2-Reduktion des Sektors.
Gleichzeitig bleiben bei der konkreten rechtlichen Ausgestaltung des GModG aber bislang noch Ungewissheiten: Die Ausarbeitung der Kerninhalte, etwa zur sogenannten „Bio-Treppe für Verbraucher“ (schrittweise Vorgaben für den steigenden Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe beim Heizen), wurde auf den Sommer 2026 verschoben. Damit bleiben hohe Unsicherheiten bei Investitionsentscheidungen bestehen. Gerade langfristige Investitionen in Gebäude und Wärmeversorgung erfordern jedoch verlässliche und konsistente Rahmenbedingungen – für Unternehmen und Gebäudeeigentümer.
Hinzukommt: Noch vor der für den 11.6.2026 im Bundestag geplanten ersten Lesung des Gesetzentwurfs regt sich in den Reihen der Opposition heftiger Widerstand gegen das von der Regierungskoalition geplante GModG. Bereits am 21.5.2026 wurden drei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6005, 6006 und 6007) und ein Antrag der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/6019) zu Gebäudemodernisierung und Heizung debattiert, die im Anschluss dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen wurden. Viel spricht deshalb dafür, dass der Entwurf des GModG noch etliche Änderungen erfahren wird.
Fazit:
Die geplanten Regelungen ermöglichen zwar Technologieoffenheit, schaffen aber weder für Unternehmen noch für Verbraucher ausreichende Planungssicherheit. Ob und zu welchem Zeitpunkt des GModG der Bundesregierung Realität wird, ist ausgesprochen unsicher.
Quellen
- Gesetzentwurf GModG
- Neue Weichenstellung für den Gebäudebereich – Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz | BMWE (gemeinsame Pressemitteilung der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum GModG v. 13.5.2026)
- Heute im Bundestag (hib) Nr. 423/2026 v. 21.5.2026: Deutscher Bundestag – Grüne wollen Gebäudemodernisierungsgesetz stoppen
- Oppositionsanträge vom 21.5.2026 im Bundestag: Deutscher Bundestag – Oppositionsanträge zu Gebäudemodernisierung und Heizungen debattiert
- DIHK News v. 28.5.2026: Gebäudemodernisierung und Wärmewende: Reformen im Überblick