Als würde der Koch die Küche verlassen, obwohl das Essen noch auf dem Herd steht.
Stellen Sie sich vor, ein Koch verlässt die Küche, obwohl das Essen noch auf dem Herd steht. Er teilt seinen Gästen lediglich mit: „Mit dem Hauptgericht stimmt etwas nicht.“ Ob das Fleisch nicht gar ist, die Soße angebrannt oder lediglich etwas zu stark gewürzt wurde, erfahren die Gäste nicht.
Einen ähnlichen Eindruck hinterlässt die aktuelle Fehlerfeststellung der BaFin zum Konzernabschluss 2022 der Nagarro SE. Die BaFin benennt mehrere Verstöße gegen die IFRS-Rechnungslegung. Besonders ins Auge fallen dabei die Beanstandungen rund um die Umsatzerlöse.
Drei Fehler bei einer der wichtigsten Kennzahlen
Die BaFin beanstandet gleich drei Bereiche: die Aufzeichnung, die Erfassung sowie die geografische Aufschlüsselung der Umsatzerlöse.
Das ist bemerkenswert. Umsatzerlöse gehören zu den wichtigsten Kennzahlen eines Unternehmens. Sie bilden die Grundlage für die Beurteilung des Geschäftswachstums, der Profitabilität und – über die geografische Aufschlüsselung – auch der regionalen Geschäftsentwicklung.
Besonders aufhorchen lässt deshalb dieser Satz aus der Fehlerfeststellung:
„Somit war nicht nachvollziehbar, ob die Umsatzerlöse in Höhe von 856,3 Mio. Euro korrekt erfasst und zum richtigen Zeitpunkt verbucht wurden.“
Wenn die BaFin eine solche Aussage zu einer der zentralen Kennzahlen eines Unternehmens trifft, ist das für Abschlussadressaten ein Anlass, genauer hinzuschauen.
Was die BaFin offenlässt
Die Fehlerfeststellung wirft unmittelbar weitere Fragen auf. Wie hoch waren die fehlerhaft erfassten Umsätze tatsächlich? Handelt es sich lediglich um eine zeitliche Verschiebung zwischen Geschäftsjahren oder wurden Umsätze insgesamt fehlerhaft verbucht? Sind möglicherweise weitere Geschäftsjahre betroffen?
Gerade diese Fragen sind für Abschlussadressaten entscheidend, um die Bedeutung der Beanstandungen einordnen zu können. Antworten darauf liefert die Fehlerfeststellung jedoch nicht. Damit bleibt die wirtschaftliche Tragweite der festgestellten Fehler offen.
Nagarro wehrt sich gegen die Fehlerfeststellung
Mit der Veröffentlichung der Fehlerfeststellung ist der Fall noch nicht beendet. Nagarro hält den Konzernabschluss 2022 und den zusammengefassten Lagebericht weiterhin für frei von wesentlichen Fehlern im Sinne des § 109 WpHG und hat gegen den Feststellungsbescheid der BaFin Widerspruch eingelegt.
Damit stehen sich derzeit zwei Auffassungen gegenüber: Während die BaFin mehrere Verstöße gegen die Rechnungslegung festgestellt hat, weist Nagarro diese zurück. Das Widerspruchsverfahren ist nach Angaben des Unternehmens noch anhängig.
Und mein Senf
Mich überrascht weniger, dass die BaFin Fehler bei den Umsatzerlösen festgestellt hat. Mich überrascht vielmehr, dass deren wirtschaftliche Tragweite offenbleibt. Wenn die korrekte Erfassung von Umsatzerlösen in Höhe von 856,3 Mio. Euro infrage gestellt wird, klingt das zunächst nach einem erheblichen Warnsignal. Umso größer ist das Interesse zu erfahren, welche Auswirkungen die festgestellten Fehler tatsächlich haben.
Eine Einordnung wie beispielsweise „20 Mio. Euro der Umsatzerlöse wurden im falschen Geschäftsjahr erfasst“ oder „Die Fehler betreffen ausschließlich die geografische Zuordnung, nicht aber die Höhe der Umsatzerlöse“ hätte den Fall deutlich greifbarer gemacht.
Und damit sind wir wieder beim Koch aus dem Einstieg. Er sagt seinen Gästen zwar, dass mit dem Hauptgericht etwas nicht stimmt. Ob das Essen aber komplett neu gekocht werden muss oder nur noch eine Prise Salz fehlt, verrät er nicht. Genau diesen Eindruck hinterlässt bei mir die Fehlerfeststellung.
Gerade weil Nagarro die Vorwürfe der BaFin zurückweist und den Konzernabschluss weiterhin für fehlerfrei hält, wäre eine stärkere Einordnung der wirtschaftlichen Auswirkungen für Abschlussadressaten besonders hilfreich gewesen.
Bis dahin gilt: Die eigentliche Analyse beginnt dort, wo die Fehlerfeststellung endet – und manchmal muss man eben selbst in die Töpfe schauen.
Lesen Sie hierzu auch:
- Software-Entwickler Nagarro hat Ärger mit der Finanzaufsicht (wiwo.de)
- Fehlerfeststellung der Bafin, in der auch noch andere Fehler gefunden wurden (bafin.de/PM 15.07.2026)