Alle Jahre wieder – Prüfungsschwerpunkte der BaFin

Spätfolgen von Wirecard?

Anfang Dezember hat die BaFin die Prüfungsschwerpunkte für nächstes Jahr veröffentlicht. Dies hat – wie das Singen von Weihnachtsliedern in der Adventszeit – Tradition. Doch Überraschungen gibt es dennoch.

Was die BaFin prüfen will

Im kommenden Jahr möchte die BaFin den Fokus auf den Lagebericht legen. Dazu sollen laut der Pressemitteilung der BaFin vom 4. Dezember 2023 die Darstellung der Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme genauer unter die Lupe genommen werden.

Da die Geschäftstätigkeit von Unternehmen häufig umfangreich und komplex ist, muss sich dies im Lagebericht widerspiegeln. So muss dieser in Bezug auf die Geschäftstätigkeit und das Geschäftsmodell vollständige, verlässliche und ausgewogene Informationen enthalten. Damit Dritte sich ein Bild von der Lage des Unternehmens machen können, sind Angaben zur Organisationsstruktur, den Produkten sowie den Beschaffungs- und Absatzmärkten als auch den Geschäftsprozessen relevant.

Bei den Steuerungsprozessen muss die Geschäftsleitung darlegen, wie das Unternehmen gesteuert wird und wie die gesteckten Ziele erreicht werden sollen. Bei der Beschreibung des Steuerungssystems muss unter anderem berücksichtigt werden, welche Leistungsindikatoren zur Ermittlung des Fortschritts herangezogen werden. Ebenso ist darzulegen, ob das Unternehmen auch mit nichtfinanziellen Leistungsindikatoren gesteuert wird.

Eine kurze Einordnung

Überraschend ist die Festlegung auf lediglich einen Prüfungsschwerpunkt. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage hätte ich mir das Thema Werthaltigkeit des Goodwills nach IFRS gewünscht. Denn hier tickt meines Erachtens eine Zeitbombe – vergleichbar mit den Wertverlusten auf dem Immobilienmarkt. Dies ist übrigens einer der Prüfungsschwerpunkte, den die ESMA für das kommende Jahr festgelegt hat.

Zurück zum Goodwill. In den Geschäftsberichte 2022 hatten nur wenige Unternehmen Wertkorrekturen beim Goodwill vorgenommen. Die steigenden Zinsen beeinflussen jedoch die Bewertung, was bei allen Unternehmen relevant sein dürfte. Bei anderen Parametern, wie beispielsweise der angenommenen Wachstumsrate, gibt es hier deutlich mehr Spielraum, um eine drohende Abschreibung – zumindest vorübergehend – zu verhindern.

Nur ein Prüfungsschwerpunkt? Keine Sorge. Die BaFin schaut sich nicht nur dem Lagebericht genauer an. Vor kurzem hat die ESMA bereits ihre Prüfungsschwerpunkte auf EU-Ebene veröffentlicht.

Spätfolgen von Wirecard

Warum die Geschäftstätigkeit genauer unter die Lupe genommen wird? Vielleicht ist dies eine der Lehren aus dem Wirecard-Skandal. Die Frage der Verständlichkeit des Geschäftsmodells des ehemaligen DAX-Konzerns war nicht nur unter Aktionären umstritten. Wäre es allen klar gewesen, wäre die erzielt Rendite sicherlich kritischer beäugt worden. Denn die Abwicklung der Zahlung eines Onlinekaufs von Schuhen bringt sicherlich keine zweistelligen Renditen für den Zahlungsabwickler.

Und ganz ehrlich: Auch ich lese immer mal wieder Berichte, bei denen ich zugeben muss, das Geschäftsmodell nicht klar und deutlich zu verstehen. Je mehr ich mich dann einlesen, desto mehr Fragen ergeben sich. Und desto klarer wird mir, dass ich es nicht durchdringe.

Fazit

Warten wir ab, welche Prüfungsanordnungen und Fehlerfeststellungen die BaFin im nächsten Jahr veröffentlichen wird. Streit ist auf jeden Fall vorprogrammiert. Denn auch die Prüfungsschwerpunkte der ESMA bieten Zündstoff für Konflikte. Bis dahin genießen Sie die Advents- und Weihnachtszeit.

Lesen Sie hierzu auch:
Pressemitteilung BaFin

 

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