BaFin verhängt Bußgelder für nicht veröffentlichte Abschlüsse: Strengere Gesetze – (k)eine Lösung?

Vier Mio. € ­– so hoch sind die Bußgelder, die die BaFin gegen die ZhongDe Waste Technology AG von April 2022 bis Anfang Februar 2024 festgesetzt hat. Anfang Februar informierte die Bafin auf ihrer Website darüber, dass bereits im Dezember erneut 1,5 Mio. € gegen das Unternehmen verhängt wurden. Der Grund? Der deutsch-chinesische Hersteller von Müllverbrennungsanlagen hat seit vielen Jahren keine Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger hinterlegt. Der aktuellste Bericht, den das Unternehmen auf seiner Website veröffentlicht, ist der Zwischenbericht des zweiten Quartals 2018 (http://zhongde-ag.de/investor_relations/publikationen.html, Stand: 23. Januar 2024). Kurzum: Ein Bericht für die Geschichtsbücher. Auf die Aktualisierung des Finanzkalenders verzichtet die ZhongDe Waste Technology AG auch schon seit mehreren Jahren.

Das deutsch-chinesische Unternehmen hatte es in der Vergangenheit auch schon ins Schwarzbuch Börse der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger geschafft, in dem jedes Jahr im Dezember die schwarzen Schafe des Kapitalmarktes vorgestellt werden.

Zhong De Waste – (k)ein Einzelfall?

Ist das deutsch-chinesische Unternehmen ein Einzelfall? Weiterlesen

Adler hat die BaFin-Prüfung geschafft, nun kommen neue Herausforderungen

BaFin verpasst Chance, mehr Biss nach Wirecard zu beweisen

Endlich. So denkt vermutlich Kirsten, der Verwaltungsratsvorsitzende von Adler. Nach knapp 20 Monaten hat Adler Real Estate die BaFin Prüfung überstanden. Zumindest ist dies der Zeitraum von der Prüfungsanordnung der BaFin im Juni 2022 bis zur letzten Fehlerfeststellung Ende Dezember 2023. Während dieses Zeitraums gab es zwischendrin zwei Meldungen der BaFin mit sog. Teil-Fehlerfeststellungen, eine der Folgen des Wirecard-Skandals. Kurz nach Weihnachten wurde die Fehlerfeststellung der BaFin veröffentlicht – ein doch eher ungewöhnlicher Zeitraum, wie ich finde.

Wie zu erwarten, hat Adler die Bewertung des Immobilienprojektes Glasmacherviertel doch etwas zu sehr unter dem Blick eines frisch Verliebten mit einer rosaroten Brille vorgenommen. Beim Thema Bewertung hatte KPMG im Rahmen der Sonderprüfung in dem im April 2022 (!) veröffentlichten Gutachten doch erhebliche Unterschiede bei der Bewertung zwischen Adler und der KPMG-Bewertung gesehen. Hier noch einmal zur Erinnerung: Kurze Zeit später hatte KPMG mangels ausreichend vorgelegter Unterlagen das Testat für den Abschluss 2021 verweigert. Weiterlesen

Alle Jahre wieder – Prüfungsschwerpunkte der BaFin

Spätfolgen von Wirecard?

Anfang Dezember hat die BaFin die Prüfungsschwerpunkte für nächstes Jahr veröffentlicht. Dies hat – wie das Singen von Weihnachtsliedern in der Adventszeit – Tradition. Doch Überraschungen gibt es dennoch.

Was die BaFin prüfen will

Im kommenden Jahr möchte die BaFin den Fokus auf den Lagebericht legen. Dazu sollen laut der Pressemitteilung der BaFin vom 4. Dezember 2023 die Darstellung der Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme genauer unter die Lupe genommen werden.

Da die Geschäftstätigkeit von Unternehmen häufig umfangreich und komplex ist, muss sich dies im Lagebericht widerspiegeln. Weiterlesen

Immobilienkonzerne im Fokus der BaFin? Eine kurze Einordnung der Ereignisse seit Beginn des Erdbebens auf dem Immobilienmarkt

Adler Real Estate, Deutsche Konsum REIT, FCR Immobilien, NSI Asset – was haben diese Konzerne gemeinsam? Die BaFin prüft die Bilanzen der vier Unternehmen. Was Besondere daran? Es sind alles Immobilienkonzerne.

Wieso dies bekannt ist? Als Folge des Wirecard-Skandals kann die BaFin nach der damaligen Reform (Stichwort: FISG) bereits zu Beginn der Bilanzkontrolle eine Prüfungsanordnung veröffentlichen. Wenn die BaFin darüber informiert, ist Vorsicht geboten.

Was eine Prüfungsanordnung bedeutet

Seit Januar 2022 hat die BaFin die Möglichkeit, die Öffentlichkeit bereits bei Beginn einer Bilanzkontrolle eines Unternehmens zu informieren und damit Transparenz zu schaffen. Wann sie dies nutzt? Eine Prüfungsanordnung wird nur veröffentlicht, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften gibt. Dies ist dann der Fall, wenn ein Unternehmen nicht zufällig ausgewählt wird (sog. Stichprobenprüfung), sondern es sich um eine sog. Anlassprüfung handelt. Weiterlesen

Risiko Immobilienkonzerne? BaFin kündigt Prüfung bei Immobilien-Beteiligungsgesellschaft NSI Asset AG an

Sie kennen die NSI Asset AG nicht? Das ging mir bis vor kurzem auch so. Durch die Ankündigung der Bilanzkontrolle der Abschlüsse und Berichte der Jahre 2021 sowie 2022 ist die Gesellschaft erstmalig auf meinem Rader erschienen. Die NSI Asset AG ist eine Holdinggesellschaft für Beteiligungen an Finanzdienstleistern und Immobilienbeteiligungen in Deutschland.

Die Prüfungsanordnung zeigt: Das Erdbeben der Immobilienbranche ist inzwischen auch bei der Bilanzkontrolle angekommen. Der ein oder andere Punkt der Prüfung bei der NSI Asset AG erscheint unternehmensspezifisch zu sein. Doch ehrlich gesagt, treffen mehrere Inhalte der angekündigten Prüfung auch auf einige andere Immobilienkonzerne zu.

Was die BaFin genauer prüfen will

Beim Konzernabschluss 2022 und dem dazugehörigen Lagebericht möchte sich die BaFin laut ihrer Bekanntmachung der Prüfungsanordnung von Anfang Oktober unter anderem die folgenden Inhalte prüfen: Weiterlesen

Rote Karte für die Schwarz-Gelben: Der BVB hat Stress mit der BaFin

Von wegen Sommerloch. Die BaFin hat am 3. August mit der nächsten Fehlerfeststellung nachgelegt. Nach Social Chain hat nun auch der BVB Ärger mit der Behörde. Interessant: Schon wieder geht’s um das Thema Kapitalflussrechnung. Was die beiden Fälle gemeinsam haben? Beide Unternehmen haben Geld verbrannt, wenn man die Fehler der BaFin-Feststellungen liest. Auch beim BVB frage ich mich, wie ein solcher Fehler passieren kann.

Und was bei den Schwarz-Gelben noch dazu kommt: In diesem Fall stelle ich mir die Frage, ob nicht auch weitere Jahresabschlüsse korrigiert werden müssen. Zumindest bei den ausgewiesenen Umsatzerlösen. Dabei hat der Fußballclub gerade erst den Abschlussprüfer gewechselt: Seit dem Geschäftsjahr 2021/2022 prüft nicht mehr KPMG, sondern Deloitte. Doch nun der Reihe nach.

Erhaltene Transferzahlungen sind keine Umsatzerlöse

Der BVB hat die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2017/2018 um 223 Mio. € zu hoch ausgewiesen. Wie denn das? In den Umsatzerlösen sind erhaltene Transferzahlungen aus dem Transfer von Fußballspielern enthalten. Dafür wurde in den Vorjahren ein immaterieller Vermögenswert erfasst, als die Spieler gekauft wurden.

Die BaFin ordnet dies als einen Verstoß gegen IAS 38.113 ein. Demnach dürfen bei der Veräußerung eines immateriellen Vermögenswertes der daraus erzielte Gewinn oder Verlust nicht als Umsatzerlöse erfasst werden. Kurz gesagt: Wenn die erhaltene Transferzahlung für einen Spieler höher ist als Buchwert des immateriellen Vermögenswertes (d.h. gezahlte Transferzahlungen abzüglich Abschreibungen), führt dieser Gewinn nicht zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse.

Ein Blick in den Anhang des entsprechenden Geschäftsberichtes zeigt: Der Anteil des Transfergeschäftes an den Umsatzerlösen macht mit 223 Mio. € nicht ganz die Hälfte des Gesamtumsatzes in Höhe von 536 Mio. € aus. Wer es selbst Nachlesen möchte: Die Zusammensetzung der Umsatzerlöse findet sich auf S. 178 im Geschäftsbericht 2017/2018. Weiterlesen

Bilanzkontrolle im einstufigen System– ein erstes Fazit der Arbeit der Bafin nach dem Wirecard-Skandal

Sicherlich erinnern Sie sich: Seit dem letzten Jahr ist die Bafin allein für die Bilanzkontrolle zuständig. Als Folge des Wirecard-Skandals war die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) abgeschafft worden. Was hat sich seither bei der Bilanzkontrolle getan? Ziehen wir ein erstes Fazit, denn seit kurzem liegt der Tätigkeitsbericht der Bafin aus dem letzten Jahr vor.

Ein Novum: Bekanntmachung von Prüfungsanordnungen und Teilfehlerfeststellungen

Neben der Abschaffung der DPR hat sich durch Wirecard noch etwas anderes geändert: Die Bafin kann bei öffentlichem Interesse bereits die Prüfungsanordnung veröffentlichen. Was das bedeutet? Die Öffentlichkeit erfährt nicht erst mit der Fehlerfeststellung von der Prüfung eines Unternehmens, sondern bereits zu Beginn der Bafin-Prüfung.

Von dieser neu geschaffenen Möglichkeit hat die Bafin unter anderem in der Causa Adler Immobilien Gebrauch gemacht. Doch damit nicht genug: Auch bereits während der Prüfung können sog. Teilfehlerfeststellungen veröffentlicht werden.

Hier gab es im August und November letzten Jahres zwei Meldungen der Bafin zur Adler Group. Dass der Immobilienriese mit den Fehlerfeststellungen nicht einverstanden war, ist bei der derzeitigen Lage von Adler wenig überraschend. Weiterlesen

Update Adler Immobilien: Gewinn um vier Milliarden Euro aufgeblasen

Adler wehrt sich gegen erneute Fehlerfeststellung der Bafin

Nach mehreren Monaten Ruhe gibt es nun wieder Neuigkeiten im Causa Adler. Die Bafin hat eine weitere Teil-Fehlerfeststellung veröffentlicht. Dass die Bafin auch während einer laufenden Prüfung „Zwischenergebnisse“ veröffentlicht ist übrigens eine der Folgen des Wirecard-Skandals. Für Anleger bedeutet die erneute Mitteilung der Bafin nichts Gutes.

Was die neue Bafin-Zwischenmeldung besagt

Dieses Mal geht es um die Konsolidierung der ADO Properties S.A. Eine Vollkonsolidierung darf im Konzernabschluss nur dann erfolgen, sofern eine Beherrschungssituation vorliegt. Sprich, die Muttergesellschaft muss die Möglichkeit haben die Tochtergesellschaft zu lenken. Adler besaß zum 31.12.2019 jedoch lediglich 33,25% der Anteile an ADO Properties. Der Grund für die angenommene Beherrschungssituation war ein anderer: Die Anwesenheit während der Hauptversammlung. Weiterlesen

Update Wirecard – Bafin-Zoff mit Exekutivdirektorin durch Gericht geklärt

Der Wirecard-Skandal hat weitere Konsequenzen bei der Bafin nach sich gezogen. Die Exekutivdirektorin musste gehen, so eine Meldung im Handelsblatt von Anfang Oktober. Bei dem Namen musste ich zweimal lesen: Beatrice Freiwald. Stimmt, ich hatte ihre Befragung im Untersuchungsausschuss im Bundestag live mitverfolgt.

Rückblick in den Untersuchungsausschuss

Meine Notizen zu ihren Aussagen sind leider sehr dürftig. Der Grund? Ich nehme an, die Aussagen der Zeugenaussage davor. Denn da wurde Dr. Hannelore Lausch befragt, die für die Bilanzkontrolle zuständig war. Ihre Aussagen haben mich doch etwas erschreckt, um es vorsichtig auszudrücken. Denn sie haben gezeigt: Die zweistufige Bilanzkontrolle war zum damaligen Zeitpunkt eher ein zahnloser Tiger.

Doch nun zurück zu Beatrice Freiwald. Das heiße Thema war hier, dass es vermehrte Handelsaktivitäten von Wirecard-Aktien von Mitarbeitern bei der Bafin gegeben hatte. Geprüft wurden die privaten Wertpapiergeschäfte von Bafin-Mitarbeitern bis zur Causa Wirecard unter der Aufsicht von Frau Freiwald eher lax. Inzwischen hat sich dies geändert. Weiterlesen

Serie Bilanzskandale: Adler hat Zoff mit der Bafin – die fetten Jahre sind vorbei

Die Bilanzkontrolle wurde reformiert. Dies ist nur eine der Folgen aus dem Wirecard-Skandal. Seit Anfang dieses Jahres ist die Bafin alleine zuständig für die Bilanzkontrolle. „Mehr Biss“ wurde versprochen. Bei der Adler Group zeigt sich nun ein Novum: Die Bafin informierte Anfang August erstmals über einen festgestellten Fehler im Jahresabschluss während einer noch nicht abgeschlossenen Prüfung.

Das Adler damit nicht einverstanden ist und Rechtsmittel einlegen will, ist nicht verwunderlich, denn schließlich geht es um die Bewertung der Immobilien. Auch der Rückzug von LEG letzte Woche beim Kauf von mehr als 15.000 Einheiten, der endlich etwas Liquidität in die Kasse gespült hätte, drückt so einiges aus.

Und Ende August steht die Hauptversammlung bei Adler Real Estate an. Weiterlesen