Werthaltigkeit unter der Lupe: Was die BaFin im nächsten Jahr genauer prüft

Die Finanzaufsicht hat ihre Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2024 festgelegt und nimmt dabei besonders die Werthaltigkeit von Vermögenswerten ins Visier. Angesichts wirtschaftlicher Unsicherheiten und neuer Nachhaltigkeitsanforderungen könnte das für viele Unternehmen zur Herausforderung werden. Doch was genau prüft die BaFin – und wie gut sind Unternehmen darauf vorbereitet?

Was die BaFin prüfen möchte

Die BaFin hat für das Geschäftsjahr 2024 als nationalen Prüfungsschwerpunkt die Werthaltigkeit finanzieller und nichtfinanzieller Vermögenswerte angekündigt. Dieser Fokus ergänzt die von der ESMA definierten europäischen Schwerpunkte. Angesichts wirtschaftlicher und geopolitischer Unsicherheiten sowie wachsender Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit steht die Bewertung solcher Vermögenswerte unter erhöhter Aufmerksamkeit, da sie häufig Ermessensspielräume erfordert.

Dabei konzentriert sich die BaFin auf die Einhaltung der Standards IAS 36 und IFRS 9. Für Sachanlagen, Nutzungsrechte und immaterielle Vermögenswerte, einschließlich Goodwill wird sie die Prozesse zur Überwachung von Wertminderungsindikatoren genauer prüfen. Auch die Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) sowie die verwendeten Annahmen und Parameter bei Werthaltigkeitsprüfungen – insbesondere die prognostizierten Cashflows und Abzinsungssätze – stehen auf dem Prüfstand. Weiterlesen

BaFin enthüllt Bilanzirrtum: Umsatz der NORDWEST Handel AG bricht um 70 % ein

Der Fehler hat es in sich: Durch die Fehlerfeststellung der BaFin lag der Umsatz 2022 nicht bei 885 Millionen Euro, sondern nur bei 255 Millionen Euro. Ein Einbruch von rund 70 Prozent. Der Gewinn wird dadurch nicht geschmälert, da auch der Materialaufwand in gleicher Höhe zu hoch ausgewiesen wurde. Was dahinter steckt und welche Fragen sich daraus ergeben, lesen Sie im Blogbeitrag.

Was die BaFin moniert

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der NORDWEST Handel AG für das Jahr, das am 31. Dezember 2022 endete, gibt es ein kleines Problem: Sowohl die Umsatzerlöse als auch der Materialaufwand sind um etwa 630 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen. Der Grund dafür? NORDWEST hat im Streckengeschäft fälschlicherweise die gesamten Zahlungen erfasst, die sie für den Verkauf von Stahlwaren erwartet haben.

Dabei trat das Unternehmen nicht als Verkäufer (Prinzipal) auf, sondern nur als Vermittler (Agent). Das bedeutet, dass NORDWEST die Stahlwaren direkt von den Lieferanten an die Fachhändler weitergeleitet hat, ohne selbst die Waren in den Händen zu halten. Normalerweise sollte ein Agent nur seine eigene Provision als Umsatz angeben und nicht den gesamten Wert der Waren, die er vermittelt. Diese falsche Buchung hat dazu geführt, dass sowohl die Umsatzerlöse als auch der Materialaufwand viel zu hoch angegeben wurden. Wenn man das korrigiert, würden beide Positionen um die besagten 630 Millionen Euro sinken.

Was der Fehler für die GuV und spätere Geschäftsjahre bedeutet

In der Summe ergeben sich durch die Fehlerkorrektur keine Auswirkungen auf den Gewinn. Weiterlesen

Sanierungsbedarf und BaFin im Blick: BayWa vor großen Herausforderungen

Die BayWa AG steht vor einer kritischen Prüfung ihrer Finanzberichte, da die BaFin Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften erhalten hat. Besonders im Fokus: Die Darstellung der finanziellen Situation, die Offenlegung von Risiken und die Struktur des Risikomanagements. Ein Blick in die jüngsten Berichte zeigt, dass der Konzern mit sinkenden Gewinnen, steigenden Schulden und einem Rückgang des Aktienkurses zu kämpfen hat.

Das im Herbst fertiggestellte Sanierungsgutachten deutet darauf hin, dass BayWa in den kommenden Jahren tiefgreifende Umstrukturierungen vornehmen muss, um die finanzielle Stabilität zurückzugewinnen. Ob der Agrarkonzern diese Herausforderung meistert und welche Auswirkungen das für Anleger haben wird, bleibt spannend zu beobachten.

Was die BaFin prüfen möchte

Die BaFin hat Hinweise, die darauf hindeuten, dass die BayWa AG möglicherweise gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen haben könnte. Daher hat die Finanzaufsicht am 29. Oktober 2024 eine Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts der BayWa AG zum 31. Dezember 2023 angeordnet. Weiterlesen

Immobilienkonzern Accentro unter Druck: Kein Sommerloch in Sicht

Der nächste Immobilienkonzern hat Ärger mit der BaFin. Wen es diesmal trifft? Die Accentro Real Estate AG. Für das Unternehmen kommt das zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Der Immobilienkonzern steckt mitten in der Restrukturierung und verhandelt mit Gläubigern über Zinsstundungen für ausstehende Anleihen. Kein guter Zeitpunkt für Verhandlungen.

Die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes 2023 steht auch noch aus. Dazu informierte das Unternehmen in einer Pressemitteilung vom 22. April 2024 wie folgt: „Die Prüfer sehen sich derzeit zeitlich nicht in der Lage die Prüfung abzuschließen.“ Was ist darunter zu verstehen? Gute Frage. Leider gibt Accentro dazu keine näheren Informationen.

Die Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien ist einer der Prüfungsschwerpunkte der BaFin in diesem Jahr, die vor allem in den IFRS-Bilanzen von Immobilienkonzernen einen wesentlichen Anteil des Gesamtvermögens ausmachen. Geht es auch bei Accentro darum? Die Antwort gibt es in diesem Beitrag. Weiterlesen

Und raus bist du: Beweist die BaFin mit ihrer neuen Initiative mehr Biss?

Die neue Initiative der BaFin – eine gute Idee. Die Verweigerung der Offenlegung von Finanzberichten über mehrere Jahre hat nun Konsequenzen. Das Problem? Wenige Informationen im Tätigkeitsbericht der BaFin und viele offene Fragen. Doch immerhin scheint sich hier etwas zu bewegen. Doch nun der Reihe nach.

Welche Initiative die BaFin gestartet hat

Seit dem Frühjahr 2023 verfolgt die BaFin mit einer neuen Initiative das Ziel, Unternehmen vom organisierten Markt der deutschen Börse zu entfernen, wenn diese Regeln missachten. Worum es konkret geht? Die Offenlegung von Finanzberichten. Bei einer Verweigerung der Offenlegung über mehrere Jahre regt die BaFin die Geschäftsführungen der Börsen an, diesen Unternehmen die Zulassung der Wertpapiere an der jeweiligen Börse zu entziehen.

Im letzten Jahr hat die BaFin fünf Verwaltungsverfahren eröffnet, um die Pflichten zur Finanzberichterstattung durchzusetzen. Im Tätigkeitsbericht gibt die BaFin auch an, wie viele Verfahren beendet und wie viele noch offen sind. Die Anzahl wird jeweils für die letzten beiden Jahre offengelegt. Weiterlesen

BaFin verhängt Bußgelder für nicht veröffentlichte Abschlüsse: Strengere Gesetze – (k)eine Lösung?

Vier Mio. € ­– so hoch sind die Bußgelder, die die BaFin gegen die ZhongDe Waste Technology AG von April 2022 bis Anfang Februar 2024 festgesetzt hat. Anfang Februar informierte die Bafin auf ihrer Website darüber, dass bereits im Dezember erneut 1,5 Mio. € gegen das Unternehmen verhängt wurden. Der Grund? Der deutsch-chinesische Hersteller von Müllverbrennungsanlagen hat seit vielen Jahren keine Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger hinterlegt. Der aktuellste Bericht, den das Unternehmen auf seiner Website veröffentlicht, ist der Zwischenbericht des zweiten Quartals 2018 (http://zhongde-ag.de/investor_relations/publikationen.html, Stand: 23. Januar 2024). Kurzum: Ein Bericht für die Geschichtsbücher. Auf die Aktualisierung des Finanzkalenders verzichtet die ZhongDe Waste Technology AG auch schon seit mehreren Jahren.

Das deutsch-chinesische Unternehmen hatte es in der Vergangenheit auch schon ins Schwarzbuch Börse der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger geschafft, in dem jedes Jahr im Dezember die schwarzen Schafe des Kapitalmarktes vorgestellt werden.

Zhong De Waste – (k)ein Einzelfall?

Ist das deutsch-chinesische Unternehmen ein Einzelfall? Weiterlesen

Adler hat die BaFin-Prüfung geschafft, nun kommen neue Herausforderungen

BaFin verpasst Chance, mehr Biss nach Wirecard zu beweisen

Endlich. So denkt vermutlich Kirsten, der Verwaltungsratsvorsitzende von Adler. Nach knapp 20 Monaten hat Adler Real Estate die BaFin Prüfung überstanden. Zumindest ist dies der Zeitraum von der Prüfungsanordnung der BaFin im Juni 2022 bis zur letzten Fehlerfeststellung Ende Dezember 2023. Während dieses Zeitraums gab es zwischendrin zwei Meldungen der BaFin mit sog. Teil-Fehlerfeststellungen, eine der Folgen des Wirecard-Skandals. Kurz nach Weihnachten wurde die Fehlerfeststellung der BaFin veröffentlicht – ein doch eher ungewöhnlicher Zeitraum, wie ich finde.

Wie zu erwarten, hat Adler die Bewertung des Immobilienprojektes Glasmacherviertel doch etwas zu sehr unter dem Blick eines frisch Verliebten mit einer rosaroten Brille vorgenommen. Beim Thema Bewertung hatte KPMG im Rahmen der Sonderprüfung in dem im April 2022 (!) veröffentlichten Gutachten doch erhebliche Unterschiede bei der Bewertung zwischen Adler und der KPMG-Bewertung gesehen. Hier noch einmal zur Erinnerung: Kurze Zeit später hatte KPMG mangels ausreichend vorgelegter Unterlagen das Testat für den Abschluss 2021 verweigert. Weiterlesen

Alle Jahre wieder – Prüfungsschwerpunkte der BaFin

Spätfolgen von Wirecard?

Anfang Dezember hat die BaFin die Prüfungsschwerpunkte für nächstes Jahr veröffentlicht. Dies hat – wie das Singen von Weihnachtsliedern in der Adventszeit – Tradition. Doch Überraschungen gibt es dennoch.

Was die BaFin prüfen will

Im kommenden Jahr möchte die BaFin den Fokus auf den Lagebericht legen. Dazu sollen laut der Pressemitteilung der BaFin vom 4. Dezember 2023 die Darstellung der Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme genauer unter die Lupe genommen werden.

Da die Geschäftstätigkeit von Unternehmen häufig umfangreich und komplex ist, muss sich dies im Lagebericht widerspiegeln. Weiterlesen

Immobilienkonzerne im Fokus der BaFin? Eine kurze Einordnung der Ereignisse seit Beginn des Erdbebens auf dem Immobilienmarkt

Adler Real Estate, Deutsche Konsum REIT, FCR Immobilien, NSI Asset – was haben diese Konzerne gemeinsam? Die BaFin prüft die Bilanzen der vier Unternehmen. Was Besondere daran? Es sind alles Immobilienkonzerne.

Wieso dies bekannt ist? Als Folge des Wirecard-Skandals kann die BaFin nach der damaligen Reform (Stichwort: FISG) bereits zu Beginn der Bilanzkontrolle eine Prüfungsanordnung veröffentlichen. Wenn die BaFin darüber informiert, ist Vorsicht geboten.

Was eine Prüfungsanordnung bedeutet

Seit Januar 2022 hat die BaFin die Möglichkeit, die Öffentlichkeit bereits bei Beginn einer Bilanzkontrolle eines Unternehmens zu informieren und damit Transparenz zu schaffen. Wann sie dies nutzt? Eine Prüfungsanordnung wird nur veröffentlicht, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften gibt. Dies ist dann der Fall, wenn ein Unternehmen nicht zufällig ausgewählt wird (sog. Stichprobenprüfung), sondern es sich um eine sog. Anlassprüfung handelt. Weiterlesen

Risiko Immobilienkonzerne? BaFin kündigt Prüfung bei Immobilien-Beteiligungsgesellschaft NSI Asset AG an

Sie kennen die NSI Asset AG nicht? Das ging mir bis vor kurzem auch so. Durch die Ankündigung der Bilanzkontrolle der Abschlüsse und Berichte der Jahre 2021 sowie 2022 ist die Gesellschaft erstmalig auf meinem Rader erschienen. Die NSI Asset AG ist eine Holdinggesellschaft für Beteiligungen an Finanzdienstleistern und Immobilienbeteiligungen in Deutschland.

Die Prüfungsanordnung zeigt: Das Erdbeben der Immobilienbranche ist inzwischen auch bei der Bilanzkontrolle angekommen. Der ein oder andere Punkt der Prüfung bei der NSI Asset AG erscheint unternehmensspezifisch zu sein. Doch ehrlich gesagt, treffen mehrere Inhalte der angekündigten Prüfung auch auf einige andere Immobilienkonzerne zu.

Was die BaFin genauer prüfen will

Beim Konzernabschluss 2022 und dem dazugehörigen Lagebericht möchte sich die BaFin laut ihrer Bekanntmachung der Prüfungsanordnung von Anfang Oktober unter anderem die folgenden Inhalte prüfen: Weiterlesen