Antragsverfahren Energiepreispauschale für Studierende abgelaufen – eine Bilanz

Am 2.10.2023 ist die Antragsfrist für die Beantragung der einmaligen Energiepreispauschale (EEP) für Studierende und Fachschüler abgelaufen. Welches Fazit lässt sich ziehen?

Hintergrund

Um auf die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten zu reagieren, hat auf Initiative der Bundesregierung der Bundestag in 2022 das EPPSG beschlossen. Über 3,5 Mio. Studierende und Fachschüler, die am 1.12.2022 an einer deutschen Hoch- oder Fachschule eingeschrieben waren, konnten eine einmalige, steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung von 200 Euro beantragen. Das Antragsverfahren war vollständig digitalisiert; über die Antragsvoraussetzungen habe ich im Blog wiederholt berichtet.

Nicht alle Berechtigten haben die Studenten-EEP beantragt

Die Antragsfrist endete nach dem EPPSG an sich am 30.9.2023 – wie die Abgabefrist für die Einkommensteuer 2022 in nicht beratenen Fällen. Da aber an einem Wochenende eine Antragsfrist nicht ablaufen kann, endete die Frist erst mit Ablauf des folgenden Werktages, also mit Ablauf des 2.10.2023. Eine Fristverlängerung ist nicht mehr möglich.

Wie aus der von Bund und Ländern betriebenen Website „Einmalzahlung200.de“ hervorgeht, haben bis zum Fristende rund 2,8 Mio. Berechtigte die EEP beantragt. Etwa 2,791 Mio. Antragsberechtigte haben die EEP bekommen. Das bedeutet: Etwa ein Fünftel der Berechtigten hat die EEP in Höhe von 200 Euro nicht in Anspruch genommen. Woran liegt das? Das zuständige Ministerium (BMBF) hat dafür keine Erklärung. Es wird vermutet, dass etliche Berechtigte auf eine Antragstellung verzichtet hätten, weil sie die Zahlung von 200 Euro nicht benötigt hätten oder aber aus einem Nebenjob bereits die (steuerpflichtige) EEP in Höhe von 300 Euro bezogen hätten.

Fazit: Welche Bilanz kann aus dem Projekt „Studierenden-EEP“ gezogen werden?

Insgesamt kann die Studenten-EEP als Erfolg gewertet werden. Wenn rund 80 Prozent der Berechtigten einen Antrag stellen und auch zeitnah den ausgelobten Zuschuss erhalten, ist das ein gutes Ergebnis.

Das weitere Fazit lautet, dass digitale Antragsprozesse sich bewähren, wenn sie zielgruppengerecht aufgesetzt werden und das digitale Antragsprocedere bürokratiearm ist. Hieraus lässt sich für künftige staatliche Förderzuschüsse oder -Programme durchaus lernen.

Weitere Informationen:

 

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