Auf und nieder, immer wieder, auf und nieder – immer wieder auf!

Wer kennt ihn nicht, den Refrain aus dem bekannten Bierzelt-Schunkellied. Zu diesem Refrain passen auch einige steuerpolitische Vorschläge zu Verbrauchsteuern, die im Bundestag aktuell eingebracht wurden. So hat die FDP Bundestagsfraktion für eine Absenkung der Biersteuer ausgesprochen (vgl. BT-Drucks. 19/27815 v. 23. März 2021). Die FDP, die den Absenkungsvorschlag in einem Antrag im Bundestag eingebracht hat, begründet den Vorstoß mit der Corona-Pandemie und den um fünf Millionen Hektorliter zurückgegangen Bierabsatz.

In diesem Zusammenhang stellt die FDP den Antrag, den Bundesländern im Rahmen der EU-weiten Vorgaben die Möglichkeit einzuräumen, die Höhe der Biersteuer in eigener Verantwortung festzulegen. Zu weiteren Begründung wird dabei ausgeführt, dass insbesondere kleine- und mittelständische Brauereien von der Corona-Pandemie stark betroffen sind, da diese Brauereien sehr stark auf den Absatz von Fassbier angewiesen sind und dieses Geschäft durch die seit Monaten ausgesetzten Veranstaltungen fast vollkommen zum Erliegen gekommen ist (vgl. BT-Drucks. 19/27815 v. 23. März 2021, S. 2).

Eine Woche später veröffentlichte die Bundesregierung die Antworten auf eine kleine Anfrage der AfD Bundestagsfraktion, die sich unter dem Titel „Erhöhung der Steuer auf Tabak und E-Zigaretten“ mit der Steuererhöhung in diesem Bereich auseinandergesetzt hat. Im Kern zielen die Fragen der AfD auf die geplante Steueränderung in diesem Bereich im Zusammenhang mit dem Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung des Ta­bak­steu­er­rechts (Ta­bak­steu­er­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz – TabSt­MoG) ab. Die AfD geht dabei u.a. auf Fragen zu den Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten, der Auswirkung einer Steuererhöhung auf den E-Zigarettenkonsum der unter 18-Jährigen und den Einsatz der zusätzlichen Steuereinnahmen ein (vgl. BT-Drucks. 19/28091 v. 30. März 2021). Im Rahmen des Ta­bak­steu­er­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz soll die Besteuerung von E-Zigaretten reformiert werden. Derzeit werden E-Zigaretten noch wie Pfeifenprodukte, und damit vergleichsweise niedrig, besteuert. Durch die Reform in der Besteuerung soll nun für E-Zigaretten die höhere Besteuerung, analog zu Zigaretten Anwendung finden.

Sollten beide Reformen gleichzeitig umgesetzt werden, dann könnten die Änderungen ggf. nur für biertrinkende E-Zigaretten Raucher steuerneutral sein.

Aber Spaß bei Seite. Sicherlich stellen beide Themen nur exemplarische Reformvorschläge dar, dennoch wird zunehmend deutlich, dass sich das deutsche Steuerrecht und Reformen hierzu im steuerpolitischen Klein/Klein verlieren.

Ein Ausdünnen von Regelungen und die Fokussierung auf eigentliche notwendige Reformen wäre angezeigt. Die steuerliche Entlastung von Arbeitseinkommen, die Reformierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und die Reform der gesetzlichen Versorgungsysteme (insb. die Aufnahme von Beamten in die gesetzlichen Versorgungsysteme) wären Themen, die diskutiert gehören. Aktuell schwebt der Schlussakkord des Refrains „Auf und nieder, immer wieder, auf und nieder – immer wieder auf!“ wie ein Damoklesschwert über der steuerpolitischen Diskussion. Die Zeit nach Corona wird zeigen, wo man im Schunkeln zum halten kommt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

17 + = 20