Der Koalitionsvertrag und die Unternehmensbesteuerung

136 Tage nach der Bundestagswahl haben sich CDU, CSU und SPD am 07.02.2018 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Im folgenden Blogbeitrag sind etliche für die Unternehmensbesteuerung relevante Aussagen des 177 Seiten umfassenden Koalitionsvertrags zusammengetragen.

Wie schon anhand der Wahlprogramme zu erwarten war, spielen Unternehmenssteuern nur eine Nebenrolle im Koalitionsprogramm. Zwar bekennt sich die Koalition grundsätzlich zu einem weltweit wettbewerbsfähigen Steuer- und Abgabensystem für Deutschland. Eine strategische Antwort auf die US-Steuerreform oder die deutlichen Steuersenkungen in europäischen Nachbarländern wie Frankreich und Belgien findet sich aber nicht. Immerhin besteht noch die grundsätzliche Chance für richtungsweisende Nachbesserungen, jedoch dürfte der Handlungsspielraum einer Entlastung bei den Unternehmenssteuern in einer GroKo von vornherein nicht allzu groß ausfallen. Die Parteien haben zur Mitte der Legislaturperiode eine Evaluierung vereinbart, die auch eine Option zur Ergänzung neuer Vorhaben umfasst.

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40 Tage bis zur Bundestagswahl: Steuersenkungen in Aussicht?

Am 24.09.2017 sind die Deutschen zur Wahl gerufen. Doch was kommt danach? Aufschluss geben die Wahlprogramme der Parteien, die Startpunkt für die Koalitionsverhandlungen sind. Dieser Blogbeitrag analysiert die Parteiaussagen zum Einkommensteuertarif und dem Solidaritätszuschlag.

Die guten Haushaltszahlen machen es möglich: Nahezu alle wesentlichen Parteien stellen in ihren Programmen Steuerentlastungen bei Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag in Aussicht. Das Füllhorn der Wahlversprechen sprudelt also.

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