Autor: Christian Herold
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„Wenn das Fahrtenbuch des Lamborghini nicht lesbar ist ….“ – so begann ein Blog-Beitrag, den ich im Jahre 2022 veröffentlicht hatte. Es ging um ein Urteil des FG München. Der Kläger stritt sich mit dem Finanzamt um zahlreiche Punkte, so auch um die Frage, ob die Fahrtenbücher, die für die Nutzung eines BMW und eines Lamborghini geführt wurden, ordnungsgemäß waren und ob für die Fahrzeuge im Betriebsvermögen eine Privatnutzung zu versteuern war. Nun liegt die Entscheidung des BFH vor, die nachfolgend kurz vorgestellt werden soll (BFH-Urteil vom 22.10.2024, VIII R 12/21).
Wie im Rahmen des NWB Expertenblogs bereits mehrfach dargestellt, ist fraglich, ob so genannte nachlaufende Betriebsausgaben für nunmehr steuerbefreite Photovoltaikanlagen abziehbar sind. Nunmehr liegt dazu ein weiteres Urteil vor, das nachfolgend vorgestellt werden soll. Worum geht es? In vielen Fällen sind in 2022 oder 2023 noch Betriebsausgaben für Photovoltaikanlagen angefallen, die den Betrieb früherer Jahre betreffen, beispielswiese eine Umsatzsteuer-Nachzahlung für 2021, die erst in 2022 an das Finanzamt entrichtet worden ist. Das FG Nürnberg hat hierzu entschieden, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2022 keine Betriebsausgaben für steuerbefreite Photovoltaikanlagen mehr abgezogen werden dürfen, selbst wenn diese auf steuerpflichtige Einnahmen früherer Veranlagungszeiträume entfallen...
Heilberufliche Leistungen sind nur umsatzsteuerfrei, wenn bei der Tätigkeit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Bei Behandlungen, die auch ästhetischen bzw. kosmetischen Zwecken dienen oder aber von vielen Patienten – auch – aus ebenjenen Gründen in Anspruch genommen werden, wird das therapeutische Ziel seitens der Finanzämter oftmals angezweifelt. Nun hat sich der BFH mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Haarwurzeltransplantationen befasst und wie folgt entschieden:
Ein Vollzeitstudium im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG liegt nur vor, wenn das Studium nach der Studienordnung darauf ausgelegt ist, dass sich die Studierenden diesem, vergleichbar einem vollbeschäftigten Arbeitnehmer, zeitlich vollumfänglich widmen müssen – so lautet der Tenor des BFH-Urteils vom 24.10.2024 (VI R 7/22). Die Entscheidung hat zur Folge, dass Teilzeitstudierende ihre Fahrten zur Universität nach Reisekostengrundsätzen abziehen dürfen und nicht nur mit der Entfernungspauschale. Der Sachverhalt: Der Kläger, der in keinem Beschäftigungsverhältnis stand, belegte nach abgeschlossenem Studium im Jahre 2017 einen weiteren Studiengang an der Fernuniversität Hagen und war dort als Teilzeitstudent eingeschrieben. Er...
Lehrkräfte und Dozenten, beispielsweise Lehrer an Musikschulen, sind zuletzt immer häufiger in den Fokus der Prüfer der Sozialversicherungen geraten, das heißt, sie werden oft als abhängig beschäftig angesehen. Ich könnte es auch anders formulieren: In den Fokus geraten sind ihre Auftraggeber, also die Schulen, denn es soll nicht verschwiegen werden, dass manch Lehrer durchaus ein Interesse an der Sozialversicherungspflicht hat. Unterstützung haben die Sozialversicherungsträger, namentlich die Deutsche Rentenversicherung Bund, vom BSG erhalten: Die Versicherungspflicht sei nicht deshalb von vornherein ausgeschlossen, weil die Beteiligten erkennbar eine selbstständige Tätigkeit vereinbaren wollten – so das BSG mit Urteil vom 28.6.2022 (B 12 3/20...
Die Kapitalauszahlung aus alten Lebensversicherungsverträgen mit Vertragsabschluss vor 2005 ist in den meisten Fällen steuerfrei. Dies gilt nicht nur für Kapitallebensversicherungen, sondern auch für Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht. Wird bei Fälligkeit das Kapitalwahlrecht ausgeübt, sind die in der Einmalzahlung enthaltenen Zinsen steuerfreie Kapitalerträge. Wird hingegen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt, sondern die Rentenzahlung gewünscht, sind diese Renten – nach dem Willen der Finanzverwaltung – allerdings mit dem Ertragsanteil nach § 22 EStG steuerpflichtig (BMF-Schreiben vom 1.10.2009, BStBl 2009 I S. 1172 Rz. 19). Im Jahre 2021 hat der Bundesfinanzhof die Ertragsanteilsbesteuerung jedoch verworfen und zugunsten der Versicherten entschieden: Rentenzahlungen, die auf einem begünstigten Versicherungsvertrag...
Fällt der Abriss eines vermieteten Einfamilienhauses mit anschließendem Neubau eines Einfamilienhauses in den Anwendungsbereich der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG? Mit dieser Frage wird sich bald der BFH befassen müssen. Vorausgegangen ist ein – für die Steuerpflichtigen – negatives Urteil des FG Köln vom 12.9.2024 (1 K 2206/21; Revision unter X R 24/24). Hintergrund: Mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ wurde zur Ankurbelung der Investitionstätigkeit in neue Mietwohnungen eine befristete Sonderabschreibung nach § 7b EStG eingeführt. Mit dem „Wachstumschancengesetz“ wurden die Förderbedingungen etwas verbessert. Die Regelung ermöglicht für vier Jahre eine Abschreibung in Höhe von...
Die Steuerfreiheit von Bildungsleistungen wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 neu regelt. Unter anderem wurde der Umfang der begünstigten Leistungen in § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG von „Leistungen, die auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten“ auf „Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung“ ausgedehnt. Das ist zwar positiv zu werten, doch es bedarf dafür eigentlich neuer Bescheinigungen der zuständigen Landesbehörden. Das heißt: Die Steuerbefreiung in § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG von durch Einrichtungen erbrachte Leistungen sieht weiterhin eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde vor...
Im Rahmen dieses Expertenblogs hatte ich bereits mehrfach darauf hingewiesen – und auch kritisiert -, dass die Rechtsprechung des BFH zum Vorliegen bzw. zum Abzug von außergewöhnlichen Belastungen sehr restriktiv ist. Ob rein immaterielle (“psychische”) Schäden, Prozesskosten, Schäden, die nur mangels Versicherung zu tragen sind oder Kosten im Zusammenhang mit behördlichen Auflagen – immer wird ein Grund gefunden, warum nun gerade diese „Kostenart“ nicht zwangsläufig oder außergewöhnlich im Sinne des § 33 EStG ist. Soeben hat der BFH entschieden, dass Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich...
Aufstockungsbeträge, die ein Arbeitgeber an Arbeitnehmer in Altersteilzeit zahlt, sind nach § 3 Nr. 28 unter den entsprechenden Voraussetzungen steuerfrei und unterliegen lediglich dem Progressionsvorbehalt. Aber steht es der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags entgegen, wenn sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet? Der BFH hat diesbezüglich entschieden: Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, ist der Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 EStG auch dann steuerfrei, wenn sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet. Es kommt nicht darauf an, wann gezahlt wird, sondern für welchen Zeitraum (BFH-Beschluss vom 24.10.2024, VI R 4/22). Der...
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