Autor: Christian Herold

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26. September 2016

Arbeitnehmer, die Aktien ihres Arbeitgebers halten, sollten vorsichtig sein, wenn dieser von einem anderen Unternehmen übernommen und ihnen ein Aktientausch angeboten wird. Denn falls sie neben den Aktien ihres neuen Arbeitgebers auch eine Barabfindung erhalten, ist diese sofort voll zu versteuern. Geregelt sind die steuerlichen Auswirkungen des Aktientauschs in § 20 Abs. 4a EStG. Und diese Vorschrift kann mitunter zu merkwürdigen Ergebnissen führen. Nehmen wir folgenden Fall: Ein Arbeitnehmer erwirbt im Jahre 2012 Aktien seines (alten) Arbeitgebers für 10.000 Euro. Diese haben heute einen Wert von 15.000 Euro. Nun wird das Unternehmen seines Arbeitgebers verkauft und dem Arbeitnehmer wird angeboten,...

19. September 2016

Im Rahmen von Seminaren zum Verfahrensrecht wird immer wieder die Frage gestellt, ob bei einem streitigen Gewerbesteuermessbescheid die Aussetzung der Vollziehung (nur) beim Finanzamt oder (auch) bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden sollte. Zudem wird zuweilen beklagt, dass die Gemeinden bei der Anordnung von Sicherheitsleistungen wesentlich strenger vorgehen würden als die Finanzämter. Während einer Kollegen-Arbeitsgemeinschaft hat der Referent dazu Folgendes vorgetragen:

12. September 2016

Wenn es um die Prüfung von GmbH-Gesellschaftsverträgen und von Anstellungsverträgen mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer geht, muss der steuerliche Berater einen Spagat schlagen. Einerseits darf er rechtlich nur im beschränkten Umfang beraten, andererseits hat er in vielen Fällen eine Hinweispflicht. Selbstverständlich betrifft das die Beurteilung der steuerlichen Angemessenheit von Bezügen im Allgemeinen und Tantiemeregelungen im Speziellen. Zwei weitere Punkte sollten aber ebenfalls das Augenmerk des steuerlichen Beraters genießen: die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines (Minderheits-)Gesellschafters und die Aktualität von Abfindungsklauseln.

5. September 2016

Pedelecs und Elektrofahrräder sind auf dem Vormarsch. In diesem Zusammenhang überlassen immer mehr Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern solche Räder. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat mit Verfügung vom 03.05.2016 (Kurzinfo LSt 1/2016) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von E-Bikes Stellung bezogen. Die Verwaltungsanweisung ist interessant, weil sie zugleich auf ein Steuersparmodell hinweist.

29. August 2016

In meinem Blog-Beitrag „Was ist eigentlich eine Existenzgrundlage“ hatte ich schon darauf hingewiesen, dass sich die Finanzgerichte schwer tun, bei psychischen Erkrankungen von Steuerpflichtigen Steuerermäßigungen zu gewähren. In dem seinerzeit von mir geschilderten Fall ging es darum, dass Kosten für einen Zivilprozess im Zusammenhang mit immateriellen Schäden nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt wurden (BFH 17.12.2015, VI R 7/14). Besonders unnachgiebig war das FG Münster im Urteil vom 28.04.2014 (6 K 1015/13Kg):

17. August 2016

Die Digitalisierung schreitet auch in den Steuerkanzleien weiter fort. Immer mehr Prozesse werden automatisiert erledigt. Zum einen Teil sind Steuerberater und ihre Mitarbeiter Getriebene der Entwicklung (Stichwort „E-Bilanz“), zum anderen Teil treiben sie die Entwicklung selbst voran (Stichwort „Unternehmen online“). Doch wohin geht die Reise? Werden wir alle eines Tages arbeitslos?

15. August 2016

In Freiberuflersozietäten kommt es zuweilen vor, dass Partner aufgenommen werden, die mehr oder weniger nur entsprechend den eigenen Umsätzen am Gewinn der Sozietät beteiligt sind, nicht aber an den stillen Reserven. In diesen Fällen sollte unbedingt das Urteil des BFH vom 03.11.2015 (VIII R 63/13) zur Hand genommen werden, in dem wie folgt entschieden worden ist:

8. August 2016

In der Praxis wird selbst bei gewinnträchtigen GmbHs oftmals auf Gewinnausschüttungen verzichtet; stattdessen werden dem oder den Gesellschaftern Darlehen gewährt, etwa um die Kapitalertragsteuer zu sparen. Das mag in vielen Fällen gut gehen, insbesondere wenn die Darlehensvergabe fremdüblich erfolgt und nicht auf gesellschaftsrechtlichen Erwägungen beruht. Allerdings drohen enorme Risiken für den Fall, dass einer der Gesellschafter ein nicht betrieblich veranlasstes Darlehen erhält, anschließend in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die GmbH daher sowohl das Darlehen als auch die Zinsen „abschreiben“ muss. Grund zur Besorgnis gibt hier insbesondere das BFH-Urteil vom 11.11.2015 (I R 5/14). In dem genannten BFH-Urteil heißt es nämlich:

25. Juli 2016

Als Steuerberater, der nicht zugleich Jurist ist, steht man zuweilen vor zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragen, die man nicht ohne Weiteres beantworten kann. Also schaut man in einschlägige Aufsätze oder Beiträge in Datenbanken. Kürzlich stand ich vor der Frage, ob die Liquidation einer GmbH, genauer gesagt der Auflösungsbeschluss und/oder die Anmeldung zum Handelsregister, der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedarf. In der NWB-Datenbank finde ich dazu folgende Passage: „Der Auflösungsbeschluss bedarf nur dann der notariellen Beurkundung, wenn er eine Satzungsänderung enthält, wenn also die Auflösung z. B. zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Gesellschaftsvertrag sie nicht zulässt (vgl. § 60 Abs.1...

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26. September 2016

Arbeitnehmer, die Aktien ihres Arbeitgebers halten, sollten vorsichtig sein, wenn dieser von einem anderen Unternehmen übernommen und ihnen ein Aktientausch angeboten wird. Denn falls sie neben den Aktien ihres neuen Arbeitgebers auch eine Barabfindung erhalten, ist diese sofort voll zu versteuern. Geregelt sind die steuerlichen Auswirkungen des Aktientauschs in § 20 Abs. 4a EStG. Und diese Vorschrift kann mitunter zu merkwürdigen Ergebnissen führen. Nehmen wir folgenden Fall: Ein Arbeitnehmer erwirbt im Jahre 2012 Aktien seines (alten) Arbeitgebers für 10.000 Euro. Diese haben heute einen Wert von 15.000 Euro. Nun wird das Unternehmen seines Arbeitgebers verkauft und dem Arbeitnehmer wird angeboten,...

19. September 2016

Im Rahmen von Seminaren zum Verfahrensrecht wird immer wieder die Frage gestellt, ob bei einem streitigen Gewerbesteuermessbescheid die Aussetzung der Vollziehung (nur) beim Finanzamt oder (auch) bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden sollte. Zudem wird zuweilen beklagt, dass die Gemeinden bei der Anordnung von Sicherheitsleistungen wesentlich strenger vorgehen würden als die Finanzämter. Während einer Kollegen-Arbeitsgemeinschaft hat der Referent dazu Folgendes vorgetragen:

12. September 2016

Wenn es um die Prüfung von GmbH-Gesellschaftsverträgen und von Anstellungsverträgen mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer geht, muss der steuerliche Berater einen Spagat schlagen. Einerseits darf er rechtlich nur im beschränkten Umfang beraten, andererseits hat er in vielen Fällen eine Hinweispflicht. Selbstverständlich betrifft das die Beurteilung der steuerlichen Angemessenheit von Bezügen im Allgemeinen und Tantiemeregelungen im Speziellen. Zwei weitere Punkte sollten aber ebenfalls das Augenmerk des steuerlichen Beraters genießen: die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines (Minderheits-)Gesellschafters und die Aktualität von Abfindungsklauseln.

5. September 2016

Pedelecs und Elektrofahrräder sind auf dem Vormarsch. In diesem Zusammenhang überlassen immer mehr Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern solche Räder. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat mit Verfügung vom 03.05.2016 (Kurzinfo LSt 1/2016) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von E-Bikes Stellung bezogen. Die Verwaltungsanweisung ist interessant, weil sie zugleich auf ein Steuersparmodell hinweist.

29. August 2016

In meinem Blog-Beitrag „Was ist eigentlich eine Existenzgrundlage“ hatte ich schon darauf hingewiesen, dass sich die Finanzgerichte schwer tun, bei psychischen Erkrankungen von Steuerpflichtigen Steuerermäßigungen zu gewähren. In dem seinerzeit von mir geschilderten Fall ging es darum, dass Kosten für einen Zivilprozess im Zusammenhang mit immateriellen Schäden nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt wurden (BFH 17.12.2015, VI R 7/14). Besonders unnachgiebig war das FG Münster im Urteil vom 28.04.2014 (6 K 1015/13Kg):

17. August 2016

Die Digitalisierung schreitet auch in den Steuerkanzleien weiter fort. Immer mehr Prozesse werden automatisiert erledigt. Zum einen Teil sind Steuerberater und ihre Mitarbeiter Getriebene der Entwicklung (Stichwort „E-Bilanz“), zum anderen Teil treiben sie die Entwicklung selbst voran (Stichwort „Unternehmen online“). Doch wohin geht die Reise? Werden wir alle eines Tages arbeitslos?

15. August 2016

In Freiberuflersozietäten kommt es zuweilen vor, dass Partner aufgenommen werden, die mehr oder weniger nur entsprechend den eigenen Umsätzen am Gewinn der Sozietät beteiligt sind, nicht aber an den stillen Reserven. In diesen Fällen sollte unbedingt das Urteil des BFH vom 03.11.2015 (VIII R 63/13) zur Hand genommen werden, in dem wie folgt entschieden worden ist:

8. August 2016

In der Praxis wird selbst bei gewinnträchtigen GmbHs oftmals auf Gewinnausschüttungen verzichtet; stattdessen werden dem oder den Gesellschaftern Darlehen gewährt, etwa um die Kapitalertragsteuer zu sparen. Das mag in vielen Fällen gut gehen, insbesondere wenn die Darlehensvergabe fremdüblich erfolgt und nicht auf gesellschaftsrechtlichen Erwägungen beruht. Allerdings drohen enorme Risiken für den Fall, dass einer der Gesellschafter ein nicht betrieblich veranlasstes Darlehen erhält, anschließend in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die GmbH daher sowohl das Darlehen als auch die Zinsen „abschreiben“ muss. Grund zur Besorgnis gibt hier insbesondere das BFH-Urteil vom 11.11.2015 (I R 5/14). In dem genannten BFH-Urteil heißt es nämlich:

25. Juli 2016

Als Steuerberater, der nicht zugleich Jurist ist, steht man zuweilen vor zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragen, die man nicht ohne Weiteres beantworten kann. Also schaut man in einschlägige Aufsätze oder Beiträge in Datenbanken. Kürzlich stand ich vor der Frage, ob die Liquidation einer GmbH, genauer gesagt der Auflösungsbeschluss und/oder die Anmeldung zum Handelsregister, der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedarf. In der NWB-Datenbank finde ich dazu folgende Passage: „Der Auflösungsbeschluss bedarf nur dann der notariellen Beurkundung, wenn er eine Satzungsänderung enthält, wenn also die Auflösung z. B. zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Gesellschaftsvertrag sie nicht zulässt (vgl. § 60 Abs.1...

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19. September 2016

Im Rahmen von Seminaren zum Verfahrensrecht wird immer wieder die Frage gestellt, ob bei einem streitigen Gewerbesteuermessbescheid die Aussetzung der Vollziehung (nur) beim Finanzamt oder (auch) bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden sollte. Zudem wird zuweilen beklagt, dass die Gemeinden bei der Anordnung von Sicherheitsleistungen wesentlich strenger vorgehen würden als die Finanzämter. Während einer Kollegen-Arbeitsgemeinschaft hat der Referent dazu Folgendes vorgetragen:

12. September 2016

Wenn es um die Prüfung von GmbH-Gesellschaftsverträgen und von Anstellungsverträgen mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer geht, muss der steuerliche Berater einen Spagat schlagen. Einerseits darf er rechtlich nur im beschränkten Umfang beraten, andererseits hat er in vielen Fällen eine Hinweispflicht. Selbstverständlich betrifft das die Beurteilung der steuerlichen Angemessenheit von Bezügen im Allgemeinen und Tantiemeregelungen im Speziellen. Zwei weitere Punkte sollten aber ebenfalls das Augenmerk des steuerlichen Beraters genießen: die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines (Minderheits-)Gesellschafters und die Aktualität von Abfindungsklauseln.

5. September 2016

Pedelecs und Elektrofahrräder sind auf dem Vormarsch. In diesem Zusammenhang überlassen immer mehr Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern solche Räder. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat mit Verfügung vom 03.05.2016 (Kurzinfo LSt 1/2016) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von E-Bikes Stellung bezogen. Die Verwaltungsanweisung ist interessant, weil sie zugleich auf ein Steuersparmodell hinweist.

29. August 2016

In meinem Blog-Beitrag „Was ist eigentlich eine Existenzgrundlage“ hatte ich schon darauf hingewiesen, dass sich die Finanzgerichte schwer tun, bei psychischen Erkrankungen von Steuerpflichtigen Steuerermäßigungen zu gewähren. In dem seinerzeit von mir geschilderten Fall ging es darum, dass Kosten für einen Zivilprozess im Zusammenhang mit immateriellen Schäden nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt wurden (BFH 17.12.2015, VI R 7/14). Besonders unnachgiebig war das FG Münster im Urteil vom 28.04.2014 (6 K 1015/13Kg):

17. August 2016

Die Digitalisierung schreitet auch in den Steuerkanzleien weiter fort. Immer mehr Prozesse werden automatisiert erledigt. Zum einen Teil sind Steuerberater und ihre Mitarbeiter Getriebene der Entwicklung (Stichwort „E-Bilanz“), zum anderen Teil treiben sie die Entwicklung selbst voran (Stichwort „Unternehmen online“). Doch wohin geht die Reise? Werden wir alle eines Tages arbeitslos?

15. August 2016

In Freiberuflersozietäten kommt es zuweilen vor, dass Partner aufgenommen werden, die mehr oder weniger nur entsprechend den eigenen Umsätzen am Gewinn der Sozietät beteiligt sind, nicht aber an den stillen Reserven. In diesen Fällen sollte unbedingt das Urteil des BFH vom 03.11.2015 (VIII R 63/13) zur Hand genommen werden, in dem wie folgt entschieden worden ist:

8. August 2016

In der Praxis wird selbst bei gewinnträchtigen GmbHs oftmals auf Gewinnausschüttungen verzichtet; stattdessen werden dem oder den Gesellschaftern Darlehen gewährt, etwa um die Kapitalertragsteuer zu sparen. Das mag in vielen Fällen gut gehen, insbesondere wenn die Darlehensvergabe fremdüblich erfolgt und nicht auf gesellschaftsrechtlichen Erwägungen beruht. Allerdings drohen enorme Risiken für den Fall, dass einer der Gesellschafter ein nicht betrieblich veranlasstes Darlehen erhält, anschließend in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die GmbH daher sowohl das Darlehen als auch die Zinsen „abschreiben“ muss. Grund zur Besorgnis gibt hier insbesondere das BFH-Urteil vom 11.11.2015 (I R 5/14). In dem genannten BFH-Urteil heißt es nämlich:

25. Juli 2016

Als Steuerberater, der nicht zugleich Jurist ist, steht man zuweilen vor zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragen, die man nicht ohne Weiteres beantworten kann. Also schaut man in einschlägige Aufsätze oder Beiträge in Datenbanken. Kürzlich stand ich vor der Frage, ob die Liquidation einer GmbH, genauer gesagt der Auflösungsbeschluss und/oder die Anmeldung zum Handelsregister, der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedarf. In der NWB-Datenbank finde ich dazu folgende Passage: „Der Auflösungsbeschluss bedarf nur dann der notariellen Beurkundung, wenn er eine Satzungsänderung enthält, wenn also die Auflösung z. B. zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Gesellschaftsvertrag sie nicht zulässt (vgl. § 60 Abs.1...

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19. September 2016

Im Rahmen von Seminaren zum Verfahrensrecht wird immer wieder die Frage gestellt, ob bei einem streitigen Gewerbesteuermessbescheid die Aussetzung der Vollziehung (nur) beim Finanzamt oder (auch) bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden sollte. Zudem wird zuweilen beklagt, dass die Gemeinden bei der Anordnung von Sicherheitsleistungen wesentlich strenger vorgehen würden als die Finanzämter. Während einer Kollegen-Arbeitsgemeinschaft hat der Referent dazu Folgendes vorgetragen:

12. September 2016

Wenn es um die Prüfung von GmbH-Gesellschaftsverträgen und von Anstellungsverträgen mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer geht, muss der steuerliche Berater einen Spagat schlagen. Einerseits darf er rechtlich nur im beschränkten Umfang beraten, andererseits hat er in vielen Fällen eine Hinweispflicht. Selbstverständlich betrifft das die Beurteilung der steuerlichen Angemessenheit von Bezügen im Allgemeinen und Tantiemeregelungen im Speziellen. Zwei weitere Punkte sollten aber ebenfalls das Augenmerk des steuerlichen Beraters genießen: die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines (Minderheits-)Gesellschafters und die Aktualität von Abfindungsklauseln.

5. September 2016

Pedelecs und Elektrofahrräder sind auf dem Vormarsch. In diesem Zusammenhang überlassen immer mehr Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern solche Räder. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat mit Verfügung vom 03.05.2016 (Kurzinfo LSt 1/2016) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von E-Bikes Stellung bezogen. Die Verwaltungsanweisung ist interessant, weil sie zugleich auf ein Steuersparmodell hinweist.

29. August 2016

In meinem Blog-Beitrag „Was ist eigentlich eine Existenzgrundlage“ hatte ich schon darauf hingewiesen, dass sich die Finanzgerichte schwer tun, bei psychischen Erkrankungen von Steuerpflichtigen Steuerermäßigungen zu gewähren. In dem seinerzeit von mir geschilderten Fall ging es darum, dass Kosten für einen Zivilprozess im Zusammenhang mit immateriellen Schäden nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt wurden (BFH 17.12.2015, VI R 7/14). Besonders unnachgiebig war das FG Münster im Urteil vom 28.04.2014 (6 K 1015/13Kg):

17. August 2016

Die Digitalisierung schreitet auch in den Steuerkanzleien weiter fort. Immer mehr Prozesse werden automatisiert erledigt. Zum einen Teil sind Steuerberater und ihre Mitarbeiter Getriebene der Entwicklung (Stichwort „E-Bilanz“), zum anderen Teil treiben sie die Entwicklung selbst voran (Stichwort „Unternehmen online“). Doch wohin geht die Reise? Werden wir alle eines Tages arbeitslos?

15. August 2016

In Freiberuflersozietäten kommt es zuweilen vor, dass Partner aufgenommen werden, die mehr oder weniger nur entsprechend den eigenen Umsätzen am Gewinn der Sozietät beteiligt sind, nicht aber an den stillen Reserven. In diesen Fällen sollte unbedingt das Urteil des BFH vom 03.11.2015 (VIII R 63/13) zur Hand genommen werden, in dem wie folgt entschieden worden ist:

8. August 2016

In der Praxis wird selbst bei gewinnträchtigen GmbHs oftmals auf Gewinnausschüttungen verzichtet; stattdessen werden dem oder den Gesellschaftern Darlehen gewährt, etwa um die Kapitalertragsteuer zu sparen. Das mag in vielen Fällen gut gehen, insbesondere wenn die Darlehensvergabe fremdüblich erfolgt und nicht auf gesellschaftsrechtlichen Erwägungen beruht. Allerdings drohen enorme Risiken für den Fall, dass einer der Gesellschafter ein nicht betrieblich veranlasstes Darlehen erhält, anschließend in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die GmbH daher sowohl das Darlehen als auch die Zinsen „abschreiben“ muss. Grund zur Besorgnis gibt hier insbesondere das BFH-Urteil vom 11.11.2015 (I R 5/14). In dem genannten BFH-Urteil heißt es nämlich:

25. Juli 2016

Als Steuerberater, der nicht zugleich Jurist ist, steht man zuweilen vor zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragen, die man nicht ohne Weiteres beantworten kann. Also schaut man in einschlägige Aufsätze oder Beiträge in Datenbanken. Kürzlich stand ich vor der Frage, ob die Liquidation einer GmbH, genauer gesagt der Auflösungsbeschluss und/oder die Anmeldung zum Handelsregister, der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedarf. In der NWB-Datenbank finde ich dazu folgende Passage: „Der Auflösungsbeschluss bedarf nur dann der notariellen Beurkundung, wenn er eine Satzungsänderung enthält, wenn also die Auflösung z. B. zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Gesellschaftsvertrag sie nicht zulässt (vgl. § 60 Abs.1...

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19. September 2016

Im Rahmen von Seminaren zum Verfahrensrecht wird immer wieder die Frage gestellt, ob bei einem streitigen Gewerbesteuermessbescheid die Aussetzung der Vollziehung (nur) beim Finanzamt oder (auch) bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden sollte. Zudem wird zuweilen beklagt, dass die Gemeinden bei der Anordnung von Sicherheitsleistungen wesentlich strenger vorgehen würden als die Finanzämter. Während einer Kollegen-Arbeitsgemeinschaft hat der Referent dazu Folgendes vorgetragen:

12. September 2016

Wenn es um die Prüfung von GmbH-Gesellschaftsverträgen und von Anstellungsverträgen mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer geht, muss der steuerliche Berater einen Spagat schlagen. Einerseits darf er rechtlich nur im beschränkten Umfang beraten, andererseits hat er in vielen Fällen eine Hinweispflicht. Selbstverständlich betrifft das die Beurteilung der steuerlichen Angemessenheit von Bezügen im Allgemeinen und Tantiemeregelungen im Speziellen. Zwei weitere Punkte sollten aber ebenfalls das Augenmerk des steuerlichen Beraters genießen: die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines (Minderheits-)Gesellschafters und die Aktualität von Abfindungsklauseln.

5. September 2016

Pedelecs und Elektrofahrräder sind auf dem Vormarsch. In diesem Zusammenhang überlassen immer mehr Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern solche Räder. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat mit Verfügung vom 03.05.2016 (Kurzinfo LSt 1/2016) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von E-Bikes Stellung bezogen. Die Verwaltungsanweisung ist interessant, weil sie zugleich auf ein Steuersparmodell hinweist.

29. August 2016

In meinem Blog-Beitrag „Was ist eigentlich eine Existenzgrundlage“ hatte ich schon darauf hingewiesen, dass sich die Finanzgerichte schwer tun, bei psychischen Erkrankungen von Steuerpflichtigen Steuerermäßigungen zu gewähren. In dem seinerzeit von mir geschilderten Fall ging es darum, dass Kosten für einen Zivilprozess im Zusammenhang mit immateriellen Schäden nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt wurden (BFH 17.12.2015, VI R 7/14). Besonders unnachgiebig war das FG Münster im Urteil vom 28.04.2014 (6 K 1015/13Kg):

17. August 2016

Die Digitalisierung schreitet auch in den Steuerkanzleien weiter fort. Immer mehr Prozesse werden automatisiert erledigt. Zum einen Teil sind Steuerberater und ihre Mitarbeiter Getriebene der Entwicklung (Stichwort „E-Bilanz“), zum anderen Teil treiben sie die Entwicklung selbst voran (Stichwort „Unternehmen online“). Doch wohin geht die Reise? Werden wir alle eines Tages arbeitslos?

15. August 2016

In Freiberuflersozietäten kommt es zuweilen vor, dass Partner aufgenommen werden, die mehr oder weniger nur entsprechend den eigenen Umsätzen am Gewinn der Sozietät beteiligt sind, nicht aber an den stillen Reserven. In diesen Fällen sollte unbedingt das Urteil des BFH vom 03.11.2015 (VIII R 63/13) zur Hand genommen werden, in dem wie folgt entschieden worden ist:

8. August 2016

In der Praxis wird selbst bei gewinnträchtigen GmbHs oftmals auf Gewinnausschüttungen verzichtet; stattdessen werden dem oder den Gesellschaftern Darlehen gewährt, etwa um die Kapitalertragsteuer zu sparen. Das mag in vielen Fällen gut gehen, insbesondere wenn die Darlehensvergabe fremdüblich erfolgt und nicht auf gesellschaftsrechtlichen Erwägungen beruht. Allerdings drohen enorme Risiken für den Fall, dass einer der Gesellschafter ein nicht betrieblich veranlasstes Darlehen erhält, anschließend in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die GmbH daher sowohl das Darlehen als auch die Zinsen „abschreiben“ muss. Grund zur Besorgnis gibt hier insbesondere das BFH-Urteil vom 11.11.2015 (I R 5/14). In dem genannten BFH-Urteil heißt es nämlich:

25. Juli 2016

Als Steuerberater, der nicht zugleich Jurist ist, steht man zuweilen vor zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragen, die man nicht ohne Weiteres beantworten kann. Also schaut man in einschlägige Aufsätze oder Beiträge in Datenbanken. Kürzlich stand ich vor der Frage, ob die Liquidation einer GmbH, genauer gesagt der Auflösungsbeschluss und/oder die Anmeldung zum Handelsregister, der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedarf. In der NWB-Datenbank finde ich dazu folgende Passage: „Der Auflösungsbeschluss bedarf nur dann der notariellen Beurkundung, wenn er eine Satzungsänderung enthält, wenn also die Auflösung z. B. zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Gesellschaftsvertrag sie nicht zulässt (vgl. § 60 Abs.1...

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Im Rahmen von Seminaren zum Verfahrensrecht wird immer wieder die Frage gestellt, ob bei einem streitigen Gewerbesteuermessbescheid die Aussetzung der Vollziehung (nur) beim Finanzamt oder (auch) bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden sollte. Zudem wird zuweilen beklagt, dass die Gemeinden bei der Anordnung von Sicherheitsleistungen wesentlich strenger vorgehen würden als die Finanzämter. Während einer Kollegen-Arbeitsgemeinschaft hat der Referent dazu Folgendes vorgetragen:

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Wenn es um die Prüfung von GmbH-Gesellschaftsverträgen und von Anstellungsverträgen mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer geht, muss der steuerliche Berater einen Spagat schlagen. Einerseits darf er rechtlich nur im beschränkten Umfang beraten, andererseits hat er in vielen Fällen eine Hinweispflicht. Selbstverständlich betrifft das die Beurteilung der steuerlichen Angemessenheit von Bezügen im Allgemeinen und Tantiemeregelungen im Speziellen. Zwei weitere Punkte sollten aber ebenfalls das Augenmerk des steuerlichen Beraters genießen: die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines (Minderheits-)Gesellschafters und die Aktualität von Abfindungsklauseln.

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Pedelecs und Elektrofahrräder sind auf dem Vormarsch. In diesem Zusammenhang überlassen immer mehr Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern solche Räder. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat mit Verfügung vom 03.05.2016 (Kurzinfo LSt 1/2016) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von E-Bikes Stellung bezogen. Die Verwaltungsanweisung ist interessant, weil sie zugleich auf ein Steuersparmodell hinweist.

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In Freiberuflersozietäten kommt es zuweilen vor, dass Partner aufgenommen werden, die mehr oder weniger nur entsprechend den eigenen Umsätzen am Gewinn der Sozietät beteiligt sind, nicht aber an den stillen Reserven. In diesen Fällen sollte unbedingt das Urteil des BFH vom 03.11.2015 (VIII R 63/13) zur Hand genommen werden, in dem wie folgt entschieden worden ist:

8. August 2016

In der Praxis wird selbst bei gewinnträchtigen GmbHs oftmals auf Gewinnausschüttungen verzichtet; stattdessen werden dem oder den Gesellschaftern Darlehen gewährt, etwa um die Kapitalertragsteuer zu sparen. Das mag in vielen Fällen gut gehen, insbesondere wenn die Darlehensvergabe fremdüblich erfolgt und nicht auf gesellschaftsrechtlichen Erwägungen beruht. Allerdings drohen enorme Risiken für den Fall, dass einer der Gesellschafter ein nicht betrieblich veranlasstes Darlehen erhält, anschließend in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die GmbH daher sowohl das Darlehen als auch die Zinsen „abschreiben“ muss. Grund zur Besorgnis gibt hier insbesondere das BFH-Urteil vom 11.11.2015 (I R 5/14). In dem genannten BFH-Urteil heißt es nämlich:

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Als Steuerberater, der nicht zugleich Jurist ist, steht man zuweilen vor zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragen, die man nicht ohne Weiteres beantworten kann. Also schaut man in einschlägige Aufsätze oder Beiträge in Datenbanken. Kürzlich stand ich vor der Frage, ob die Liquidation einer GmbH, genauer gesagt der Auflösungsbeschluss und/oder die Anmeldung zum Handelsregister, der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedarf. In der NWB-Datenbank finde ich dazu folgende Passage: „Der Auflösungsbeschluss bedarf nur dann der notariellen Beurkundung, wenn er eine Satzungsänderung enthält, wenn also die Auflösung z. B. zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Gesellschaftsvertrag sie nicht zulässt (vgl. § 60 Abs.1...

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26. September 2016

Arbeitnehmer, die Aktien ihres Arbeitgebers halten, sollten vorsichtig sein, wenn dieser von einem anderen Unternehmen übernommen und ihnen ein Aktientausch angeboten wird. Denn falls sie neben den Aktien ihres neuen Arbeitgebers auch eine Barabfindung erhalten, ist diese sofort voll zu versteuern. Geregelt sind die steuerlichen Auswirkungen des Aktientauschs in § 20 Abs. 4a EStG. Und diese Vorschrift kann mitunter zu merkwürdigen Ergebnissen führen. Nehmen wir folgenden Fall: Ein Arbeitnehmer erwirbt im Jahre 2012 Aktien seines (alten) Arbeitgebers für 10.000 Euro. Diese haben heute einen Wert von 15.000 Euro. Nun wird das Unternehmen seines Arbeitgebers verkauft und dem Arbeitnehmer wird angeboten,...

19. September 2016

Im Rahmen von Seminaren zum Verfahrensrecht wird immer wieder die Frage gestellt, ob bei einem streitigen Gewerbesteuermessbescheid die Aussetzung der Vollziehung (nur) beim Finanzamt oder (auch) bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden sollte. Zudem wird zuweilen beklagt, dass die Gemeinden bei der Anordnung von Sicherheitsleistungen wesentlich strenger vorgehen würden als die Finanzämter. Während einer Kollegen-Arbeitsgemeinschaft hat der Referent dazu Folgendes vorgetragen:

12. September 2016

Wenn es um die Prüfung von GmbH-Gesellschaftsverträgen und von Anstellungsverträgen mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer geht, muss der steuerliche Berater einen Spagat schlagen. Einerseits darf er rechtlich nur im beschränkten Umfang beraten, andererseits hat er in vielen Fällen eine Hinweispflicht. Selbstverständlich betrifft das die Beurteilung der steuerlichen Angemessenheit von Bezügen im Allgemeinen und Tantiemeregelungen im Speziellen. Zwei weitere Punkte sollten aber ebenfalls das Augenmerk des steuerlichen Beraters genießen: die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines (Minderheits-)Gesellschafters und die Aktualität von Abfindungsklauseln.

5. September 2016

Pedelecs und Elektrofahrräder sind auf dem Vormarsch. In diesem Zusammenhang überlassen immer mehr Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern solche Räder. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat mit Verfügung vom 03.05.2016 (Kurzinfo LSt 1/2016) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von E-Bikes Stellung bezogen. Die Verwaltungsanweisung ist interessant, weil sie zugleich auf ein Steuersparmodell hinweist.

29. August 2016

In meinem Blog-Beitrag „Was ist eigentlich eine Existenzgrundlage“ hatte ich schon darauf hingewiesen, dass sich die Finanzgerichte schwer tun, bei psychischen Erkrankungen von Steuerpflichtigen Steuerermäßigungen zu gewähren. In dem seinerzeit von mir geschilderten Fall ging es darum, dass Kosten für einen Zivilprozess im Zusammenhang mit immateriellen Schäden nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt wurden (BFH 17.12.2015, VI R 7/14). Besonders unnachgiebig war das FG Münster im Urteil vom 28.04.2014 (6 K 1015/13Kg):

17. August 2016

Die Digitalisierung schreitet auch in den Steuerkanzleien weiter fort. Immer mehr Prozesse werden automatisiert erledigt. Zum einen Teil sind Steuerberater und ihre Mitarbeiter Getriebene der Entwicklung (Stichwort „E-Bilanz“), zum anderen Teil treiben sie die Entwicklung selbst voran (Stichwort „Unternehmen online“). Doch wohin geht die Reise? Werden wir alle eines Tages arbeitslos?

15. August 2016

In Freiberuflersozietäten kommt es zuweilen vor, dass Partner aufgenommen werden, die mehr oder weniger nur entsprechend den eigenen Umsätzen am Gewinn der Sozietät beteiligt sind, nicht aber an den stillen Reserven. In diesen Fällen sollte unbedingt das Urteil des BFH vom 03.11.2015 (VIII R 63/13) zur Hand genommen werden, in dem wie folgt entschieden worden ist:

8. August 2016

In der Praxis wird selbst bei gewinnträchtigen GmbHs oftmals auf Gewinnausschüttungen verzichtet; stattdessen werden dem oder den Gesellschaftern Darlehen gewährt, etwa um die Kapitalertragsteuer zu sparen. Das mag in vielen Fällen gut gehen, insbesondere wenn die Darlehensvergabe fremdüblich erfolgt und nicht auf gesellschaftsrechtlichen Erwägungen beruht. Allerdings drohen enorme Risiken für den Fall, dass einer der Gesellschafter ein nicht betrieblich veranlasstes Darlehen erhält, anschließend in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die GmbH daher sowohl das Darlehen als auch die Zinsen „abschreiben“ muss. Grund zur Besorgnis gibt hier insbesondere das BFH-Urteil vom 11.11.2015 (I R 5/14). In dem genannten BFH-Urteil heißt es nämlich:

25. Juli 2016

Als Steuerberater, der nicht zugleich Jurist ist, steht man zuweilen vor zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragen, die man nicht ohne Weiteres beantworten kann. Also schaut man in einschlägige Aufsätze oder Beiträge in Datenbanken. Kürzlich stand ich vor der Frage, ob die Liquidation einer GmbH, genauer gesagt der Auflösungsbeschluss und/oder die Anmeldung zum Handelsregister, der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedarf. In der NWB-Datenbank finde ich dazu folgende Passage: „Der Auflösungsbeschluss bedarf nur dann der notariellen Beurkundung, wenn er eine Satzungsänderung enthält, wenn also die Auflösung z. B. zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Gesellschaftsvertrag sie nicht zulässt (vgl. § 60 Abs.1...

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Autor: Christian Herold

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26. September 2016

Arbeitnehmer, die Aktien ihres Arbeitgebers halten, sollten vorsichtig sein, wenn dieser von einem anderen Unternehmen übernommen und ihnen ein Aktientausch angeboten wird. Denn falls sie neben den Aktien ihres neuen Arbeitgebers auch eine Barabfindung erhalten, ist diese sofort voll zu versteuern. Geregelt sind die steuerlichen Auswirkungen des Aktientauschs in § 20 Abs. 4a EStG. Und diese Vorschrift kann mitunter zu merkwürdigen Ergebnissen führen. Nehmen wir folgenden Fall: Ein Arbeitnehmer erwirbt im Jahre 2012 Aktien seines (alten) Arbeitgebers für 10.000 Euro. Diese haben heute einen Wert von 15.000 Euro. Nun wird das Unternehmen seines Arbeitgebers verkauft und dem Arbeitnehmer wird angeboten,...

19. September 2016

Im Rahmen von Seminaren zum Verfahrensrecht wird immer wieder die Frage gestellt, ob bei einem streitigen Gewerbesteuermessbescheid die Aussetzung der Vollziehung (nur) beim Finanzamt oder (auch) bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden sollte. Zudem wird zuweilen beklagt, dass die Gemeinden bei der Anordnung von Sicherheitsleistungen wesentlich strenger vorgehen würden als die Finanzämter. Während einer Kollegen-Arbeitsgemeinschaft hat der Referent dazu Folgendes vorgetragen:

12. September 2016

Wenn es um die Prüfung von GmbH-Gesellschaftsverträgen und von Anstellungsverträgen mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer geht, muss der steuerliche Berater einen Spagat schlagen. Einerseits darf er rechtlich nur im beschränkten Umfang beraten, andererseits hat er in vielen Fällen eine Hinweispflicht. Selbstverständlich betrifft das die Beurteilung der steuerlichen Angemessenheit von Bezügen im Allgemeinen und Tantiemeregelungen im Speziellen. Zwei weitere Punkte sollten aber ebenfalls das Augenmerk des steuerlichen Beraters genießen: die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines (Minderheits-)Gesellschafters und die Aktualität von Abfindungsklauseln.

5. September 2016

Pedelecs und Elektrofahrräder sind auf dem Vormarsch. In diesem Zusammenhang überlassen immer mehr Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern solche Räder. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat mit Verfügung vom 03.05.2016 (Kurzinfo LSt 1/2016) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von E-Bikes Stellung bezogen. Die Verwaltungsanweisung ist interessant, weil sie zugleich auf ein Steuersparmodell hinweist.

29. August 2016

In meinem Blog-Beitrag „Was ist eigentlich eine Existenzgrundlage“ hatte ich schon darauf hingewiesen, dass sich die Finanzgerichte schwer tun, bei psychischen Erkrankungen von Steuerpflichtigen Steuerermäßigungen zu gewähren. In dem seinerzeit von mir geschilderten Fall ging es darum, dass Kosten für einen Zivilprozess im Zusammenhang mit immateriellen Schäden nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt wurden (BFH 17.12.2015, VI R 7/14). Besonders unnachgiebig war das FG Münster im Urteil vom 28.04.2014 (6 K 1015/13Kg):

17. August 2016

Die Digitalisierung schreitet auch in den Steuerkanzleien weiter fort. Immer mehr Prozesse werden automatisiert erledigt. Zum einen Teil sind Steuerberater und ihre Mitarbeiter Getriebene der Entwicklung (Stichwort „E-Bilanz“), zum anderen Teil treiben sie die Entwicklung selbst voran (Stichwort „Unternehmen online“). Doch wohin geht die Reise? Werden wir alle eines Tages arbeitslos?

15. August 2016

In Freiberuflersozietäten kommt es zuweilen vor, dass Partner aufgenommen werden, die mehr oder weniger nur entsprechend den eigenen Umsätzen am Gewinn der Sozietät beteiligt sind, nicht aber an den stillen Reserven. In diesen Fällen sollte unbedingt das Urteil des BFH vom 03.11.2015 (VIII R 63/13) zur Hand genommen werden, in dem wie folgt entschieden worden ist:

8. August 2016

In der Praxis wird selbst bei gewinnträchtigen GmbHs oftmals auf Gewinnausschüttungen verzichtet; stattdessen werden dem oder den Gesellschaftern Darlehen gewährt, etwa um die Kapitalertragsteuer zu sparen. Das mag in vielen Fällen gut gehen, insbesondere wenn die Darlehensvergabe fremdüblich erfolgt und nicht auf gesellschaftsrechtlichen Erwägungen beruht. Allerdings drohen enorme Risiken für den Fall, dass einer der Gesellschafter ein nicht betrieblich veranlasstes Darlehen erhält, anschließend in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die GmbH daher sowohl das Darlehen als auch die Zinsen „abschreiben“ muss. Grund zur Besorgnis gibt hier insbesondere das BFH-Urteil vom 11.11.2015 (I R 5/14). In dem genannten BFH-Urteil heißt es nämlich:

25. Juli 2016

Als Steuerberater, der nicht zugleich Jurist ist, steht man zuweilen vor zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragen, die man nicht ohne Weiteres beantworten kann. Also schaut man in einschlägige Aufsätze oder Beiträge in Datenbanken. Kürzlich stand ich vor der Frage, ob die Liquidation einer GmbH, genauer gesagt der Auflösungsbeschluss und/oder die Anmeldung zum Handelsregister, der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedarf. In der NWB-Datenbank finde ich dazu folgende Passage: „Der Auflösungsbeschluss bedarf nur dann der notariellen Beurkundung, wenn er eine Satzungsänderung enthält, wenn also die Auflösung z. B. zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Gesellschaftsvertrag sie nicht zulässt (vgl. § 60 Abs.1...

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19. September 2016

Im Rahmen von Seminaren zum Verfahrensrecht wird immer wieder die Frage gestellt, ob bei einem streitigen Gewerbesteuermessbescheid die Aussetzung der Vollziehung (nur) beim Finanzamt oder (auch) bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden sollte. Zudem wird zuweilen beklagt, dass die Gemeinden bei der Anordnung von Sicherheitsleistungen wesentlich strenger vorgehen würden als die Finanzämter. Während einer Kollegen-Arbeitsgemeinschaft hat der Referent dazu Folgendes vorgetragen:

12. September 2016

Wenn es um die Prüfung von GmbH-Gesellschaftsverträgen und von Anstellungsverträgen mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer geht, muss der steuerliche Berater einen Spagat schlagen. Einerseits darf er rechtlich nur im beschränkten Umfang beraten, andererseits hat er in vielen Fällen eine Hinweispflicht. Selbstverständlich betrifft das die Beurteilung der steuerlichen Angemessenheit von Bezügen im Allgemeinen und Tantiemeregelungen im Speziellen. Zwei weitere Punkte sollten aber ebenfalls das Augenmerk des steuerlichen Beraters genießen: die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines (Minderheits-)Gesellschafters und die Aktualität von Abfindungsklauseln.

5. September 2016

Pedelecs und Elektrofahrräder sind auf dem Vormarsch. In diesem Zusammenhang überlassen immer mehr Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern solche Räder. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat mit Verfügung vom 03.05.2016 (Kurzinfo LSt 1/2016) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von E-Bikes Stellung bezogen. Die Verwaltungsanweisung ist interessant, weil sie zugleich auf ein Steuersparmodell hinweist.

29. August 2016

In meinem Blog-Beitrag „Was ist eigentlich eine Existenzgrundlage“ hatte ich schon darauf hingewiesen, dass sich die Finanzgerichte schwer tun, bei psychischen Erkrankungen von Steuerpflichtigen Steuerermäßigungen zu gewähren. In dem seinerzeit von mir geschilderten Fall ging es darum, dass Kosten für einen Zivilprozess im Zusammenhang mit immateriellen Schäden nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt wurden (BFH 17.12.2015, VI R 7/14). Besonders unnachgiebig war das FG Münster im Urteil vom 28.04.2014 (6 K 1015/13Kg):

17. August 2016

Die Digitalisierung schreitet auch in den Steuerkanzleien weiter fort. Immer mehr Prozesse werden automatisiert erledigt. Zum einen Teil sind Steuerberater und ihre Mitarbeiter Getriebene der Entwicklung (Stichwort „E-Bilanz“), zum anderen Teil treiben sie die Entwicklung selbst voran (Stichwort „Unternehmen online“). Doch wohin geht die Reise? Werden wir alle eines Tages arbeitslos?

15. August 2016

In Freiberuflersozietäten kommt es zuweilen vor, dass Partner aufgenommen werden, die mehr oder weniger nur entsprechend den eigenen Umsätzen am Gewinn der Sozietät beteiligt sind, nicht aber an den stillen Reserven. In diesen Fällen sollte unbedingt das Urteil des BFH vom 03.11.2015 (VIII R 63/13) zur Hand genommen werden, in dem wie folgt entschieden worden ist:

8. August 2016

In der Praxis wird selbst bei gewinnträchtigen GmbHs oftmals auf Gewinnausschüttungen verzichtet; stattdessen werden dem oder den Gesellschaftern Darlehen gewährt, etwa um die Kapitalertragsteuer zu sparen. Das mag in vielen Fällen gut gehen, insbesondere wenn die Darlehensvergabe fremdüblich erfolgt und nicht auf gesellschaftsrechtlichen Erwägungen beruht. Allerdings drohen enorme Risiken für den Fall, dass einer der Gesellschafter ein nicht betrieblich veranlasstes Darlehen erhält, anschließend in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die GmbH daher sowohl das Darlehen als auch die Zinsen „abschreiben“ muss. Grund zur Besorgnis gibt hier insbesondere das BFH-Urteil vom 11.11.2015 (I R 5/14). In dem genannten BFH-Urteil heißt es nämlich:

25. Juli 2016

Als Steuerberater, der nicht zugleich Jurist ist, steht man zuweilen vor zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragen, die man nicht ohne Weiteres beantworten kann. Also schaut man in einschlägige Aufsätze oder Beiträge in Datenbanken. Kürzlich stand ich vor der Frage, ob die Liquidation einer GmbH, genauer gesagt der Auflösungsbeschluss und/oder die Anmeldung zum Handelsregister, der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedarf. In der NWB-Datenbank finde ich dazu folgende Passage: „Der Auflösungsbeschluss bedarf nur dann der notariellen Beurkundung, wenn er eine Satzungsänderung enthält, wenn also die Auflösung z. B. zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Gesellschaftsvertrag sie nicht zulässt (vgl. § 60 Abs.1...

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19. September 2016

Im Rahmen von Seminaren zum Verfahrensrecht wird immer wieder die Frage gestellt, ob bei einem streitigen Gewerbesteuermessbescheid die Aussetzung der Vollziehung (nur) beim Finanzamt oder (auch) bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden sollte. Zudem wird zuweilen beklagt, dass die Gemeinden bei der Anordnung von Sicherheitsleistungen wesentlich strenger vorgehen würden als die Finanzämter. Während einer Kollegen-Arbeitsgemeinschaft hat der Referent dazu Folgendes vorgetragen:

12. September 2016

Wenn es um die Prüfung von GmbH-Gesellschaftsverträgen und von Anstellungsverträgen mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer geht, muss der steuerliche Berater einen Spagat schlagen. Einerseits darf er rechtlich nur im beschränkten Umfang beraten, andererseits hat er in vielen Fällen eine Hinweispflicht. Selbstverständlich betrifft das die Beurteilung der steuerlichen Angemessenheit von Bezügen im Allgemeinen und Tantiemeregelungen im Speziellen. Zwei weitere Punkte sollten aber ebenfalls das Augenmerk des steuerlichen Beraters genießen: die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines (Minderheits-)Gesellschafters und die Aktualität von Abfindungsklauseln.

5. September 2016

Pedelecs und Elektrofahrräder sind auf dem Vormarsch. In diesem Zusammenhang überlassen immer mehr Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern solche Räder. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat mit Verfügung vom 03.05.2016 (Kurzinfo LSt 1/2016) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von E-Bikes Stellung bezogen. Die Verwaltungsanweisung ist interessant, weil sie zugleich auf ein Steuersparmodell hinweist.

29. August 2016

In meinem Blog-Beitrag „Was ist eigentlich eine Existenzgrundlage“ hatte ich schon darauf hingewiesen, dass sich die Finanzgerichte schwer tun, bei psychischen Erkrankungen von Steuerpflichtigen Steuerermäßigungen zu gewähren. In dem seinerzeit von mir geschilderten Fall ging es darum, dass Kosten für einen Zivilprozess im Zusammenhang mit immateriellen Schäden nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt wurden (BFH 17.12.2015, VI R 7/14). Besonders unnachgiebig war das FG Münster im Urteil vom 28.04.2014 (6 K 1015/13Kg):

17. August 2016

Die Digitalisierung schreitet auch in den Steuerkanzleien weiter fort. Immer mehr Prozesse werden automatisiert erledigt. Zum einen Teil sind Steuerberater und ihre Mitarbeiter Getriebene der Entwicklung (Stichwort „E-Bilanz“), zum anderen Teil treiben sie die Entwicklung selbst voran (Stichwort „Unternehmen online“). Doch wohin geht die Reise? Werden wir alle eines Tages arbeitslos?

15. August 2016

In Freiberuflersozietäten kommt es zuweilen vor, dass Partner aufgenommen werden, die mehr oder weniger nur entsprechend den eigenen Umsätzen am Gewinn der Sozietät beteiligt sind, nicht aber an den stillen Reserven. In diesen Fällen sollte unbedingt das Urteil des BFH vom 03.11.2015 (VIII R 63/13) zur Hand genommen werden, in dem wie folgt entschieden worden ist:

8. August 2016

In der Praxis wird selbst bei gewinnträchtigen GmbHs oftmals auf Gewinnausschüttungen verzichtet; stattdessen werden dem oder den Gesellschaftern Darlehen gewährt, etwa um die Kapitalertragsteuer zu sparen. Das mag in vielen Fällen gut gehen, insbesondere wenn die Darlehensvergabe fremdüblich erfolgt und nicht auf gesellschaftsrechtlichen Erwägungen beruht. Allerdings drohen enorme Risiken für den Fall, dass einer der Gesellschafter ein nicht betrieblich veranlasstes Darlehen erhält, anschließend in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die GmbH daher sowohl das Darlehen als auch die Zinsen „abschreiben“ muss. Grund zur Besorgnis gibt hier insbesondere das BFH-Urteil vom 11.11.2015 (I R 5/14). In dem genannten BFH-Urteil heißt es nämlich:

25. Juli 2016

Als Steuerberater, der nicht zugleich Jurist ist, steht man zuweilen vor zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragen, die man nicht ohne Weiteres beantworten kann. Also schaut man in einschlägige Aufsätze oder Beiträge in Datenbanken. Kürzlich stand ich vor der Frage, ob die Liquidation einer GmbH, genauer gesagt der Auflösungsbeschluss und/oder die Anmeldung zum Handelsregister, der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedarf. In der NWB-Datenbank finde ich dazu folgende Passage: „Der Auflösungsbeschluss bedarf nur dann der notariellen Beurkundung, wenn er eine Satzungsänderung enthält, wenn also die Auflösung z. B. zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Gesellschaftsvertrag sie nicht zulässt (vgl. § 60 Abs.1...

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