Autor: Christian Herold
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Urteile zum Vorliegen einer unbeschränkten Einkommensteuerpflicht sind selten geworden. Oftmals sind Fragen zur unbeschränkten Steuerpflicht eher akademischer und weniger praktischer Natur. Umso interessanter ist ein Urteil des FG Baden-Württemberg vom 12.6.2024 (7 K 1568/22), das nachfolgend kurz vorgestellt werden soll. Das FG hat entschieden, dass keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorliegt, wenn jemand seinen Wohnsitz in Spanien hat und sich zu bloßen Besuchsaufenthalten in der inländischen Wohnung der Eltern aufhält. Das gilt auch dann, wenn die entsprechende Person noch in Deutschland gemeldet ist.
Ein guter Steuerberater muss bekanntlich alles können. Auch seine hellseherischen Fähigkeiten sind gefragt – jedenfalls wenn es nach dem Willen des Schleswig-Holsteinischen OLG geht (Urteil vom 11.10.2024, 17 U 4/24). Das heißt: Der Steuerberater muss wissen, wie der BFH vielleicht einmal in 15 Jahren entscheiden wird und seine Beratung daraufhin ausrichten. Sie ahnen es – ein Thema vorüber man sich nur aufregen kann. Daher passt es für mich in die Rubrik Aufreger des Monats. Der Sachverhalt: Der BFH hatte im Jahre 2021 entschieden, dass die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben...
Wenn Berufstätige weit entfernt von ihrem Lebensmittelpunkt arbeiten und dort eine Wohnung nutzen, dürfen sie die Kosten einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abziehen. Die Betonung liegt aber auf dem Wort „doppelte“, denn schon rein begrifflich setzt der Abzug das Vorliegen eines zweiten Hausstandes voraus. Wenn jüngere berufstätige Kinder während der Ausbildung oder nach Beendigung der Ausbildung weiterhin im elterlichen Haushalt ein Zimmer bewohnen, sei anzunehmen, dass sie einen eigenen Hausstand nicht unterhalten, auch wenn sie sich zuhause an den Kosten der Haushaltsführung beteiligen. Sie seien im Allgemeinen in den Haushalt der Eltern eingegliedert. Folglich könnten keine Kosten einer doppelten Haushaltsführung...
Alleinerziehende haben Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten und ansonsten im Haushalt keine andere volljährige Person lebt (§ 24b EStG). Von dem Grundsatz, dass im Haushalt keine andere erwachsene Person leben darf, gibt es aber Ausnahmen: So ist es unschädlich, wenn es sich bei der anderen volljährigen Person um ein Kind handelt, für das dem Steuerpflichtigen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Und aus Billigkeitsgründen führt die Unterbringung von volljährigen Flüchtlingen aus der Ukraine durch Alleinerziehende in den Jahren 2022 und 2023 nicht zu einer steuerschädlichen...
Darf ein Berufsgeheimnisträger Daten im Fahrtenbuch anonymisieren, ohne dass die Beweiskraft des Fahrtenbuchs dadurch eingeschränkt ist? Und falls ja, wie weit dürfen die Anonymisierungen gehen? Mit diesen Fragen muss sich der BFH nun in dem Verfahren mit dem Az. VIII R 35/24 befassen. Vorausgegangen ist ein durchaus bemerkenswertes Urteil des FG Hamburg vom 13.11.2024 (3 K 111/21). Der Sachverhalt: Der Kläger, ein Rechtsanwalt, legte dem Finanzamt ein Fahrtenbuch vor. Darin waren bei allen beruflich veranlassten Fahrten – bis auf drei Ausnahmen – die Eintragungen in den Spalten „Fahrtstrecke“ und „Grund der Fahrt / besuchte Personen“ geschwärzt. Zahlreiche als beruflich eingetragene...
Für ein Kind zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr, das sich in einer Berufsausbildung befindet, besteht Anspruch auf Kindergeld bzw. einen Kinderfreibetrag. Manchmal hegen die Familienkassen allerdings Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer Ausbildung und verlangen dann das Kindergeld zurück. So auch in einem Fall, den das FG Münster soeben entschieden hat – allerdings zugunsten des klagenden Vaters. Danach kann auch ein Studium an einer privaten Fernuniversität als ernsthaft betrieben gelten (FG Münster, Urteil vom 5.2.205, 7 K 1522/24 Kg, AO).
Der Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangsversteigerung ist als Veräußerungsvorgang i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu werten – so lautet ein aktuelles Urteil des BFH (BFH-Urteil vom 12.11.2024, IX R 6/24). Sofern also im Rahmen der Zwangsversteigerung einer Immobilie ein „Gewinn erzielt“ wird, unterliegt dieser der Einkommensteuer – vorausgesetzt natürlich, die Zehn-Jahres-Frist ist noch nicht überschritten und es handelt sich nicht um die Versteigerung des Eigenheims. Der Sachverhalt: Über das Vermögen des Eigentümers einer vermieteten Eigentumswohnung wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Aufgrund von Steuerrückständen beantragte das Finanzamt die Zwangsversteigerung der Immobilie. Zwischen Erwerb und Versteigerung der Wohnung...
Im Rahmen meines Studiums an der FHF Nordkirchen, das zugegebenermaßen schon einige Jahrzehnte zurückliegt, waren die Änderungsvorschriften der AO ein wichtiges (Prüfungs-)Thema. Dementsprechend wurde darauf viel Unterrichtszeit verwendet. Ich kann mich aber daran erinnern, dass § 174 AO schwer „zu fassen“ war. Und auch in meiner langjährigen Praxis ist mir ein Fall des § 174 AO („Widerstreitende Steuerfestsetzungen“) – so glaube ich – nie begegnet. Umso aufmerksamer habe ich ein aktuelles BFH-Urteil gelesen, das möglicherweise als Rettungsanker bei falschen zeitlichen Umsatzzuordnungen dienen kann (BFH-Urteil vom 29.8.2024, V R 19/22).
Alleinerziehende haben Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, und ansonsten im Haushalt keine andere volljährige Person lebt (§ 24b EStG). Nun kann es aber mitunter geschehen, dass fraglich ist, ob tatsächlich eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bestanden hat. Und genau für diese Fälle hat der BFH eine interessante Entscheidung gefällt: Aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes hat das Gericht bei Streit über das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft im Sinne des § 24b Abs. 3 Satz 2 EStG unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag die andere volljährige Person,...
Wird der Grund und Boden von einem Bauträger erworben und mit diesem ein Bauvertrag geschlossen, so handelt es sich um einen einheitlichen Erwerbsgegenstand und auf den gesamten Kauf- und Baupreis wird Grunderwerbsteuer fällig – also so, als wenn von vornherein eine „fertige“ Immobilie erworben wird. Wenn in der Bauphase gegenüber dem Bauträger Sonderwünsche geäußert werden, die dieser – gegen Entgelt – realisiert, unterliegen auch diese der Grunderwerbsteuer, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem ursprünglichen Vertrag besteht. Gleiches gilt beim Erwerb einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung. Der BFH hat diese Auffassung der Finanzverwaltung nun bestätigt (BFH-Urteile vom 30.10.2024, II R 15/22...
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