Autor: Christoph Iser
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Wenn der Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis benötigt wird, übersendet das Nachlassgericht zunächst einmal einen mehrseitigen Fragebogen in dem alle Wertgegenstände des Nachlasses und die Schulden aufzuführen sind. Hintergrund des Formulars: Die Gebühren für die Erteilung von Erbschein und Co. richten sich nach der Höhe des Nachlasses und dieser soll mittels des Fragebogens festgestellt werden.
Verträge zwischen einander nahestehenden Personen werden im Hinblick auf ihre steuerliche Anerkennung vom Finanzamt ganz genau unter die Lupe genommen. Das entscheidende Stichwort heißt hier: Fremdvergleich. Nur wenn der Fremdvergleich gelingt, kann der Vertrag auch anerkannt werden. Es wird also geprüft, ob entsprechende Vertragsvereinbarungen auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wären bzw. üblich sind. Fraglich ist jedoch immer mal wieder, wer denn alles eine nahestehende Person ist.
Alle Jahre wieder gibt die Finanzverwaltung in NRW die zentralen und dezentralen Prüffelder bekannt. Ziel dieser Bekanntgabe soll eine Arbeitserleichterung auf beiden Seiten sein, damit etwaige zur Bearbeitung der Prüffelder benötigte Belege direkt mit eingereicht werden können.
Wie gewohnt an dieser Stelle wieder drei neue Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof im München. Diesmal geht es einmal um die Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, dann zu der Frage, ob trotz eines schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c KStG dennoch ein Verlustrücktrag in bestimmten Fällen möglich ist. Als letztes habe ich ein Verfahren ausgesucht bei dem es mit Blick auf Steuerklasse und Freibeträge bei der Schenkungsteuer um die Frage der Vaterschaft geht.
Bereits im Rahmen der anhängigen Verfahren im März 2017 berichtete ich über das Verfahren beim BFH (Az: X R 44/16), in dem es um die Rechtsfrage geht, ob § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG so auszulegen ist, dass § 108 Abs. 3 AO für die Umsatzsteuervorauszahlung keine Bedeutung hat, sofern das Ende der Frist des § 18 Abs. 1 Satz 4 UStG auf einen Samstag oder Sonntag fällt? In Bezug auf dieses Verfahren und die Vorinstanz des Thüringer FG vom 27.01.2016 (Az: 3 K 791/15) erreichte mich eine interessante Abhandlung eines bis dato mir unbekannten Kollegen.
In einem aktuellen Positionspapier zur Bundestagswahl 2017 meldet sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) zu Wort und formuliert fünf Forderungen, die er den Volksvertretern mit auf den Weg gibt. Als Punkt 3 wird eine realitätsnahe Anpassung der Zinssätze im Steuerrecht gefordert.
In einem aktuellen Positionspapier zur Bundestagswahl 2017 meldet sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) zu Wort und formuliert fünf Forderungen, die er den Volksvertretern mit auf den Weg gibt. Forderung Nr. 1 ist ein Plädoyer für den Erhalt der Abgeltungsteuer.
Zahllose Betriebsprüfer werde diese Frage nach der offiziellen Meinung der Finanzverwaltung bejahen. Aber kann dies richtig sein? Hier ein paar Gedankenspiele zu (vielleicht) vergleichbaren Fällen.
Auch in diesem Monat wieder eine bunte Mischung an anhängigen Verfahren. Von der Bemessungsgrundlage der 1% Regelung über die wirtschaftliche Zurechnung bei Sale-and-lease-back bis hin zu Problemen beim Betriebsausgabenabzug der Umsatzsteuervorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe ist alles dabei.
Einnahmen sind grundsätzlich alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart zufließen. So zwar der gesetzliche Wortlaut in § 8 Abs. 1 EStG, aber es gibt auch Einnahmen, so z. B. bei Fortbildungskosten, die vom Arbeitgeber im eigenbetrieblichen Interesse übernommen werden und daher lohnsteuerfrei sind. Dies ist der schon seit je her geltender Grundsatz.
NEUESTE BEITRÄGE
-
Christian Herold 3. Februar 2026
Verspätungszuschlag und Corona-Krise: Waren die FAQs des BMF quasi wertlos?
-
Christian Herold 2. Februar 2026
20.000 Euro sind auch für einen Multi-Millionär kein Gelegenheitsgeschenk
-
Christian Herold 30. Januar 2026
Kinderbetreuungskosten: Es kommt auf die Haushaltszugehörigkeit an
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 30. Januar 2026
BGH spricht Klartext: Wohnungsmieter darf nicht mit Gewinn untervermieten!
-
Christian Herold 29. Januar 2026
Der Kampf um den Vorsteuerabzug bei der Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie
NEUESTE KOMMENTARE
02.02.2026 von Sebastian Wenzel
20.000 Euro sind auch für einen Multi-Millionär kein Gelegenheitsgeschenk
03.02.2026 von Ralph Homuth
Zuckersteuer – Lenkungsinstrument oder überfällige Konsequenz?