Autor: Christoph Iser
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In der Beratungspraxis werde ich immer wieder gefragt, ob man das Immobilienvermögen schon jetzt auf die nachfolgende Generation übertragen soll oder ob man nicht lieber noch abwarten oder gar auf den Erbfall warten sollte. Meine Antwort ist immer die gleiche:
Wenn das Finanzamt Hinweise auf nicht versteuerte ausländische Kapitalerträge hat, jedoch die Höhe dieser nicht ermitteln kann, wird geschätzt. Dies ist nichts Außergewöhnliches. Allerdings muss das Finanzamt dann auch schon die Auslandseinkünfte plausibel begründen können. Allein Indizien auf ausländische Einkünfte reichen nicht aus, wie ein rechtskräftiges Urteil aus Berlin-Brandenburg klarstellt.
Auch im Februar an dieser Stelle wieder ausgewählte Steuerstreite die vor dem Bundesfinanzhof ausgefochten werden.
Zuwendungen an eine Unterstützungskasse dürfen von dem Unternehmen, das die Zuwendungen leistet (Trägerunternehmen), unter den in § 4d EStG aufgeführten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abgezogen werden. So weit, so gut. Unklar war jedoch, bisher, ob auch bei Unterstützungskassenzusagen eine sogenannte Erdienensdauer notwendig ist.
Steuerpflichtige müssen sich legal verhalten. Müssen Sie sich auch legitim verhalten? Wo ist da der Unterschied? Tatsächlich bedeuten beide Wörter, dass etwas gesetzmäßig und rechtmäßig ist. Wikipedia bezeichnet die Legalität als das gesetzlich Zulässige und die Legitimität das Gesetzmäßige oder Rechtsmäßige. Dennoch gibt es einen Unterschied, denn die beiden Wörter beziehen sich auf unterschiedliche Arten von Gesetzen oder Normen.
Man könnte auch sagen: Neues Jahr, neue Steuerstreite, denn auch diese werden wohl leider nicht ausgehen. Hier wieder einige ausgewählte Streitthemen der neu anhängig gewordenen Fälle vor dem Bundesfinanzhof (BFH).
Wahljahre sind ja bekanntlich auch Steuerreform-Jahre. Tatsächlich haben die zu erwartenden Änderungen bei der Grundsteuer allerdings nicht unbedingt etwas mit dem Wahljahr zu tun. Der Grund: Das Gesetzgebungsverfahren zur Grundsteuerreform ist bereits durch Gesetzesentwürfe des Bundesrats aus eingeleitet worden. Zudem wollen die Länder das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Bundestagswahl abschließen. Dennoch ist dies ein Grund mehr, sich mit den Eckpunkten der geplanten Reform zu beschäftigen:
Es klingt paradox, doch beim Wegfall der Abgeltungsteuer wird es wohl so sein, dass der Wegfall einer Steuer im Ergebnis zu einer Steuererhöhung führen wird. Schließlich stellen die 25% Abgeltungsteuer zuzüglich der Zuschlagsteuern bereits den Maximalsatz dar, mit dem Kapitalerträge der Besteuerung unterworfen werden.
Ob sich der Gesetzgeber zur Wiedereinführung einer Vermögensteuer entschließen wird, dürfte eine rein politische Entscheidung sein. Egal wie die (geplante) Bilanz einer eventuellen Vermögensteuer aussehen wird, sicher ist, dass die reinen Erhebungskosten der Steuer sowohl auf Seiten des Finanzamtes, als auch auf Seiten der Steuerpflichtigen hoch sein dürften.
Schon im Beitrag „Steuerberater sind nicht die Reparaturabteilung des Gesetzgebers“ habe ich nicht nur meinen Unmut über die geplante Regelung einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungen kund getan. Welche Stilblüten diese jedoch ziehen könnte, ist schon erstaunlich.
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