Autor: Dr. Carola Rinker
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Anmerkungen zur Podiumsdiskussion der Schmalenbach-Tagung am 30. März 2017 in Köln Der Geschäftsbericht: ist er relevant? Wird er gelesen? Darüber waren sich die Teilnehmer der Podiumsdiskussion nicht einig. Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, stand mit seinen 50 Geschäftsberichten etwas alleine da. Diese Anzahl an Berichten liest er pro Jahr – von vorne bis hinten. Er möchte sich nicht nur auf die Aussagen anderer verlassen, sondern schaut sich am liebsten die Originalquelle an. Der Rechtsanwalt sieht den Geschäftsbericht als relevante Informationsquelle. Trotz allem vertritt er die Ansicht einer sinkenden Bedeutung der Finanzberichterstattung.
Übererfüllung der Offenlegungspflichten führt zu höherem Ordnungsgeld Beim Lesen des Urteils des OLG Kölns geht allen Unternehmen sicherlich das Messer im Sack auf. Zumindest auf den ersten Blick. Durch eine freiwillige Veröffentlichung des Jahresabschlusses muss eine Kleinst-Kapitalgesellschaft ein höheres Ordnungsgeld bezahlen? Warum denn das bitteschön? Gesetzlich verpflichtet ist die Kleinst-Kapitalgesellschaft nämlich lediglich zur Hinterlegung des Jahresabschlusses in elektronischer Form beim Bundesanzeiger sowie zur Erteilung eines Hinterlegungsauftrags (vgl. § 226 Abs. 2 S. 1 HGB). Die vor einigen Jahren neu eingeführte Größenklasse der sog. Kleinstkapitalgesellschaft (Kriterien vgl. § 267 a HGB) profitiert unter anderem von Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses....
Sicherlich werden sich einige von Ihnen an die Geschichte von Flowtex erinnern. Ich hörte das erste Mal in der Vorlesung davon. Damals klang es alles noch sehr theoretisch, ich notierte mir lediglich den Begriff „Flowtex“. Einige Jahre später wollte ich es doch genauer wissen und recherchierte. Ich stieß auf das Buch „Der Flowtex-Skandal“. Zur Schande meines Bundeslandes muss ich gestehen: Wir sind beim Thema Bilanzskandale in Deutschland sicherlich in den Top drei. Nun ja, es gibt sicherlich schönere Listen, auf denen wir in den Top drei sind. Die Geschichte rund um Flowtex ist spannend und seltsam zugleich. Nicht nur Politiker,...
Vortrag von Petr Kříž bei der Schmalenbach-Tagung am 30. März 2017 in Köln Der erste Vortrag der Schmalenbach-Tagung sprach mir förmlich aus der Seele. Schon nach wenigen Minuten war für mich klar: Es hat sich gelohnt, zur Tagung zu fahren. Der erste Vortragende Petr Kříž, ist Partner bei PriceWaterhouseCoopers in Prag. Interessant auch: Er hat die gleichen Ansichten wie seine deutschen Kollegen. Doch nun will ich Ihnen die Inhalte seines Vortrags nicht weiter vorenthalten.
Beim Erfinden von vorteilhaften Kennzahlen greifen diverse börsennotierte Konzerne in die Zauberkiste. Sie zaubern selbst erfundene Kennzahlen herbei. War das Ziel der IFRS-Rechnungslegung nicht die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen? Doch, eigentlich schon. Aber das ist der Wunsch des IASB, nicht unbedingt der nach IFRS-bilanzierenden Unternehmen. Die meisten der 30 DAX-Unternehmen berechnen in ihrem veröffentlichten Jahresabschluss oftmals Ertragskennzahlen, die auf den ersten Blick sehr aussagekräftig sein sollen. Da die Unternehmen die Definition der Kennzahlen selbst festlegen, besteht ein erheblicher Gestaltungsspielraum. Denn die Investoren sollen doch schließlich von den tollen Erfolgskennzahlen des Unternehmens beeindruckt sein. Das wirkt sich dann auch hoffentlich positiv auf...
Kreativität bei der Berechnung von Kennzahlen. Darum geht es im nächsten Artikel der Serie „Bilanzkosmetik“ Anfang April 2017. Als kleinen Vorgeschmack hat Eventim für den Geschäftsbericht 2016 eine kleine Vorspeise serviert: Den Normalisierungseffekt. Doch nun der Reihe nach. Sehnsüchtig hatte ich auf den Geschäftsbericht von 2016 von Eventim gewartet. Auf den ersten Seiten des pdf-Dokumentes wurden die Konzernkennzahlen berechnet. Das Unternehmen berechnet das sog. normalisierte EBIDTA. Was bitte ist das denn? Ich erfahre, dass dieses um Normalisierungseffekte bereinigt wurde. Was soll das nun wiederum sein?
BFH kippt Entscheidung des Finanzgerichts In einem aktuellen Urteil (IV R 33/13) hatte der BFH folgenden Fall vorliegen: Der Betriebszweck des Unternehmens A ist das Verleasen von Wirtschaftsgütern. Diese Wirtschaftsgüter kaufte sie von Unternehmen B, an die sie die Wirtschaftsgüter wiederum über die Laufzeit eines Leasingvertrages von 48 Monaten verlieh. Ferner wurde eine sog. Rückkaufvereinbarung getroffen: Demnach musste Unternehmen B auf Verlangen von Unternehmen A das Leasingobjekt nach Ende der Laufzeit zurückkaufen. Als Rückkaufpreis wurden 20 % des Nettokaufpreises abzüglich entstandener Kosten wie beispielsweise Überführungskosten vereinbart. Die Wirtschaftsgüter wurden in der Bilanz des Unternehmens A im Anlagevermögen ausgewiesen. Klingt kompliziert?...
Vor genau einem Monat kam in der ARD die Dokumentation „Wie Reiche immer reicher werden – die große Geldflut“. Falls Sie diese noch nicht gesehen haben: Das Anschauen lohnt sich auf alle Fälle. Es geht unter anderem um den Verkauf von WMF, den schwäbischen Küchengerätehersteller. WMF wurde in den letzten Jahren mehrmals verkauft. Der bisherige Eigentümer KKR verkaufte das Unternehmen mit einem satten Gewinn und konnte seinen Kapitaleinsatz verdreifachen. Doch wie geht das? Schauen wir uns das Ganze an.
Entscheidung des Finanzgerichts zur Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsdarlehen Beim Thema voraussichtlich dauernde Wertänderung gibt es immer wieder Streitigkeiten zwischen Unternehmen und dem Finanzamt. So auch im Fall eines Fremdwährungsdarlehens in Schweizer Franken. Seit der Finanzkrise sowie durch die Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro kam es zu einer nicht unerheblichen Veränderung des Wechselkurses. Vor einigen Jahren waren die Kreditkonditionen in der Schweiz attraktiver als in Deutschland. Dies führte dazu, dass zahlreiche Unternehmen und auch Privatpersonen ihr Darlehen nicht in Deutschland, sondern über der Grenze in der Schweiz aufgenommen haben. Das klingt nach einer Zinsersparnis. War es auch – bis die Finanzkrise...
Wie immer. Uns Bürgern wird ein verhinderter heimlicher Aufbau von Bürokratie als „Entlastung für Mittelständler und Handwerksbetriebe“ verkauft. Lieber Herr Gesetzgeber: Bei der Anhebung des Schwellenwertes bei GWGs handelt es sich nicht um einen Abbau von Bürokratie. Du verhinderst lediglich einen unbemerkten Aufbau. Der Begriff Inflation sollte dir doch bekannt sein. Falls nicht: Einfach Mister Google fragen, der weiß sicherlich eine Antwort. In den letzten Jahren sind die Regelungen zu den GWGs auch keinesfalls einfacher geworden, sondern durch die Einführung der Poolabschreibung unübersichtlicher. Ist das denn etwas Bürokratieabbau? Ich schließe mich der Auffassung von Herrn Professor Mujkanovic an: Schafft sie...
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