Autor: Dr. Carola Rinker
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Kreativität bei der Berechnung von Kennzahlen. Darum geht es im nächsten Artikel der Serie „Bilanzkosmetik“ Anfang April 2017. Als kleinen Vorgeschmack hat Eventim für den Geschäftsbericht 2016 eine kleine Vorspeise serviert: Den Normalisierungseffekt. Doch nun der Reihe nach. Sehnsüchtig hatte ich auf den Geschäftsbericht von 2016 von Eventim gewartet. Auf den ersten Seiten des pdf-Dokumentes wurden die Konzernkennzahlen berechnet. Das Unternehmen berechnet das sog. normalisierte EBIDTA. Was bitte ist das denn? Ich erfahre, dass dieses um Normalisierungseffekte bereinigt wurde. Was soll das nun wiederum sein?
BFH kippt Entscheidung des Finanzgerichts In einem aktuellen Urteil (IV R 33/13) hatte der BFH folgenden Fall vorliegen: Der Betriebszweck des Unternehmens A ist das Verleasen von Wirtschaftsgütern. Diese Wirtschaftsgüter kaufte sie von Unternehmen B, an die sie die Wirtschaftsgüter wiederum über die Laufzeit eines Leasingvertrages von 48 Monaten verlieh. Ferner wurde eine sog. Rückkaufvereinbarung getroffen: Demnach musste Unternehmen B auf Verlangen von Unternehmen A das Leasingobjekt nach Ende der Laufzeit zurückkaufen. Als Rückkaufpreis wurden 20 % des Nettokaufpreises abzüglich entstandener Kosten wie beispielsweise Überführungskosten vereinbart. Die Wirtschaftsgüter wurden in der Bilanz des Unternehmens A im Anlagevermögen ausgewiesen. Klingt kompliziert?...
Vor genau einem Monat kam in der ARD die Dokumentation „Wie Reiche immer reicher werden – die große Geldflut“. Falls Sie diese noch nicht gesehen haben: Das Anschauen lohnt sich auf alle Fälle. Es geht unter anderem um den Verkauf von WMF, den schwäbischen Küchengerätehersteller. WMF wurde in den letzten Jahren mehrmals verkauft. Der bisherige Eigentümer KKR verkaufte das Unternehmen mit einem satten Gewinn und konnte seinen Kapitaleinsatz verdreifachen. Doch wie geht das? Schauen wir uns das Ganze an.
Entscheidung des Finanzgerichts zur Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsdarlehen Beim Thema voraussichtlich dauernde Wertänderung gibt es immer wieder Streitigkeiten zwischen Unternehmen und dem Finanzamt. So auch im Fall eines Fremdwährungsdarlehens in Schweizer Franken. Seit der Finanzkrise sowie durch die Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro kam es zu einer nicht unerheblichen Veränderung des Wechselkurses. Vor einigen Jahren waren die Kreditkonditionen in der Schweiz attraktiver als in Deutschland. Dies führte dazu, dass zahlreiche Unternehmen und auch Privatpersonen ihr Darlehen nicht in Deutschland, sondern über der Grenze in der Schweiz aufgenommen haben. Das klingt nach einer Zinsersparnis. War es auch – bis die Finanzkrise...
Wie immer. Uns Bürgern wird ein verhinderter heimlicher Aufbau von Bürokratie als „Entlastung für Mittelständler und Handwerksbetriebe“ verkauft. Lieber Herr Gesetzgeber: Bei der Anhebung des Schwellenwertes bei GWGs handelt es sich nicht um einen Abbau von Bürokratie. Du verhinderst lediglich einen unbemerkten Aufbau. Der Begriff Inflation sollte dir doch bekannt sein. Falls nicht: Einfach Mister Google fragen, der weiß sicherlich eine Antwort. In den letzten Jahren sind die Regelungen zu den GWGs auch keinesfalls einfacher geworden, sondern durch die Einführung der Poolabschreibung unübersichtlicher. Ist das denn etwas Bürokratieabbau? Ich schließe mich der Auffassung von Herrn Professor Mujkanovic an: Schafft sie...
Nachdem der Frühjahrsputz durchgeführt wurde und alle Altlasten abgeschrieben wurden, ist nun der nächste Schritt die Darstellung im Jahresabschluss. Damit die möglicherweise hohen Abschreibungen, gebildeten Rückstellungen oder sonstigen Gewinn schmälernden Ereignisse den Abschluss nicht zu sehr beeinflussen, wird die Darstellung geschönt. Dazu werden beispielsweise bei der Berechnung der Eigenkapitalrendite Sondereinflüsse herausgerechnet. Oder noch einfacher: Die Entwicklung des operativen Ergebnisses der letzten drei Geschäftsjahre wird aufgezeigt. Natürlich auch hier um Sondereinflüsse bereinigt. Dieses Instrument wird nicht nur von Banken genutzt.
Antwort auf „Immer Ärger mit den Frauen…“ Lieber Herr Mujkanovic, machen Sie sich keine Sorgen wegen des Titels Ihres Artikels. Die Frauenquote ist auch für die ein oder andere Frau ein Ärgernis. Wollen wir denn eine Situation wie in Norwegen? Ich denke nicht. Wenigstens wurde eine Mindestquote von 30 % für Frauen und Männer festgelegt. So sparen wir uns in einigen Jahren die Einführung einer Männerquote. Was aber vergessen wurde: Gibt es denn die Anzahl an Frauen mit der entsprechenden Qualifikation, die benötigt werden? Aber nun der Reihe nach.
Etwas später als versprochen geht es nun endlich weiter mit meiner Serie zum Thema Bilanzkosmetik. Dieses Mal wollen wir uns mit dem Thema kosmetisch abschreiben beschäftigen. Sicherlich steht bei Ihnen auch bald der Frühjahrsputz an. Der Balkon wird gereinigt, die Gartenstühle herausgeholt. Klingt alles super, denn schließlich freuen wir uns schon lange auf den Frühling. Frühjahrsputz in der Bilanz allerdings sieht leider etwas anders aus. Der Fachbegriff heißt auch anders: „Kitchen-Sinking“. Klingt nur nicht so toll, ist auch nicht so toll. Kitchen-Sinking wird in der Regel bei einem Führungswechsel im Unternehmen vom neuen Chef durchgeführt. Da wird auch aufgeräumt. Der...
Da laust mich doch der Affe, als ich in einer Randbemerkung im Handelsblatt lese: Die Grenze für die Sofortabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410 Euro netto wurde seit 1965 nicht mehr angehoben. Ehrlich gesagt, habe ich mir über diese Grenzen noch nie Gedanken gemacht. Ich bin sozusagen mit der 410-EUR-Grenze groß geworden. Seitens der Arbeitsgruppe Wirtschaft und der Arbeitsgruppe Finanzen der SPD-Bundestagsfaktion wird eine Verdoppelung auf 800 EUR gefordert. Ehrlich gesagt: Eine solche Forderung wird aber auch einmal Zeit. Was kann sich ein Unternehmer denn heute noch für 410 EUR netto für sein Unternehmen anschaffen?
So nun kommt endlich der Artikel zu den Pensionsverpflichtungen. Auch wenn das Thema in der Adventszeit vielleicht gerne verdrängt wird. Aber spätestens im Januar ist es mit der Verdrängung vorbei. Dann bekommt der ein oder andere Post von der Rentenversicherung und wird über die Änderung der Beiträge informiert. Also, lassen wir es doch gleich bleiben mit der Verdrängung. Auch wenn diese von Unternehmen sehr gerne genutzt wird. Denn schließlich verbessert die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen die Bilanz. Zumindest optisch. Das Thema Pensionsrückstellungen hat in den letzten Jahren an Brisanz gewonnen. Und es wird noch schlimmer werden.
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