Hoffentlich kein weiterer runder Geburtstag: dringende Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

Da laust mich doch der Affe, als ich in einer Randbemerkung im Handelsblatt lese: Die Grenze für die Sofortabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410 Euro netto wurde seit 1965 nicht mehr angehoben. Ehrlich gesagt, habe ich mir über diese Grenzen noch nie Gedanken gemacht. Ich bin sozusagen mit der 410-EUR-Grenze groß geworden.

Seitens der Arbeitsgruppe Wirtschaft und der Arbeitsgruppe Finanzen der SPD-Bundestagsfaktion wird eine Verdoppelung auf 800 EUR gefordert. Ehrlich gesagt: Eine solche Forderung wird aber auch einmal Zeit. Was kann sich ein Unternehmer denn heute noch für 410 EUR netto für sein Unternehmen anschaffen?

Heutzutage gibt man für ein Smartphone schon mehr aus. Sicherlich aber kann man sich weniger als 1965 kaufen, denn seit diesem Jahr gilt die 410-EUR-Grenze. Bereits bei der Einführung des Euro hätte man doch anstelle der genauen Umrechnung von damals 800 Deutschen Mark auf 410 Euro doch einfach nur die Währungseinheiten tauschen können.

Liebe Politik: Hört doch die Forderungen aus der Wirtschaft. Wie war das noch mit der Entlastung für Unternehmen? Hier wäre es doch einmal angebracht. Denn Unternehmen stellen Arbeitsplätze bereit und sollen Investitionen tätigen. Ziel ist es doch nicht, sie mit Bürokratiehürden zu überschütten.

Warum kann man dann an der ein oder anderen Stelle nicht eine automatische Regelung ins Gesetz übernehmen, dass bestimmte Grenzen alle x Jahre angepasst werden müssen? Schließlich lernen doch heutzutage Schüler schon, was unter Inflationsrate zu verstehen ist – auch wenn die Inflationsrate derzeit sehr niedrig ist. Ach ja – ich hatte vergessen: Nur ohne eine solche Regelung kann die dringend notwendige Anpassung der GWG-Grenze als Erleichterung für Unternehmen verkauft werden. Aber wer glaubt denn noch diesen Märchen? Sicherlich immer weniger. Mit dieser Art von Steuergeschenken lassen sich doch keine Wahlen gewinnen. Verteilt keine Geldgeschenke von nicht vorhandenen Mitteln.

Das ist keine Generationengerechtigkeit! Aber verkauft bitte auch keine dringend notwendigen Anpassungen als Steuergeschenke, die keine sind.

Fazit: Es bleibt zu hoffen, dass die 410-EUR-Grenze keinen weiteren runden Geburtstag feiern kann. Und hoffentlich erreicht die neue Grenze nie einen runden Geburtstag.

Lesen Sie dazu auch:
Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 8. Juli 2016

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