Autor: Dr. Carola Rinker
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Grund ist die sog. Kameralistik. Sie wird hauptsächlich in der öffentlichen Verwaltung anstatt der doppelten Buchführung (Dopik) angewendet. Doch nun alles der Reihe nach. Laut eines Artikels von Spiegel online vom 07. März 2016 sind viele Brücken in Deutschland marode. Eine Vielzahl an Brücken in ganz Deutschland ist in einem mangelhaften Zustand. Von den Straßen mal ganz abgesehen. Der Artikel beziffert das notwendige Investitionsvolumen in den kommenden Jahren nicht. Dieses dürfte jedoch einen enormen Umfang haben.
Sie haben es sicherlich mitbekommen: Letzte Woche hat der US-Konzern unter anderem Schokoriegel Mars und Snickers zurückgerufen. Grund waren gefundene Plastikteile in einem verkauften Riegel. Für derartige Rückrufaktionen haben die Unternehmen in der Regel eine Versicherung abgeschlossen. Betrachten wir nun die Auswirkungen auf den Jahresabschluss eines Unternehmens bei einem solchen Ereignis: Wenn die betroffenen Kunden die gekauften Schokoriegel an das Unternehmen senden und dafür einen Gutschein erhalten, verringert sich dadurch der Gewinn aufgrund steigender Aufwendungen. Zugleich wird der Gewinn durch erhaltene Zahlungen der abgeschlossenen Versicherung wieder erhöht.
Die Deutsche Bank muss Rückstellungen bilden. Die Meldung des hohen Verlustes im Jahr 2015 bei der Deutschen Bank ist vor wenigen Tagen durch die Medien gegangen. Ein Grund für den Verlust liegt in der periodengerechten Gewinnermittlung, die Unternehmen die Bildung von Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten verpflichtet. Der deutsche Staat muss keinerlei Rückstellungen für zukünftig zu zahlende Pensionen bilden. Ansonsten wären die Schulden weitaus höher als die derzeit ausgewiesenen expliziten Staatsschulden. Den Großteil der Staatsschulden machen allerdings die nicht offiziell ausgewiesenen Staatsschulden aus, die allerdings meisten außen vor gelassen werden. Bei den zwei Billionen EUR sind sie auf alle Fälle noch nicht...
Der Aktienkurs zum Jahresende hat in der heutigen Zeit die Daten der Rechnungslegung bereits eingepreist. „Fast close“ wird dies in der Fachsprache genannt. Welchen Mehrwert liefert dann der Geschäftsbericht eines DAX-Unternehmens, der einige Zeit nach dem Bilanzstichtag veröffentlicht wird?
Seit einiger Zeit beschäftige ich mich intensiver mit immateriellem Vermögen, darunter auch dem sog. Goodwill. Dieser entsteht als sog. Übernahmeprämie, die sich aus der Differenz des Kaufpreises und dem Marktwert des Eigenkapitals des Unternehmens ergibt. So weit so gut. Doch wo liegt das Problem?
Laut einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 19. November 2015 lief die Bilanzfälschung bei Toshiba wie folgt ab: Es stellte sich heraus, dass zukünftig zu erwartende Zahlungen bereits vor ihrer Realisierung als Ertrag verbucht wurden. Nach dem HGB würde dies eindeutig gegen das Realisationsprinzip des § 252 Abs.1 Nr. 4 HGB verstoßen. Demnach dürfen Gewinne erst dann ausgewiesen werden, wenn sie realisiert wurden. Der Zeitpunkt des Geldzuflusses spielt dabei allerdings keine Rolle.
Anfang Oktober 2015 vermeldet die Deutsche Bank laut Aussage der Süddeutschen Zeitung einen erwarteten Verlust für das dritte Quartal in Höhe von 6,2 Mrd. EUR. Ein solcher Betrag ist für die Deutsche Bank keine Kleinigkeit. Doch was ist die Ursache dieses erheblichen Verlustes? Und wie wirkt sich dies auf den Cashflow der Deutschen Bank aus? Diese Fragen sollen in dem folgenden Artikel beantwortet werden.
Wenn man den Begriff „Bilanzfälschung“ als Google Alert abonniert hat, kommen in den letzten Monaten vermehrt Nachrichten in den Posteingang. Das Thema ist also auch weiterhin aktuell obwohl die großen Skandale bereits mehr als ein Jahrzehnt zurückliegen.
Die Bilanz verliert zunehmend an Bedeutung. Zu Zeiten, als Unternehmen ihr Vermögen in Maschinen investiert hatten, war dies noch anders. Damals konnte man aus der Bilanz herauslesen, welches Vermögen ein Unternehmen hatte. Heutzutage hat das immaterielle Vermögen für viele Unternehmen eine zunehmende Bedeutung. Dieses Vermögen findet sich oft jedoch nicht in der Bilanz wieder: Entweder gibt es explizite Aktivierungsverbote im HGB oder das bestehende Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte wird nicht in Anspruch genommen. Dadurch verliert die Bilanz an Aussagekraft.
Insbesondere für die Generation Y, der auch ich angehöre, ist das BMF-Schreiben vom 14. November 2014 zu den lang erwarteten „Grundsätze(n) zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ eine Enttäuschung. Unternehmen, die ihre Daten digital aufbewahren möchten, sind mit einer zunehmenden Komplexität anstatt dem gewünschten Abbau von Bürokratie konfrontiert.
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