Die Steuerpolitik der Ampel – Teil 2: Digitalisierung

Endlich Vorfahrt für Digitalisierung?

Die Ampelkoalition schmückt sich mit Etiketten wie Aufbruch, Modernisierung oder Fortschritt. Eine Artikelserie geht der Frage noch, ob der Inhalt des Koalitionsvertrags aus steuerlicher Sicht hält, was die Überschrift („Mehr Fortschritt wagen“) verspricht.

„Digitaler Staat und digitale Verwaltung“ lautet eine der ersten Überschriften im Koalitionsvertrag. „Die Verwaltung soll agiler und digitaler werden. … Wir wollen das Potenzial der Digitalisierung in Staat und Gesellschaft besser nutzen“ geht es weiter und es folgen auch eine Reihe konkreter steuerpolitischer Digitalisierungsprojekte. Dieser Schwerpunkt ist zweifellos richtig, aber allein aus der politischen Prosa des Koalitionsvertrags lässt sich noch nicht der grundlegende Paradigmenwechsel ableiten, der nötig wäre. Denn bereits im Jahr 2018 verkündete die damalige Große Koalition eine „Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung“. 2013 formulierte die Vorgänger-GroKo eine „Digitale Agenda für Deutschland“. Erst ein Blick in die noch älteren Koalitionsverträge von 2009 und 2005 zeigt, dass Digitalisierung damals nur ein politisches Randthema war.

Das bedeutet aber auch, dass die Politik seit einem knappen Jahrzehnt voll auf Digitalisierung setzt. Zeit genug, um – hier mit Blick auf das Besteuerungsverfahren – eine Zwischenbilanz zu ziehen. Teilt man den Digitalisierungsgrad der Finanzverwaltung in fünf Level ein, landet Deutschland allenfalls im unteren Mittelfeld auf Level 2, da immerhin elektronische Steuererklärungen Standard sind (Level 1 „E-file“) und auch Bilanzdaten elektronisch übermittelt werden (Level 2 „E-accounting“).

Andere Länder führen bereits Echtzeit-Datenabgleiche auch über Steuerarten hinweg oder mit Bankdaten durch (Level 3 „E-match“) oder führen gar schon Echtzeit-Analysen der Steuerdaten durch (Level 4 „E-Audit“). Den theoretischen Endpunkt, in dem die Finanzverwaltung die Steuerberechnung selbständig auf Basis der Unternehmensdaten durchführt (Level 5 „E-asses“) erreicht derzeit noch kein Land.

Das führt vor Augen: Nirgendwo klaffen Anspruch und Wirklichkeit der Politik stärker auseinander als beim Zukunftsthema Nummer 1, der Digitalisierung. Die Ampel ist dann eine erfolgreiche Regierungskoalition, wenn sie diese Erwartungslücke schließt oder zumindest deutlich verringert. An diesem Maßstab ist auch die angekündigte Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung zu messen.

Das Kernprojekt der Koalition dürfte in diesem Zusammenhang die „schnellstmöglich“ angekündigte Einführung eines elektronischen Meldesystems sein, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. Damit ist ein sog. E-Invoicing gemeint, das in verschiedenen Formen, z.B. in Italien und Spanien, bereits vorhanden ist. Ein solches System, in dem Rechnungsdaten in Echtzeit an die Finanzverwaltung gehen, würde einen Levelaufstieg bedeuten, muss aber zwingend in enger Kooperation mit der Wirtschaft entwickelt werden. Weiterlesen

Parteien zur Bundestagswahl 2021 – Teil 1: Unternehmenssteuerreform, rosige Aussichten oder rote Laterne – was bringen die 20er Jahre?

Mittlerweile haben sich alle im Bundestag vertretenen Parteien auf ihre Spitzenkandidaten festgelegt und ihre Wahlprogramme verabschiedet. Als Grundlage für die kommenden Koalitionsverhandlungen bieten die Programme einen nicht zu unterschätzenden Indikator, wie die Steuerpolitik in den nächsten vier Jahren der anstehenden Legislaturperiode aussehen könnte. Dinge, die noch nicht mal in Wahlprogrammen stehen, haben nämlich aus den Erfahrungen der Vergangenheit nur geringe Aussichten in das Arbeitsprogramm einer kommenden Bundesregierung aufgenommen zu werden. Ein genauer Blick in die Wahlprogramme der Parteien lohnt also, um die steuerpolitischen Erwartungen ohne rosa Brille zu betrachten und realistisch zu beurteilen, und einzuschätzen, ob auf Deutschland im Bereich der Unternehmensbesteuerung demnächst die rote Laterne eines europäischen Schlusslichts zukommen könnte.

Steuerpolitische Forderungen spielen in den Programmen eine wesentliche Rolle, da sie alle politischen Felder in verschiedenen Formen betreffen, bspw. in der Klimapolitik durch ihre Lenkungswirkung, zur Generierung von Einnahmen, um die Haushaltsdefizite der Corona-Krise auszugleichen, oder um die Wirtschaft nach der Krise per Steuersenkung wieder auf den Wachstumspfad zu bringen. Die Vielfalt der steuerlichen Wahlprogrammpunkte wollen wir in einer kleinen Blog-Artikelserie beleuchten. Im Rahmen einer dieser Serie zur Bundestagswahl 2021 wollen wir in einigen Blog-Beiträgen die steuerpolitischen Aussichten für Sie zusammenstellen und einordnen.

Nicht nur für Unternehmerinnen und Unternehmer ist die Frage einer Unternehmenssteuerreform von zentraler Bedeutung. Auch Arbeitnehmer und der Rest der Bevölkerung profitieren davon, wenn Deutschland eine prosperierende Region in einem herausfordernden weltwirtschaftlichen Umfeld bleibt. Wirtschaftlicher Erfolg deutscher Unternehmen auf nationalen und internationalen Märkten sichert Einfluss auf europäische Entscheidungen genauso wie er dem deutschen Arbeitsmarkt zugutekommt, das Gesundheitssystem und Rentensystem stützt und staatlichen Stellen durch nachhaltige Steuereinnahmen ausreichenden Handlungsspielraum bereitstellt. Doch das Umfeld hat sich seit der letzten größeren Unternehmenssteuerreform im Jahr 2008 deutlich gewandelt. Seitdem ist Deutschland in allen steuerlichen Ländervergleichen nach hinten durchgereicht worden und ist für Unternehmen mittlerweile ein Höchststeuerland. Geschieht nichts, droh die rote Laterne. Weiterlesen

Das JStG 2020 und die glanzlose Wunschliste des Bundesrates

(… aber wenigstens Aufatmen bzgl. 4k)

Am Freitag, den 09.10.2020, hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Damit nimmt das auf absehbare Zeit letzte „große“ Gesetzgebungsverfahren Kurs auf die Ziellinie. Und das gilt gleich in mehrfacher Hinsicht. Denn in Anbetracht der bevorstehenden Bundestagswahl 2021 ist es einerseits unwahrscheinlich, dass im kommenden Jahr noch neue Verfahren, die nicht ausnahmsweise besondere Dringlichkeit haben (Stichwort Covid-19), umsetzbar sind. Andererseits stellt die Bundesratsstellungnahme de facto die letzte Gelegenheit dar, um wirklich neue Themen in das laufende Verfahren zum Jahressteuergesetz einzubringen.

Entsprechend kommt dem JStG besondere Bedeutung für die Steuerwelt zu und die aktuelle Bundesratstellungnahme bietet den passenden Anlass sich mit den zusätzlich ins Spiel gebrachten Themen zu beschäftigen. Weiterlesen