Autor: Prof. Dr. Markus Frischmuth

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14. September 2026

Die Einkommensteuerreform 2027 und das Jahressteuergesetz 2026 bringen Entlastungen, neue Belastungen und zahlreiche Detailänderungen. Was weiterhin fehlt, ist ein schlüssiger Reformansatz für eine einfachere und stärker rechtsformunabhängige Unternehmensbesteuerung. Mit dem am 2. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 ist ein weiterer Baustein der aktuellen Steuerpolitik konkretisiert worden. Für Unternehmen ergibt sich daraus allerdings kein einheitliches Bild. Neben Entlastungen stehen neue Belastungen und zusätzliche steuerliche Differenzierungen. Gleichzeitig bleiben die zentralen Strukturfragen der Unternehmensbesteuerung weitgehend ungelöst. Das bereits beschlossene steuerliche Investitionssofortprogramm setzt zwar wichtige Investitions- und Entlastungsimpulse. Dessen Wirkungen und strukturelle Grenzen wurden bereits an anderer Stelle ausführlicher betrachtet....

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