Autor: Matthias Trinks
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Nach 146 Treffen zuvor haben auch in diesem November wieder die Experten des Arbeitskreises ‚Steuerschätzungen‘ die Köpfe zusammengesteckt. Ich bin ehrlich überrascht, wie treffsicher die Vorhersagen inzwischen sind.
Mit der Hundesteuer beschäftigt man sich – vor allem, wenn man gar keinen Hund hat – wohl eher überhaupt nicht. Meine Erkenntnis: Überraschend komplex, aber rechtmäßig.
Ein wagemutiger Steuerzahler hat erfolgreich vorläufigen Rechtsschutz gegen den Solidaritätszuschlag beantragt und muss die Abgabe nun vorerst wohl nicht mehr entrichten. Von einer Nachahmung ist allerdings ausdrücklich abzuraten.
Der Rundfunkbeitrag polarisiert. Und das ist auch ohne weiteres nachvollziehbar. Da wäre es doch wirklich nett, wenn man die Abgaben einkommensteuerlich geltend machen könnte. Geht das?
Und wieder war einiges los im Internationalen Steuerrecht. Diesmal mit dabei: fiese Finanzbeamte, generöse Generalanwälte, und ein zahnloser Tiger.
Deutschland befreit internationale Sportevents im Einzelfall von der Steuerpflicht!? Kalter Kaffee. Ein Wunder eigentlich, dass bei europäischen Wettbewerben überhaupt jemand Steuern zahlt.
Wovon der normalsterbliche Unternehmer nur träumen kann, ist in der internationalen Sportwelt gang und gäbe: umfassende steuerliche Entlastung. Besonders ärgerlich ist dabei die Intransparenz, mit der die Finanzbehörden auf Steuereinnahmen verzichten.
Das Privatleben eines Menschen hat ja bekanntlich einen nicht gerade unbeachtlichen Einfluss auf seine Besteuerung. Deshalb sollte man seinen Steuerberater auch über seine persönlichen Verhältnisse immer mal informieren. Zum Beispiel, wenn man als Alleinerziehender gar nicht mehr alleine erzieht.
Ein großer Softwareanbieter will die kleine Steuerkanzlei in Deutschland nach vorn bringen. Dafür hat man u.a. erstmal den Berufsstand zu seinem Geschäftsalltag befragt. Was zunächst überaus langweilig klingt, wird auf den zweiten Blick überraschend interessant. Warum? Weil man auch die Mandanten zu Wort kommen ließ.
Schon seit über einem Jahrzehnt ergeht durchschnittlich alle vier Monate eine Entscheidung zum Mehrwertsteuersatz auf künstlerische Darbietungen. Kaum eine so spezielle Vorschrift dürfte derart umstritten sein. Die vorletzte Chance auf mehr Strukturierung hat nun der BFH im Fall ‚Trauerredner II‘ leider verstreichen lassen.
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