Autor: Matthias Trinks
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Kaum hat das Jahr 2016 begonnen, kann man sich auch schon mit der eigenen Einkommensteuererklärung beschäftigen. Viele Arbeitnehmer dürften ihre Lohnsteuerjahresbescheinigung bereits erhalten haben. Doch wann lohnt sich für Angestellte die freiwillige Einkommensteuererklärung überhaupt?
Das neue Jahr beginnt, wie das alte endete. Man hat mitunter schon das Gefühl, es geht in der umsatzsteuerlichen Praxis um nichts anderes mehr, als falsche Rechnungen. Die einzig gute Nachricht: Vielleicht ist 2016 Schluss mit dem Unsinn.
Die Finanzämter hier vor Ort sind chronisch überlastet. Personaleinsparungen hier, Zuständigkeitsumstellung dort. Wenn das zulasten der Steuerpflichtigen geht, muss man manchmal etwas auf die Tube drücken. Funktioniert aber gelegentlich auch erst im zweiten Anlauf.
Es war so einiges los in meinem Kanzleijahr 2015. Daher komme ich gleich mal zur Sache.
Heute Teil 2 der kreativen Sparmaßnahmen im Steuersünder-Spezial. Nachahmung erneut nicht empfohlen!
In der hier vorgestellten Liste prominenter Steuersünder fehlten noch viele (mehr oder weniger) bekannte Namen. Eine überraschend große Anzahl an Kandidaten eint ihre wenigstens lose Verbindung zum Fußballclub FC Bayern München. Grund genug für ein Steuersünder-Spezial.
Heute Teil 2 der prominenten „Steuertricks“. Zur Risiken und Nebenwirkung bei Nachahmung fragen Sie Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Bei der Steuer geschummelt hat sicher schon so mancher. Da wird mal die Entfernung zur Arbeitsstätte großzügig aufgerundet, die Privatfeier als Betriebsausgabe abgerechnet oder mit dem Gutschein-Trick der Wochenendeinkauf bezahlt. Wenn (mehr oder weniger) Prominente bei der Steuer schummeln, ist das auch nicht immer legal, aber oft unterhaltsam.
Die Steuerbefreiungen sind derzeit in Deutschland das vorherrschende umsatzsteuerliche Streitthema. Wer als Dozent, Lehrer oder Schule jeglicher Art noch nicht befreit ist, sollte zum Jahresende aktiv werden. Für Fahrschulen führen wir in der Kanzlei das Pilotverfahren.
Die Steuerbefreiungen sind derzeit in Deutschland das vorherrschende umsatzsteuerliche Streitthema. Wer als Dozent, Lehrer oder Schule jeglicher Art noch nicht befreit ist, sollte zum Jahresende aktiv werden. Für Fahrschulen führen wir in der Kanzlei das Pilotverfahren.
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