Autor: Matthias Trinks
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Am Dienstag veröffentlichte der BGH eine interessante Entscheidung zur Steuerberaterhaftung. Danach haftet der Berater – anders als der Rechtsanwalt – grundsätzlich nicht für unterlassene Hinweise zum Zivilrecht. Dem Berufsstand dürften die Richter nur auf den ersten Blick einen Gefallen getan haben.
Soviel Aufmerksamkeit hatten leere Flaschen zuletzt 1998 nach der (zumindest in Fußballkreisen) berühmten Rede von Giovanni Trapattoni: In der aktuellen Ausgabe berichtet Capital über eine völlig sinnentleerte Umsatzsteuererstattung bei Pfandflaschen. Verantwortlich fühlt sich natürlich niemand. Mir stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung ihre Ausreden tatsächlich selbst glaubt, oder ob der Steuerzahler einfach nur veralbert werden soll.
Haben Sie schon einmal versucht elektronisch mit der Finanzbehörde Ihrer Wahl zu kommunizieren? Das war vermutlich gar nicht so einfach. Aber machen Sie sich nichts daraus. Denn einfach ist die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung wohl nur sehr selten.
Bereits seit Monaten beschäftigt mich die neue Umsatzsteuerbefreiung für Arbeitsvermittler. Die Regelung zeigt, wie weit Theorie und Praxis im Steuerrecht oftmals auseinanderliegen.
Legale Steuervermeidung bis zur 0 %-Belastung – der Wunschtraum vieler Steuerpflichtiger. Aber Träume sind eben Schäume. Es sei denn, man erledigt seine Einkäufe als Schweizer hierzulande und lässt sich die gezahlte Mehrwertsteuer erstatten. Zoll und Finanzverwaltung sind mittlerweile offenbar heillos überfordert, auch was Betrugsfälle durch deutsche Verbraucher angeht.
Das war wieder eine interessante Woche im IStR. Gerade gestern hat der EuGH etwa die deutsche Entstrickungsbesteuerung genehmigt. Meine Aufmerksamkeit zogen aber zwei andere Neuigkeiten auf sich. Zum einen hat sich der EuGH mit der deutschen Besteuerung so genannte schwarzer Fonds beschäftigt. Zum anderen hat das BMF den Entwurf für neue Körperschaftsteuerrichtlinien vorgestellt.
Gemäß einem Bericht der F.A.Z. vom Mittwoch hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, verschiedene Regelungen des Berufsrechts von Freiberuflern zu rechtfertigen. Betroffen sind auch die Steuerberater. Kommt es nun zum großen Umbruch?
Das BMF überraschte kürzlich mit der Ankündigung, das Thema ‚Kalte Progression‘ auf der Agenda nach oben zu setzten. Ab dem Jahr 2016 soll der Einkommensteuertarif regelmäßig an die Inflationsentwicklung angepasst werden. Was das für den Steuerzahler bedeutet? Na viel jedenfalls nicht.
Vor etwa eineinhalb Jahren rief das FG Baden-Württemberg den EuGH an, weil es die überdachende Besteuerung im DBA Deutschland/Schweiz für unionsrechtswidrig hielt. In der Fachwelt rief die Vorlage bereits einige Verwunderung hervor. Nun stellte auch Generalanwalt Mengozzi dar, dass dieses Vorabentscheidungsersuchen eher eine Luftnummer war.
Hierzulande regt man sich im Allgemeinen ja gern mal über eine zu hohe Steuerbelastung auf. Aber kann man sich auch über die eigene zu niedrige Besteuerung beschweren? Offenbar schon, wie die Umsatzbesteuerung von Briefmarken in Schweden zeigt. Hierzu hat der EuGH nun entschieden, dass zwingende Steuerbefreiungen ausnahmslos zwingend umgesetzt werden müssen.
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