Autor: Matthias Trinks
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Der spätestens seit Monatsbeginn geltende Regelsatz für Saunaleistungen sorgte zuletzt schon für einiges Aufsehen. Am vorvergangenen Freitag veröffentlichte das Bayrische Landesamt für Steuern (BayLfSt) eine erläuternde Verfügung nach zwischenzeitlichem Rückruf nun inhaltsgleich zum zweiten Mal. Kurios? Etwas.
Mit einem wahren Konvolut von 30 Urteilen und zehn Schlussanträgen verabschiedete sich der EuGH gestern in die Sommerpause. Drei Verfahren hatten steuerliche, genauer mehrwertsteuerliche Fragen zum Gegenstand. Vor allem vom Organschafts-Verfahren durfte man sich dann auch mehr erhoffen.
K(l)eine Überraschung aus München: Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des BFH bleibt es dabei, dass Adoptionskosten keine außergewöhnliche Belastung darstellen. Die Entscheidung macht deutlich, wie verzwickt die Rechtslage bei den agB mittlerweile ist.
Von der breiten Fachwelt bislang unbemerkt hat die EU-Kommission ein steuerliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das ist an sich schon besonders, weil es nur sehr selten passiert. Bemerkenswert ist, dass § 5 UStDV überprüft wird, für den die Kommission eine Sondergenehmigung verzeichnet hat. Was geht da bloß vor sich?
Am Dienstag veröffentlichte der BGH eine interessante Entscheidung zur Steuerberaterhaftung. Danach haftet der Berater – anders als der Rechtsanwalt – grundsätzlich nicht für unterlassene Hinweise zum Zivilrecht. Dem Berufsstand dürften die Richter nur auf den ersten Blick einen Gefallen getan haben.
Soviel Aufmerksamkeit hatten leere Flaschen zuletzt 1998 nach der (zumindest in Fußballkreisen) berühmten Rede von Giovanni Trapattoni: In der aktuellen Ausgabe berichtet Capital über eine völlig sinnentleerte Umsatzsteuererstattung bei Pfandflaschen. Verantwortlich fühlt sich natürlich niemand. Mir stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung ihre Ausreden tatsächlich selbst glaubt, oder ob der Steuerzahler einfach nur veralbert werden soll.
Haben Sie schon einmal versucht elektronisch mit der Finanzbehörde Ihrer Wahl zu kommunizieren? Das war vermutlich gar nicht so einfach. Aber machen Sie sich nichts daraus. Denn einfach ist die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung wohl nur sehr selten.
Bereits seit Monaten beschäftigt mich die neue Umsatzsteuerbefreiung für Arbeitsvermittler. Die Regelung zeigt, wie weit Theorie und Praxis im Steuerrecht oftmals auseinanderliegen.
Legale Steuervermeidung bis zur 0 %-Belastung – der Wunschtraum vieler Steuerpflichtiger. Aber Träume sind eben Schäume. Es sei denn, man erledigt seine Einkäufe als Schweizer hierzulande und lässt sich die gezahlte Mehrwertsteuer erstatten. Zoll und Finanzverwaltung sind mittlerweile offenbar heillos überfordert, auch was Betrugsfälle durch deutsche Verbraucher angeht.
Das war wieder eine interessante Woche im IStR. Gerade gestern hat der EuGH etwa die deutsche Entstrickungsbesteuerung genehmigt. Meine Aufmerksamkeit zogen aber zwei andere Neuigkeiten auf sich. Zum einen hat sich der EuGH mit der deutschen Besteuerung so genannte schwarzer Fonds beschäftigt. Zum anderen hat das BMF den Entwurf für neue Körperschaftsteuerrichtlinien vorgestellt.
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