Autor: Matthias Trinks
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Gestern habe ich über die neue Praxis der Deutschen Bahn berichtet, auf Fahrscheinen nicht längen den Regelsatz von 19% Mehrwertsteuer auszuweisen. Was steckt dahinter?
Als Reisender weiß man meist wenig Gutes über die (fortschrittlichen) Dampfrösser auf Deutschlands Schienen zu berichten. Und frei nach „Ist der Ruf erst ruiniert…“ hat sich die Deutsche Bahn jetzt auch steuerlich eine scheinbar gute Idee einfallen lassen. Leidtragende sind vor allem Geschäftsreisende im Nahverkehr.
Seit einigen Jahren bedient sich die Tourismusbranche eines gewaltigen Steuerschlupflochs im deutschen Umsatzsteuergesetz. Heute Mittag hat der EuGH dem Steuergesetzgeber und der Finanzverwaltung die kollektive Fehlleistung bei der Nichtbesteuerung von Reiseleistungen nun auch schriftlich bescheinigt. Dort zeigte man sich bis zuletzt uneinsichtig.
Anfang vergangenen Jahres berichtete ich über die Bargeldretter. Dabei ging es um die Barzahlung beim Finanzamt in dem Versuch, wegen der generellen Bargeldablehnung der Behörden eine zinslose Stundung zu erwirken. Nun hat das Hessische Finanzgericht einen Präzedenzfall geschaffen.
Der Gesetzgeber hatte sich zuletzt ja einiges, insbesondere die Kassen-Nachschau, einfallen lassen, um den Steuerbetrug in der Gastronomiebranche einzudämmen. Wie effektfrei das alles im Moment noch ist, kann man sich an jedem Eckimbiss anschauen.
Vor einer Stunde hat der EuGH seine Entscheidung zu den Anforderungen an die Rechnungsanschrift veröffentlicht. Das Urteil zur Briefkastenrechnung fällt nur auf den ersten Blick unternehmerfreundlich aus.
Die umsatzsteuerliche Abwicklung der Bauträger-Fälle beschäftigt alle Beteiligten weiterhin in höchstem Maße. Nicht zuletzt spiegelt sich das in der Vielzahl an Beiträgen zum Thema hier im Blog wider. Zum Jahresende läuft nun die entscheidende zivilrechtliche Frist ab. Betroffene sollten aufmerksam bleiben.
Fußball und Steuern sind zwei Themen, die recht gut zusammen passen. Davon zeugt nicht zuletzt die lange Liste von passenden Beiträgen in diesem Blog. Das wirtschaftlich interessanteste Thema rund um „das Leder“ ist derzeit sicher der bevorstehende Verkauf von Ousmane Dembélé durch Borussia Dortmund. Doch wie viel Steuer fällt bei so einem Mega-Deal eigentlich an?
Wird in einer Rechnung zu viel Mehrwertsteuer ausgewiesen, kann der Steuerbetrag berichtigt werden. Die bis dahin geschuldete Extra-Steuer wird dann vom Finanzamt erlassen bzw. erstattet. Doch muss dem Kunden diese Differenz zurückgezahlt werden? Ein Beitrag in der aktuellen NWB-Ausgabe gibt Anlass zur Klarstellung.
Der Kollege Heine hat in dieser Woche hier schon zwei aktuelle Fragen zu den Photovoltaikanlagen erörtert. Mich hat das Thema der umsatzsteuerlichen Bauleistungen bewegt, über deren Einordnung bei Kauf und Montage einer Photovoltaikanlage der Europäische Gerichtshof entscheiden soll. Doch die Richter werden wohl nicht sprechen.
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