Autor: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
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Anfang April 2019 hat das BMF den Referentenentwurf für ein Grundsteuer-Reformgesetz (GrStrG) vorgelegt. Das Kanzleramt hat den Entwurf postwendend zurückgewiesen und Nachbesserungen bei den Plänen zur Reform der Grundsteuer gefordert. Der Plan sei noch nicht reif, um in die Ressortabstimmung zu gehen. Der politische Streit um die Grundsteuerreform eskaliert damit inzwischen auch innerhalb der Bundesregierung – kein gutes Zeichen für eine fristgerechte Grundsteuerreform bis Jahresende! Hintergrund Das Bundesverfassungsgericht (10.4.2018 – 1BvL 11/14 u.a.) hat die geltende Rechtslage als verfassungswidrig beanstandet und eine Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts verlangt. Bis Ende des Jahres 2019 muss eine neue Regelung vorliegen, die spätestens...
Das Zeitalter der E-Mobilität in Deutschland nimmt an Fahrt auf, bald könnte auch ein Boom von Tretrollern mit Elektromotoren auf Deutschland zurollen. Mit der Verabschiedung der „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV“ hat das Bundeskabinett am 3.4.2019 rechtlich den Weg frei gemacht für eine „echte zusätzliche Alternative zum Auto und Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr“. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen, der voraussichtlich am 17.5.2019 entscheidet.
Am 10.4.2018 hat das BVerfG die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt (1BvL 11/14; 1 BvR 889/12; 1 BvL 12/14; 1 BvL 1/15). Am 21.3.2019 hat sich der Deutsche Bundestag in einer langen Debatte mit der Grundsteuerreform befasst. Ernüchternde Bilanz: Eine Reform der Grundsteuer ist noch immer in weiter Ferne, ein Kompromiss nicht in Sicht. Jetzt wird der zeitliche Druck immer größer.
Im Februar 2019 hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur Reform der Grundsteuer vorgelegt. Aber auch nach einem Treffen der Länderfinanzminister am 14.3.2019 ist weiterhin zweifelhaft, ob sich Bund und Länder auf einen Kompromiss einigen können, die Grundsteuer der Forderung des Bundesverfassungsgerichts entsprechend bis 31.12.2019 zu reformieren. Hintergrund Ich habe berichtet: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, die Grundsteuer bis Ende 2019 zu reformieren. Für die Umsetzung hat das BVerfG eine weitere Frist eingeräumt. Am 1.1. 2019 hat der Bundesfinanzminister Eckpunkte eines neuen Grundsteuermodells von Bund/Ländern...
Durch das sog. Jahressteuergesetz 2018 (JStG v. 11.12.2018, BGBl 2008 I S. 2338) fördert der Gesetzgeber die Elektromobilität in Deutschland durch Steuerentlastungen. Das ist ein richtiger Anreiz für die Förderung alternativer Antriebstechnologien und ein Signal zur Förderung des Umweltschutzes. Diese steuerliche Förderung gilt auch für die Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer. In einem Anwendungsschreiben vom 13.3.2019 (3 S 233.4./187 u.a.) hat das BMF nunmehr Detailfragen zum Inhalt der Neuregelungen beantwortet.
Die bayerische Finanzverwaltung war bislang der Ansicht, dass Vergütungen an ausländische Internetportal-Betreiber den inländischen Online-Werbekunden zum Quellensteuerabzug nach § 50a EStG verpflichten. Dagegen liefen die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einem gemeinsamen Schreiben vom 5.3.2019 an das BMF gegen die Pläne Sturm. Mit Erfolg: Nach dem Ergebnis des Bund-Länder-Finanzministertreffens wird es in Deutschland keine Quellensteuer für Online-Werbung auf ausländischen Internetplattformen geben.
Online-Werbung steht hoch im Kurs bei Marketingstrategen in Unternehmen: Allein 2017 wurden in Deutschland rund 6,6 Mrd. € in Online-Werbung investiert. Ist doch klar, dass der deutsche Fiskus von diesem Riesenkuchen ein großes Stück abbekommen will. Die Finanzverwaltung in Bayern ist der Ansicht, dass Vergütungen an ausländische Internetportal-Betreiber den inländischen Online-Werbekunden zum Quellensteuerabzug nach § 50a EStG verpflichten. Doch jetzt laufen die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einem gemeinsamen Schreiben an das BMF gegen die Pläne Sturm (Schreiben der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vom 5.3.2019).
Durch das sog. „JStG 2018“ vom 11.12.2018 (BGBl 2018 I S. 2338) wurden § 22f UStG (Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes) und § 25e UStG (Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz) in das UStG eingefügt. Zudem wurde in § 27 UStG (Allgemeine Übergangsvorschriften) ein neuer Abs. 25 eingefügt. Die wesentlichen Grundsätze dieser Neuregelungen hat das BMF unlängst in einem Schreiben vom 28.1.2019 (III C 5 – S 7420/19/10002 :002) erläutert. Dieses Schreiben hat das BMF nunmehr ergänzt (21.2.2019 – III C 5 – S 7420/19/10002: 002).
Arbeitgeber müssen Beschäftigte auf nicht genommenen Urlaub hinweisen – sagt das BAG Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten „klar und rechtzeitig“ auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) letzte Woche Dienstag in Erfurt entschieden und damit EU-Recht auch im Inland für verbindlich erklärt (BAG v. 19.2.19 – 9 AZR 541/15).
Seit 1.1.2019 fördert der Gesetzgeber die E-Mobilität auch im Rahmen einer neuen Dienstwagenbesteuerung. Inzwischen hat das BMF eine wichtige Auslegungsfrage beantwortet: Auf den Zeitpunkt der Fahrzeugüberlassung durch den Arbeitgeber kommt es an! Hintergrund Durch das sog. „Jahressteuergesetz 2018“ (v. 11.12.2018, BGBl 2018 I S. 2338) wurde ab VZ 2019 eine neue Bewertung der privaten Nutzung von Elektro- oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugen mit 40 km Reichweite oder 50 g CO2-Ausstoß je km eingeführt. Nach der Neuregelung des § 8 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG ist die steuerliche Bemessungsgrundlage, der Bruttolistenneupreis...
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