Bei Umsetzung der Bilanzrichtlinie in deutsches Recht hat der Gesetzgeber auch die Vorschriften zur Zwischenergebniseliminierung bei einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen angepasst. Weggefallen ist dabei das Wahlrecht, eine Zwischenergebniseliminierung nur anteilig vorzunehmen. Daraus ergibt sich die Frage, ob zukünftig eine vollständige Zwischenergebniseliminierung zwingend vorzunehmen ist? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sind vom „Buchhalter-Image“ zu einem Berufsfeld mit rasanter Entwicklung geworden. Realität und Normen sind...
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Bereits in einem früheren Blog habe ich mich mit der fachlichen Unzulänglichkeit der Berichterstattung zu Rechnungslegungsfragen in der Tagespresse beschäftigt. Die Lektüre der heutigen Ausgabe der FAZ ließ mir nun am Morgen trotz wärmenden Tees „das Blut gefrieren“. In einem halbseitigen Beitrag vermitteln zwei Hochschullehrer unter dem Titel „Ist der alte Wirtschaftsprüfer tot?“ vereinfacht gesagt den Eindruck, der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer sei in der Vergangenheit verhaftet und für die tatsächlichen Anforderungen der heutigen Zeit und der Zukunft nicht gerüstet. Ist da etwas dran? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005...
Das BilRUG hat eine Vielzahl von meist kleineren Änderungen gebracht. Besonders betroffen ist auch der Anhang. In diesem Sinne könnte man zwar von einem Feuerwerk sprechen. Mit meinem letzten Blog in diesem Jahr knüpfe ist aber an die Verlagerung des sogenannten Nachtragsberichts vom Lagebericht in den Anhang an. Ein prominentes Lehrbuchbeispiel für den Nachtragsbericht ist der Schaden durch Feuerwerkskörper. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sind...
Seit einiger Zeit beschäftige ich mich intensiver mit immateriellem Vermögen, darunter auch dem sog. Goodwill. Dieser entsteht als sog. Übernahmeprämie, die sich aus der Differenz des Kaufpreises und dem Marktwert des Eigenkapitals des Unternehmens ergibt. So weit so gut. Doch wo liegt das Problem? Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG Mehr unter carolarinker.de Warum blogge ich hier? Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit...
Im letzten Blog wurde die Neuabgrenzung der Umsatzerlöse durch das BilRUG insbesondere im Hinblick auf die Veräußerung von Sachanlagen untersucht. Eine größere Bedeutung kann die Neuabgrenzung jedoch im Bereich der Dienstleistungen und der Vermietung/Verpachtung entfalten. Umsatzerlöse umfassen „Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern“ (§ 277 Abs. 1 HGB). Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der...
Laut einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 19. November 2015 lief die Bilanzfälschung bei Toshiba wie folgt ab: Es stellte sich heraus, dass zukünftig zu erwartende Zahlungen bereits vor ihrer Realisierung als Ertrag verbucht wurden. Nach dem HGB würde dies eindeutig gegen das Realisationsprinzip des § 252 Abs.1 Nr. 4 HGB verstoßen. Demnach dürfen Gewinne erst dann ausgewiesen werden, wenn sie realisiert wurden. Der Zeitpunkt des Geldzuflusses spielt dabei allerdings keine Rolle. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des...
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