Handels- wie steuerrechtlich sind für ungewisse Verbindlichkeiten unstrittig Rückstellungen zu bilden. Die Finanzrechtsprechung hat dabei wegen der Streitanfälligkeit unsicherer Schulden in unzähligen Einzelurteilen sachverhaltsspezifische Lösungen gesucht. Jüngst hatte sich der BFH mit der Frage zu befassen, ob ein im Spezialgerüstbau bei Großindustrieanlagen tätiges Unternehmen für die Verpflichtung zur Räumung des Baustellenlagers eine Rückstellung zu bilden hat. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sind vom „Buchhalter-Image“ zu...
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Es ist aus. Die Bilanzpolizei wird bald Geschichte sein. Doch ist dies die Lösung? Die Meldungen in der Presse haben sich seit dem 18. Juni 2020 überschlagen: An diesem Tag sollte der Geschäftsbericht des DAX-Konzerns Wirecard veröffentlicht werden. Mittlerweile wissen wir einiges mehr: Der Wirtschaftsprüfer hat das Testat verweigert, das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet. Die 1,9 Milliarden Euro soll es nie gegeben haben – diese Vorwürfe stehen auch zu zahlreichen Umsätzen und Geschäften im Ausland im Raum. Einer der Vorstände – mittlerweile Ex-Vorstand – ist auf der Flucht. In meiner kurzen Serie „Lehren aus Wirecard“ möchte ich einige Themen ansprechen,...
Angabe der Restrukturierungs-Aufwendungen im DAX ist lückenhaft Die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse ist eines der Ziele von Investoren. Um dies zu erreichen, hat die DVFA (Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management) zwölf Empfehlungen herausgegeben, die dies ermöglichen sollen. Eine davon ist die Angabe der absoluten Höhe der Restrukturierungs-Aufwendungen im Jahresabschluss. Die Angabe ist allerdings freiwillig. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) Mehr unter carolarinker.de Warum...
Wie aussagekräftig ist der neue Bestätigungsvermerk? Eigentlich sollte die Serie mit Teil 1 starten. Doch im Causa Wirecard läuft vieles schneller, daher der kleine Vorschub. Denn die Diskussionen beginnen sich zu ändern: War der Wirtschaftsprüfer machtlos, einen angeblichen Betrug bei Wirecard aufzudecken? Stimmt, ein Wirtschaftsprüfer ist kein Forensiker. Aber was ist denn eigentlich die Zielsetzung der Abschlussprüfung? Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) Mehr unter...
Aktionärsfragen: Dies ist bei einer virtuellen Hauptversammlung deutlich anders als bei einer Präsenz-Hauptversammlung. Die Fragen müssen vorher eingereicht werden. Meistens bis zu 48 Stunden davor. Rückfragen können nicht gestellt werden. Zumindest auf einer deutschen virtuellen Hauptversammlung habe ich dies in diesem Jahr noch nicht erlebt. Organisation: Wie die Fragen beantwortet wurden Es gab Befürchtungen, dass unangenehme Fragen nicht beantwortet werden. Meine Feststellungen: Auch wenn hunderte eingereicht wurden, die Unternehmen haben alle eingereichten Fragen beantwortet. Unterschiede gab es jedoch bei der Strukturierung der eingereichten Fragen. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin...
„Die Leute glauben nicht, was sie sehen. Sie sehen, was sie glauben.“ Nun ist es sicher: Beim DAX-Konzern Wirecard wurden Bilanzen gefälscht. Dies nicht erst seit gestern. Bereits im Januar hatte ich mich auf meinem FINANCE-Blog „Abgeschminkt“ geäußert, warum Kleinaktionäre Wirecard unter Druck setzen. Die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes 2019 wurde in diesem Jahr mehrmals verschoben. Am 18. Juni 2020 sollte es dann endlich soweit sein. Was seit dem 18. Juni passiert ist… Mittlerweile wissen wir: Der Wirtschaftsprüfer hat dem DAX-Konzern das Testat verweigert. Auch das erteilte Testat für 2018 wurde mittlerweile zurückgezogen. Die Ereignisse haben sich in den letzten Wochen...
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