Der steuerliche Maßgeblichkeitsgrundsatz hat eine lange Tradition. Die sogenannte umgekehrte Maßgeblichkeit wurde hingegen mit dem BilMoG endlich aus dem HGB gestrichen. Insgesamt hatte der Gesetzgeber mit dem BilMoG tendenziell mehr Selbständigkeit von Handels- und Steuerbilanz initiiert. Seither wird darum gestritten, inwieweit sich Änderungen für die steuerliche Maßgeblichkeit ergeben. Jüngst hat der BFH mit einem Urteil zur Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Rückstellungsbewertung für die Steuerbilanz ein Stück weit zur Klärung beigetragen. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer...
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Globalisierung zeigt Verletzlichkeit der Wirtschaft Fast 60.000 Corona-Fälle. Absage der Mobilfunkmesse in Barcelona. EU-Notfallgipfel. Die Meldungen haben sich in den letzten Tagen überschlagen. Bei Gesprächen mit Firmenchefs wird deutlich: Die Lungenkrankheit ist ein Konjunkturrisiko. Was dieses Beispiel wieder einmal zeigt: Auch altbekannte Risiken der Globalisierung bestehen weiterhin. Ich muss zugeben: Der Fokus meiner Studien liegt derzeit eher auf den Themen Cyber-Risiken und Risiken des Klimawandels. Kosten hoch, Umsätze runter Die aktuelle Epidemie zeigt die Abhängigkeit der Wirtschaft von den globalen Handelsströmen. Wenn Teile nicht rechtzeitig geliefert werden, steht die Produktion still. Dies verursacht hohe Kosten, kann das Image schädigen und...
Mit Spannung werden die Jahresabschlüsse der Konzerne erwartet. Die Bilanzsaison ist in greifbarer Nähe. Der neue Standard wurde in jüngster Vergangenheit kritisch beäugt. Insbesondere der mit der Umstellung verbundene Aufwand der Erfassung aller Leasingverträge hat so manch eine Abteilung einige Zeit zum Schwitzen gebracht. Bei mehreren zehntausend Verträgen in einigen Unternehmen auch kein Wunder. Mit der neuen Bilanzsaison warten auch die ersten Berichte mit der verpflichtenden Anwendung des neuen Leasingstandards. Transparenz bei bestehenden Leasingverträgen war das Ziel. Verringerung der Möglichkeiten zur Bilanzgestaltung alias Bilanzkosmetik auch. Doch weit gefehlt. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten,...
Wechseln Profifußballer während der Vertragslaufzeit den Verein, erhält der abgebende Verein vom aufnehmenden Verein eine Transferzahlung für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Für die Rechnungslegung stellt sich die Frage, wie diese Zahlung in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen ist. Das Interpretationsorgan für IFRS, das IFRS IC, hat zu dieser Frage jüngst Stellung bezogen. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sind vom „Buchhalter-Image“ zu einem Berufsfeld...
Bilanzpolizei veröffentlicht Tätigkeitsbericht Alle Jahre wieder veröffentlicht die DPR alias „Bilanzpolizei“ im Januar ihren Tätigkeitsbericht des Vorjahres. Gestiegene Fehlerquote, einsichtige Unternehmen trotz einzelner Querschläger und der liebe alte Goodwill sind die wesentlichen Erkenntnisse des aktuellen Berichtes. Mit Spannung erwartet werden darf das Diskussionspapier zum Goodwill, dem ewigen Sorgenkind der Bilanzierung. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG Mehr unter carolarinker.de Warum blogge ich hier? Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus...
Ein selbst erstelltes Katalogkonzept ist kein aktivierungsfähiges Vermögen In den kommenden Monaten schauen wir uns die Vorgehensweise der Bilanzfälscher genauer an. Bei den Beispielen werden Sie sehen, dass der Kreativität bei der Fälschung keine Grenzen gesetzt sind. Wenn diese Energie in die Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle eingesetzt werden würde, wäre das Ergebnis langfristig sicherlich besser. Wie bereits erwähnt stammen die Beispiele nicht aus meiner eigenen Feder, sondern haben sich tatsächlich so abgespielt. Heute beginnen wir mit dem Aufpumpen des immateriellen Vermögens. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als...
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Dr. Carola Rinker 10. Mai 2025
Delivery Hero 2024: Von der roten Laterne zum Hoffnungsträger?
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Christian Herold 9. Mai 2025
Ist das Flughafengelände die erste Tätigkeitsstätte eines Piloten?
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Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 8. Mai 2025
BFH konkretisiert Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten
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Dr. Carola Rinker 8. Mai 2025
Wenn der Geschäftsbericht zur Bühne wird – Knaus Tabbert und der Korruptionsfall im Vorstand
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Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 7. Mai 2025
Im zweiten Anlauf: Kanzler und Bundesregierung mit Verspätung im Amt
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28.04.2025 von Christian Herold
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