Seit der Bilanzskandal-Welle Anfang der 2000er Jahre haben sich die gesetzlichen Regelungen zur Vermeidung weiterer Fälle deutlich verschärft. Für die Aktionäre wurden beispielsweise die Mitwirkungsbefugnisse bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens ausgeweitet. Ferner wurden die Informations- und Auskunftsrechte von Aktionären gestärkt. Ausweitung der Mitwirkungsbefugnisse der Aktionäre Der Umfang zustimmungspflichtiger Maßnahmen wurde ausgeweitet. So müssen beispielsweise nicht nur ein Börsengang, sondern auch ein freiwilliges Delisting in der Hauptversammlung von den Aktionären genehmigt werden. Auch wenn die Mitwirkungsbefugnisse durch einige Urteile in der Vergangenheit ausgeweitet wurden, besteht jedoch immer noch Handlungsbedarf. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach...
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Das BMF hat einen Entwurf zur Neufassung der GoBD auf Basis des BMF-Schreibens vom 14.11.2014 (BStBl I 2014 S. 1450) an zahlreiche Verbände zur Stellungnahme versandt (vgl. NWB-Nachrichten vom 18.10.2018). Sicherlich muss man abwarten, wie die endgültige Neufassung aussehen wird, zumal die Verbände bereits Eingaben an das BMF gemacht haben. Ich gebe aber zu, dass ich relativ wenig Hoffnung habe, dass das BMF die GoBD an einschlägigen Stellen „entschärfen“ wird. Ganz im Gegenteil: Ich befürchte eine weitere „Verschärfung.“ So bin ich bereits über folgende geplante Änderung gestolpert: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied...
Nach knapp zwei Jahrzehnten naht das Ende – Film ab Montagmorgen. Der Tag beginnt mit Zeitunglesen. Flowtex ist eines der Themen in der heutigen Ausgabe der Badischen Zeitung. Auf diese News im Wirtschaftsteil haben die Investoren viele Jahre gewartet. – um genau zu sein seit April 2000, als das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Gläubiger erhalten nun einen Teil ihrer Forderungen vom Skandalunternehmen Flowtex zurück. Von 1,2 Milliarden € haben die Gläubiger 35 Mio. € in 2005 erhalten, nun kommen nochmal 30 Mio. € hinzu (=5 %). Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL...
Im Zuge der GoBD gilt der Grundsatz „einmal digital – immer digital“. Rechnungen, die als PDF-Datei eingegangen sind, müssen auch im weiteren Verlauf bis hin zur Verbuchung/Kontierung digital bearbeitet werden. Ein Ausdruck wäre sozusagen ein Nullum. Auch Ausgangsrechnungen, die digital erzeugt werden, müssen digital archiviert werden. Tz 119 der GoBD lautet: „Sind aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Daten, Datensätze, elektronische Dokumente und elektronische Unterlagen im Unternehmen entstanden oder dort eingegangen, sind sie auch in dieser Form aufzubewahren und dürfen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht gelöscht werden. Sie dürfen daher nicht mehr ausschließlich in ausgedruckter Form aufbewahrt werden und müssen für die Dauer...
Scheidet ein Gesellschafter bei Fortsetzung der Gesellschaft aus der Personenhandelsgesellschaft aus, steht ihm eine Abfindung zu. Seit jeher wird darum gestritten, wie der Abfindungsbetrag zu ermitteln ist. Traditionell wurde hierfür die Aufstellung einer Auseinandersetzungsbilanz propagiert. Das IDW hat sich jüngst mit der Frage beschäftigt, welche Bedeutung eine Auseinandersetzungsbilanz und der Substanzwert vor dem Hintergrund des Stands der betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse haben. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung...
In einem aktuellen Beschluss hat das FG Hamburg im Verfahren der gerichtlichen Aussetzung der Vollziehung nochmals klargestellt, dass § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 ff. EStG keine Geringfügigkeitsgrenze vorsieht. Der Kläger hatte einen Anteil für die private Pkw-Nutzung anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt, da die privaten Fahrten mit 350 km gegenüber der Gesamtfahrleistung von 37.000 km nicht ins Gewicht fallen würden. Seine Aufstellung habe die Präzision eines Fahrtenbuches und müsse deshalb der Maßstab für die Ermittlung der betrieblich veranlassten Fahrten sein. Die Anwendung der 1 %-Regelung sei zu verwerfen, weil sie für ihn zu einer erheblichen steuerlichen Belastung...
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