Wie immer. Uns Bürgern wird ein verhinderter heimlicher Aufbau von Bürokratie als „Entlastung für Mittelständler und Handwerksbetriebe“ verkauft. Lieber Herr Gesetzgeber: Bei der Anhebung des Schwellenwertes bei GWGs handelt es sich nicht um einen Abbau von Bürokratie. Du verhinderst lediglich einen unbemerkten Aufbau. Der Begriff Inflation sollte dir doch bekannt sein. Falls nicht: Einfach Mister Google fragen, der weiß sicherlich eine Antwort. In den letzten Jahren sind die Regelungen zu den GWGs auch keinesfalls einfacher geworden, sondern durch die Einführung der Poolabschreibung unübersichtlicher. Ist das denn etwas Bürokratieabbau? Ich schließe mich der Auffassung von Herrn Professor Mujkanovic an: Schafft sie...
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Nachdem der Frühjahrsputz durchgeführt wurde und alle Altlasten abgeschrieben wurden, ist nun der nächste Schritt die Darstellung im Jahresabschluss. Damit die möglicherweise hohen Abschreibungen, gebildeten Rückstellungen oder sonstigen Gewinn schmälernden Ereignisse den Abschluss nicht zu sehr beeinflussen, wird die Darstellung geschönt. Dazu werden beispielsweise bei der Berechnung der Eigenkapitalrendite Sondereinflüsse herausgerechnet. Oder noch einfacher: Die Entwicklung des operativen Ergebnisses der letzten drei Geschäftsjahre wird aufgezeigt. Natürlich auch hier um Sondereinflüsse bereinigt. Dieses Instrument wird nicht nur von Banken genutzt. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem...
Antwort auf „Immer Ärger mit den Frauen…“ Lieber Herr Mujkanovic, machen Sie sich keine Sorgen wegen des Titels Ihres Artikels. Die Frauenquote ist auch für die ein oder andere Frau ein Ärgernis. Wollen wir denn eine Situation wie in Norwegen? Ich denke nicht. Wenigstens wurde eine Mindestquote von 30 % für Frauen und Männer festgelegt. So sparen wir uns in einigen Jahren die Einführung einer Männerquote. Was aber vergessen wurde: Gibt es denn die Anzahl an Frauen mit der entsprechenden Qualifikation, die benötigt werden? Aber nun der Reihe nach. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach...
Etwas später als versprochen geht es nun endlich weiter mit meiner Serie zum Thema Bilanzkosmetik. Dieses Mal wollen wir uns mit dem Thema kosmetisch abschreiben beschäftigen. Sicherlich steht bei Ihnen auch bald der Frühjahrsputz an. Der Balkon wird gereinigt, die Gartenstühle herausgeholt. Klingt alles super, denn schließlich freuen wir uns schon lange auf den Frühling. Frühjahrsputz in der Bilanz allerdings sieht leider etwas anders aus. Der Fachbegriff heißt auch anders: „Kitchen-Sinking“. Klingt nur nicht so toll, ist auch nicht so toll. Kitchen-Sinking wird in der Regel bei einem Führungswechsel im Unternehmen vom neuen Chef durchgeführt. Da wird auch aufgeräumt. Der...
Viele reden gerne von Deregulierung, aber tatsächlich tut sich in Deutschland wenig, oder es wird sogar in vielen Bereichen eher schlimmer. Ein schönes Beispiel dafür war in der Vergangenheit die Behandlung sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG). Nun scheint endlich wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung in Arbeit zu sein. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sind vom „Buchhalter-Image“ zu einem Berufsfeld mit rasanter Entwicklung geworden. Realität und...
Eine Dauerbaustelle der Bilanzierung in sämtlichen Rechtskreisen ist das Leasing. International hat man sich mit dem Konzept der Bilanzierung des right of use, d.h. der Bilanzierung des schwebenden Geschäfts „Nutzungsrecht“, zumindest auf der Seite des Leasingnehmers von der traditionellen Alles-oder-nichts-Entscheidung bei der persönlichen Zuordnung des Leasingobjekts gelöst. In der handelsrechtlichen Bilanzierung gilt grundsätzlich die allgemeine Regel, nach der ein Leasingobjekt dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzuordnen ist (§ 246 Abs. 1 Satz 2 HGB). Für das Leasing stellen die Handelsbilanzierer dabei jedoch meist keine eigenen Überlegungen an, sondern folgen der steuerlichen Auffassung zur Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums. Nun hat sich wieder einmal...
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