Bilanzkontrolle in der Zukunft – Ende des zweistufigen Systems naht

November – bisher war dies immer der Monat, in dem die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ihre Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr veröffentlichte. Doch zumindest für die DPR hat sich diese Aufgabe dieses Jahr erübrigt., denn Sie ist ab dem 1. Januar 2022 Geschichte.

Noch ist unklar, ob auch die Bafin künftig die Prüfungsschwerpunkte vorab veröffentlichen wird. Es ist davon auszugehen, dass die Bafin als „Nachfolgerin“ der DPR die ESMA-Richtlinien ebenfalls umsetzen wird. Die DPR hatte zu den Prüfungsschwerpunkten auf europäischer Ebene immer auch eigene nationale Prüfungsschwerpunkte festgelegt. Es ist derzeit noch abzuwarten, inwieweit die Bafin diese Vorgehensweise künftig fortsetzen wird.

Veröffentlichung der Fehlerfeststellungen

Künftig wird die Bafin die Fehlerfeststellungen ihrer Prüfungen selbst veröffentlichen. Es ist bedauerlich, dass diese nur für Rechnungslegungsexperten lesbar sein werden. Fraglich ist, ob sich dadurch Auswirkungen auf die Wahrnehmungen der veröffentlichten Fehlerfeststellungen ergeben werden. Ich bin gespannt. Bisher hatte ich immer mal wieder den Fall, dass ich die Einzige war, die über manche Fälle geschrieben hat. Dies habe ich zumindest den Rückmeldungen von Lesern entnommen, die mich aufgrund meines Beitrags kontaktiert hatten.

Bei der Veröffentlichung der Fehlerfeststellungen gibt es künftig auch eine wichtige Änderung: Bei der DPR als privatem Verein konnten die Unternehmen dies verweigern. Die Bafin kann jedoch die Veröffentlichung anordnen, auch wenn das Unternehmen der Fehlerfeststellung widerspricht. Es wird sich zeigen, welche Auswirkungen sich dadurch ergeben.

Mehr Druck im Kessel

 Bei sog. Anlassprüfungen wird die Öffentlichkeit künftig viel früher informiert werden als dies bisher der Fall war. Dies betrifft jedoch nicht Stichprobenprüfungen, bei denen Unternehmen nach einem bestimmten Schema gezogen werden. Auch hier bin ich mir nicht sicher, ob die Bafin die Auswahl der Unternehmen anhand der bisherigen Vorgehensweise der DPR durchführen wird. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen sich bei den Stichprobenprüfung durch das einstufige Enforcement künftig ergeben werden.

Spannend wird auch die Frage sein, welche Bilanzierungs-Meinung die Bafin künftig vertreten wird. Es gab immer wieder Fälle, in denen Uneinigkeit zwischen der DPR und der Bafin herrschte. Dies ist nur einer von mehreren Aspekten, warum der Druck hinsichtlich der Dauer der Prüfung künftig steigen wird. Durch den Fall Wirecard war dies auch einer der Kritikpunkte an der Arbeit der DPR.

Allerdings wird es noch etwas dauern, bis die Bafin für die Bilanzkontrolle ist. Denn bis zum 31.12.2021 ist dafür noch die DPR zuständig. Offene Fälle werden daher zum Jahreswechsel auf die Bafin übergehen.

Fazit

Es bleibt weiterhin spannend. Es bleibt zu hoffen, dass die versprochene Transparenz auch so umgesetzt werden wird. Warten wir’s ab.

 

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