BMWi: Bis zu 4.000 € Beratungskosten ohne Eigenanteil für KMU und Freiberufler in der Corona-Krise

Das BMWi fördert mit dem Programm „Förderung unternehmerischen know hows“ ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen sind seit 3.4.2020 in Kraft und gelten befristet bis Ende 2020.

Hintergrund

Immer mehr Unternehmen und Wirtschaftsbranchen sind von der Corona-Krise getroffen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind mit Auftragsrückgängen konfrontiert und geraten an die Grenzen ihrer Unternehmensexistenz. Viele dieser Unternehmen benötigen betriebswirtschaftliche Beratungshilfe. Dafür weitet das BMWi jetzt die Förderung unternehmerischen Know-hows aus: Mit einem neuen Beratungskostenzuschuss. Mit den geänderten Förderbedingungen will das Bundeswirtschaftsministerium kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler in der aktuellen Situation unterstützen. Die Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen.

Was ist Inhalt des neuen Förderprogramms?

Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Was heißt das im Einzelnen?

Antragsberechtigung:

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an:

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen). Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt,
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen,
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten.
  • Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
  • Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.

Nicht antragsberechtigt (unabhängig vom Beratungsbedarf) sind aber:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen,
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen,
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen,
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungenund
  • landwirtschaftliche Unternehmen.

Fördergegenstand:

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann gefördert werden in Form von allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung oder im Rahmen von spezielle Beratungen, insbesondere zur Fachkräftesicherung oder Integration von Migranten. Unternehmen in Corona-Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden. Nicht gefördert werden aber z.B.  Beratungen, die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.

Umfang der Beratung:

Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen. Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden. Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.

Förderhöhe:

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Auf der website des BMWi gibt es hierzu eine detaillierte Übersicht über die Art des geförderten Unternehmens, die Region des Unternehmenssitzes und die Bemessungsgrundlage des Beratungszuschusses. Neben dem Beraterhonorar zählen auch Reisekosten zu den förderfähigen Kosten bis max. insgesamt 4.000 Euro, nicht hingegen die Umsatzsteuer.

Antragstellung:

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen. Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen, z.B. bei einer Wirtschaftskammer (IHK, HWK). Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen.

Bewilligung und Auszahlung:
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen durch das BAFA. Sämtliche Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht vorher bei der Leitstelle eingegangen sein und zum Zeitpunkt der Entscheidung durch die Bewilligungsbehörde alle gemäß dieser Rahmenrichtlinie geregelten Fördervoraussetzungen erfüllen.

Bewertung:

Die Corona-Pandemie löst einen hohen Beratungsbedarf bei Gründerunternehmen und Bestandsunternehmen aus: Im Dschungel unterschiedlicher Zuschuss- und Förderprorgramme kennen sich naturgemäß viele Unternehmer nicht aus. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, den Unternehmen professionelle betriebswirtschaftliche Berater an die Seite zu stellen und deren Kosten in begrenztem Umfang zu übernehmen. Aber aufgepasst: Auch unter den Beratern gibt es leider „schwarze Schafe“; deshalb lohnt es sich in jedem Fall, vor Beauftragung ein Informationsgespräch bei einer Wirtschaftskammern zu suchen.

Quellen


Hier finden Sie alle für Sie wichtigen Themenbeiträge rund um das Coronavirus in der NWB Datenbank:

Ein Kommentar zu “BMWi: Bis zu 4.000 € Beratungskosten ohne Eigenanteil für KMU und Freiberufler in der Corona-Krise

  1. Vielen Dank für diese aufschlussreichen Informationen zu dieser staatlichen Förderung durch die BAFA. Aktuell befasse ich mich intensiv mit diesem Thema. Als Berater weiß ich leider, wie viele Unternehmen momentan unter der Krise leiden und das auch in der nahen und langfristigen Zukunft tun werden.
    Ich würde mir wünschen, dass durch Födermittel dieser Art mehr Unternehmen den Mut und die Motivation besitzen, sich externen Rat und externes Fachwissen in ihr Unternehmen zu holen.

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