Brauchen wir weiterhin die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite?

Erstmals hatte der Bundestag am 25.3.2020 mit Wirkung ab 28.3.2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt (BGBl 2020 I S. 587), die dem Bund besondere Befugnisse nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verleiht, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen. Der vorerst (?) letzte Bundestagsbeschluss vom 11.6.2021 war die vierte Verlängerung. Zuvor hatte der Bundestag die Feststellung schon am 18.11.2020 sowie am 4.3.2021 verlängert.

Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach deren Feststellung das Fortbestehen beschließt (§ 5 Abs. 1 S. IfSG). Das wäre am 11.9.2021 der Fall.

Weitere Verlängerung politisch umstritten

Erst am 7.9.2021 soll der Bundestag über eine abermalige Verlängerung beraten und entscheiden. Aber nicht mal die Bundesregierung ist sich einig: Während BM Scholz für eine Verlängerung plädiert, weil weiterhin ein rechtlicher Rahmen für weitere Corona-Schutzregeln erforderlich sei, ist BM Spahn dagegen. Aller erforderlichen Anschlussregelungen seien bereits getroffen, sollten weitere Maßnahmen nötig werden, sollten diese auf Länderebene getroffen werden.

Bewertung: Was ist davon zu halten?

Zugegeben: Angesichts neu auftretender Virusvarianten und wieder ansteigenden Inzidenzen ist Vorsicht geboten. Wie schnell Zahlen exponentiell steigen können und eine neue Virusvariante eine alte verdrängen kann, hat Deutschland im letzten Winter erlebt. Und derzeit ist in Europa (z.B. in Großbritannien) schon wieder ein starker Anstieg von Infektionsfällen zu sehen.

Allerdings: Rechtfertigt dies weiterhin einen epidemiebasierten Gesetzgebungsnotstand mit einem Bündeln an bundesrechtlichen Regeln, die dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Bewältigung der pandemiebedingten Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und auf die Pflege dienen, also etwa Pandemie-relevante Verordnungen wie beispielsweise die Coronavirus-Testverordnung, die Coronavirus-Impfverordnung und die Corona-Einreiseverordnung?

Und weiter muss klar sein: Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist Voraussetzung für spezielle Maßnahmen, die die Bundesländer auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen können. Aber rechtfertigt das weiterhin die massive Einschränkung von Grundrechten, nicht nur für Bürger/innen, sondern vor allem auch für Unternehmen bis hin zu einem abermaligen harten Lockdown, den viele Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr überleben würden? Angesichts des Impffortschritts mit einer Erstimpfungsquote von immerhin 62,2% und Zweitimpfungsquote von 54,1% (Stand: 6.8.2021) scheint eine abermalige Verlängerung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr verhältnismäßig.

Wie heftig umstritten die bisherigen Eingriffsermächtigungen waren und sind, belegen allein über 345 Gerichtsentscheidungen, die im online-portal de jure.org zu § 5 IfSG dokumentiert sind. Allein dieser Umstand beschreibt, welche fundamentale Bedeutung die Anordnung der Fortdauer des Corona-Notstandes hat. Gerade deshalb muss verwundern, dass der parlamentarische Gesetzgeber das Thema erst nach der parlamentarischen Sommerpause am 7.9.2021 – vier Tage vor Auslaufen der aktuellen Geltungsdauer – im Bundestag behandeln will. Ein derart umstrittener und weitreichender Gesetzgebungsgegenstand sollte – auch während der Parlamentspause – nicht auf die lange Bank geschoben und zum Spielball der Exekutive auf Regierungsebene werden. Der Bundestag ist der vom Volk gewählte Souverän, das Kraftzentrum der Gesetzgebung. Schließlich wäre es ein verfehltes Verständnis von Demokratie und Gewaltenteilung, wenn sich der Bundestag nur noch als Ort versteht, Gesetzesvorlagen der Bundesregierung zu beschließen.

Sollte also eine erneuter Verlängerungsbeschluss erwogen werden, gehört das Thema deshalb umgehend ins Parlament, auch um den Preis, dass der Urlaub der Parlamentarier unterbrochen werden muss!

 

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