Corona-Krise: Beiträge zur Künstlersozialkasse prüfen!

In den vergangenen Tagen ist viel über steuerliche Erleichterungen berichtet worden. Es ist aber auch wichtig, im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung seine Beiträge prüfen und anpassen zu lassen. Besonderheiten gibt es hier für Künstler und Abgabeverpflichtete Unternehmen, die Beiträge zur Künstlersozialkasse zahlen.

Maßnahmen für versicherte Künstler

Abgesagte Veranstaltungen, stornierte Aufträge, zurückgegebene Tickets: Versicherte und Abgabeverpflichtete haben aufgrund der Corona-Pandemie mit Einnahmeausfällen zu kämpfen. Dies hat bereits jetzt erhebliche Auswirkungen für die Betroffenen. Versicherte sollten daher nicht nur ihre Steuervorauszahlungen anpassen lassen, sondern auch ihre Versicherungsbeiträge überprüfen. Auch im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung können Beitragssenkungen die Liquidität entlasten.Im Hinblick auf die Künstlersozialversicherung gibt es hier einiges zu beachten.

Lässt sich das geschätzte und gemeldete voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen nicht erreichen, besteht jederzeit die Möglichkeit, dies der Künstlersozialkasse (KSK) zu melden und die Anpassung der Beiträge zu beantragen. Der Antrag ist unter der Rubrik Service im Mediencenter der Homepage der KSK unter „Vordrucke und Formulare“ zu finden.

Hiervon sollte unbedingt gebrauch gemacht werden! Die Änderung der Beiträge wirkt sich nämlich nur für die Zukunft aus. Sie kann nach der gesetzlichen Regelung zwar wiederholt, aber nicht rückwirkend korrigiert werden. Eine Änderung der Schätzung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens sollte deswegen sorgfältig und behutsam erfolgen, je nachdem wie sich die Situation im laufenden Kalenderjahr absehbar entwickelt.

Auch Künstler, die keine Einnahmen erzielen, können Leistungen nach dem Zweiten Buch, Sozialgesetzbuch (ALG II) beantragen. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Jobcenter oder, für die Bewilligung von Arbeitslosengeld I die Agentur für Arbeit.

Maßnahmen für abgabepflichtige Unternehmen

Auch Abgabeverpflichtete Unternehmen sollten ihre Zahlungen an die KSK prüfen. Wer im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich geringere Umsätze mit künstlerischen oder publizistischen Leistungen erzielen wird, sollte die Herabsetzung der monatlichen Vorauszahlungen beantragen.

Hinweis

Die Künstlersozialkasse plant zudem individuelle Zahlungserleichterungen, sofern akute Zahlungsschwierigkeiten bestehen. Hierüber möchte die KSK in Kürze weitere Informationen veröffentlichen.

Fazit

Neben den Steuervorauszahlungen sollten auch die Vorauszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung überprüft werden und ggf. die Anpassung der Beiträge beantragt werden, um die Liquidität zu schonen.

Weitere Informationen:

https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html (Künstlersozialkasse)

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