Corona-Pandemie: Maßnahmenpaket von Bund und Ländern beschlossen!

Am 6.5.2020 haben in einer Telefonkonferenz Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Länder das weitere Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Was ist aus Sicht der Wirtschaft davon zu halten?

Hintergrund

Seit dem exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland ist es durch abgestimmte Beschränkungsmaßnahmen der Länder gelungen, die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich zu reduzieren. In der Folge sind seit dem 20.4.2020 schrittweise erste Öffnungsmaßnahmen durchgeführt worden, die Zahl der Neuinfektionen ist weiterhin niedrig geblieben. Auch wenn die Anordnung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen nach dem BInfSchG Ländersache ist, haben sich die Bundesländer in der Vergangenheit sehr eng mit dem Bund, vertreten durch die Bundeskanzlerin abgestimmt, um ein möglichst einheitliches Vorgehen in Grundsatzfragen im Umgang mit der Pandemie sicherzustellen. Das erste Treffen in Form einer Telefonkonferenz fand am 12.3.2020 statt, am 22.3.2020 und 28.04.2020 wurden dann die „Leitlinien zur Erweiterung der Beschränkung sozialer Kontakte“ mit umfangreichen Ausgangsbeschränkungen, Betriebsschließungen im Handel, in der Gastronomie und Dienstleistungsbetrieben beschlossen. In der heutigen Telefonkonferenz vom 6.5.2020 haben sich nun Bund und Länder auf einen „erheblichen weiteren Öffnungsschritt“ verständigt. Die Länder sollen unter Beobachtung des weiteren Infektionsgeschehens auf der Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten in eigener Verantwortung über weitere Öffnungsschritte entscheiden.

Was bedeuten die neuen Leitlinien für die Wirtschaft?

Die heute verabschiedeten Leitlinien enthalten ein 13-Punkte-Grundsatzpapier, das Orientierung gibt für die Bereiche Schulen, Kinderbetreuung, Krankenhäuser, Pflege-, Senioren- und Behinderteneinrichtungen, sicheres Arbeiten, Breiten- und Freizeitsport sowie Profisport. Das bedeutet im Einzelnen für die gewerbliche Wirtschaft:

  • Handel:
    Geschäfte können unter Auflagen (Hygiene, Zutrittskontrolle; Abstandsgebot; Beschränkung der Personenzahl pro qm-Verkaufsfläche) wieder öffnen. Bayern hat am 5.5.2020 beschlossen, dass auch dort – als letztem Bundesland – die bisherigen Verkaufsflächenbeschränkungen (auch für Einkaufzentren und großflächigen Einzelhandel) entfallen.
  • Hotel- und Gaststättengewerbe:
    Gastronomie, Bars, Clubs, Hotellerie einschl. Pensionen und Ferienwohnungen werden von den Ländern „in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten“ schrittweise unter Auflagen mit „gemeinsamen“ Hygiene- und Abstandskonzepten wieder geöffnet. Einige Länder haben hierbei schon einen zeitlich gestuften Öffnungsplan für Außen- und Gastronomie, nachfolgend für die Hotellerie beschlossen.
  • Dienstleistungen:
    Ähnliche Maßstäbe für eine sukzessive und kontrollierte Öffnung unter Auflagen sollen gelten für Messen, Theater- und Konzerthäuser, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, private Sportanlagen, Prostitutionsbetriebe, Fitnessstudios oder Dienstleister im Bereich der Körperpflege, soweit sie nicht schon geöffnet sind.
  • Großveranstaltungen:
    Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31.8.2020 verboten. Dies gilt etwa für Konzerte; Volksfeste, Festivals, Ortsfeste oder größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern; ausgenommen bleibt hier insbesondere der Profifußball unter Ausschluss der Zuschauer (sog. Geisterspiele).

Alle verabredeten Lockerungen stehen unter einem Vorbehalt: Sollten in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten der Länder die Infektionsraten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage ansteigen, ist sofort ein „konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden“ veranlasst.

Erste Bewertung

Gott sei Dank! Dank weitgehender Disziplin der Bevölkerung und strenger Beschränkungsmaßnahmen in den Ländern haben sich die Infektionszahlen deutlich nach unten entwickelt. Am 5.5.2020 standen bundesweit 164.174 bestätigten Infektionen (und 6.790 Toten) immerhin 135.100 Genesene gegenüber. Seit 22.4.2020 haben sich die Neuinfektionen pro Tag (gemittelt über die vergangenen sieben Tage) kontinuierlich nach unten entwickelt auf zuletzt 1.108 Neuinfektionen am Tag. Selbst in Bayern, dem am stärksten betroffenen Bundesland mit zuletzt 43.956 bestätigten Infektionsfällen (5.5.2020) ist die Zahl der Neuinfektionen kontinuierlich auf zuletzt 285 neue Fälle zurückgegangen.

Warum ist das wichtig? Natürlich ist über jeden Zweifel erhaben, dass der Gesundheitsschutz in der Abwägung der zu schützenden Rechtsgüter einen überragenden Stellenwert einnehmen muss. Je mehr allerdings die Infektionszahlen zurückgehen, desto mehr schlägt das Pendel inzwischen wieder zugunsten anderer Freiheitsrechte aus, soll nicht die Bewältigung der Corona-Pandemie zu einem weitaus größeren gesellschaftlichen Kollateralschaden führen, in der Gesellschaft, für die Arbeitnehmer, für die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Über 750.000 Unternehmen haben inzwischen Kurzarbeit angemeldet, davon 99 Prozent bei Gastronomiebetrieben, 97 Prozent bei Hotels. Über 10 Millionen Kurzarbeiter verzeichnen wir inzwischen, die Arbeitslosenzahl ist allein zwischen März und April 2020 um 300.000 angestiegen.

Wie die Verfassungsgerichte (z.B Saarl. VerfGH vom 28.4.2020 – Lv. 7/20) in ihren jüngsten Entscheidungen im Kontext der Corona-Krise gilt dabei: Nicht das Gebrauchmachen von grundrechtlichen Freiheitsrechten ist rechtfertigungsbedürftig, sondern umgekehrt jede Beschränkung von grundrechtlichen Freiheiten wie der Berufs- oder Gewerbefreiheit! Deshalb ist jetzt unumgänglich, auch die Wirtschaft wieder schnell „auf Trab“ kommt, die schon jetzt einen beträchtlichen Flurschaden zu verzeichnen hat, der sich selbst nach Meinung der Bundesregierung voraussichtlich zu einem Einbruch der Wirtschaftsleistung um -7 Prozent in 2020 führen wird. Bei weiter konstantem oder gar rückläufigem Infektionsgeschehen muss deshalb ein fortlaufende Überprüfung mit einer Anpassung der Öffnungszeitpläne stehen – ein unverzichtbares „Muss“ für unser Wirtschaftssystem.

Quelle


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