Corona-Überbrückungshilfe: BMWi verlängert Frist für Antragsphase 1 bis 9.10.2020

Das BMWi hat am 29.9.2020 mitgeteilt, dass die Antragsfrist für das Überbrückungshilfeprogramm (Phase 1) über den 30.9.2020 hinaus letztmals bis zum 9.10.2020 verlängert wird.

Hintergrund

Das seit dem 1.6.2020 geltende, mit bis zu 24,6 Mrd. Euro dotierte Überbrückungshilfeprogramm des Bundes will branchenübergreifend Freiberufler, Soloselbständige und KMU mit Zuschüssen unterstützen, die coronabedingt in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. In der ersten Phase des Programms konnten Unternehmen für die Monate Juni bis Ende August 2020 Förderzuschüsse zu den Fixkosten beantragen, sofern der Umsatzeinbruch im April und Mai mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum betragen hat. Anträge konnten über einen Rechtsanwalt oder die Angehörigen der steuerberatenden Berufe online zunächst bis Ende August, nach erster Fristverlängerung dann bis 30.9.2020 gestellt werden. Am 18.9.2020 haben BMWi und BMF dann verkündet, dass es eine zweite Antragsphase ab Oktober 2020 mit vereinfachten Antragsvoraussetzungen für den Förderzeitraum September bis 31.12.2020 geben soll.

BMWi verlängert letztmals Antragsfrist für Phase 1

Am 29.9.2020 hat das BMWi jetzt mitgeteilt, dass die Antragsphase 1 im Überbrückungshilfeprogramm nun über den 30.9.2020 hinaus letztmals bis 9.10.2020 verlängert wird. Auch die Registrierung von prüfenden Dritten (Rechtsanwälte, Steuerberater einschl. Steuerbevollmächtigte; Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer können sich weiterhin – auch über den 30.9.2020 hinaus – registrieren lassen. Allerdings sollte hierbei die Postlaufzeit von üblicherweise drei Werktagen bedacht werden – es ist also für diese Berufsgruppe Eile geboten.

Was Unternehmen und Freiberufler jetzt beachten sollten

Potenzielle Antragsteller haben jetzt also noch bis zum 9.10.2020 Zeit, über einen beratenden Dritten online einen Antrag auf Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis Ende August 2020 zu stellen. Sie müssen dann allerdings die strengen Kriterien der Antragsberechtigung mit hohem Umsatzausfall im April und Mai 2020 erfüllen – eine hohe Hürde.

Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen jetzt spätestens bis zum 9.10.2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 9.10.2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden.

Bewertung

Die abermalige (letztmalige) Verlängerung der Antragsfrist für Phase 1 des Überbrückungshilfeprogramms kann als Beleg gedeutet, dass das Überbrückungshilfeprogramm der Phase 1 noch immer nicht richtig läuft, vor allem weil die Eintrittsschwelle des 60-prozentigen Umsatzausfall für die meisten Antragssteller unüberwindbar ist. Bis zum 20.8.2020 haben laut Bundesregierung (BT-Drs. 19/21823 auf eine Anfrage der GRÜNEN, BT-Drs. 19/21568) KMU 38.592 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 709 Mio. € auf Corona-Überbrückungshilfen gestellt. Die Bundesländer haben davon bisher Finanzhilfen im Umfang von rund 248 Mio. € bewilligt. Die IHK München, die landesweit für alle Anträge in Bayern sachlich zuständig ist, meldet per 29.9.2020 16.987 Anträge, von denen 10.638 mit einem Fördervolumen von 174,1 Mio € bewilligt worden sind.

Quellen

 

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