Der 12-Punkte-Plan der FDP – aus steuerrechtlicher Sicht

Die FDP hat auf ihrem Parteitag in Berlin einen „12-Punkte-Plan“ beschlossen. Darauf folgte ein „5-Punkte-Programm“ für den Haushalt. Was beinhalten diese aus steuerrechtlicher Sicht?

Schwaches Wachstum, Fachkräftemangel und viel Bürokratie. Dies sind wesentliche Schwierigkeiten, mit denen die deutsche Wirtschaft konfrontiert ist. Die FDP fordert daher eine „Wirtschaftswende“. Diese – so Christian Linder – sei neben der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auch für die soziale Gerechtigkeit sowie für den Kampf gegen demokratiefeindliche Bestrebungen im Land von Notwendigkeit.

In einem 12-Punkte-Plan, der auf dem Parteitag beschlossen wurde, stellt die FDP dar, wie vor allem für mehr wirtschaftliche Dynamik konsequent weiter an den entscheidenden Stellschrauben zu drehen ist. Nach ihrer Meinung „müssen insbesondere Unternehmen, Arbeitnehmer und Selbstständige“ entlastet, Leistung belohnt, und ein Bürokratieabbau weiter vorangetrieben werden.

Steuerrechtliche Forderungen

Neben einem Moratorium für neue gesetzliche Sozialleistungen beinhaltet der Plan auch eine Vielzahl an steuerrechtlichen Forderungen.

So soll gem. dem Plan die steuerliche Berücksichtigung für Überstunden erfolgen. Überstunden und ausbezahlte Überstundenzuschläge sollen wie Bezüge aus einem Minijob oder besser behandelt werden. Ebenso soll eine regelmäßige Anpassung des Einkommensteuertarifs und der Freibeträge stattfinden. Es solle nicht sein, „dass Menschen durch die kalte Progression nach einer Gehaltserhöhung real weniger Geld zur Verfügung steht als vorher. Solche heimlichen Steuererhöhungen müssten vermieden werden“.

Den Solidaritätszuschlag möchte die Partei laut Beschluss für alle begraben, da „dieser in erster Linie zu einer Steuer für die Wirtschaft“ geworden ist. Daher sollte dieser in zwei Schritten abgeschafft werden: Zunächst solle eine Absenkung auf 3 Prozent erfolgen. 2027 solle er dann vollständig entfallen und Unternehmen somit um 14,5 Milliarden Euro entlasten. Ferner solle die effektive steuerliche Belastung von Unternehmensgewinnen maximal 25 Prozent betragen.

Auch im Bereich der Abschreibungen sieht die FDP hohes Potential. So sollen die Abschreibungserleichterungen des Wachstumschancengesetzes verlängert werden. Die degressive Abschreibung soll bis 2029 fortgeführt werden und für Anschaffungen, die 5.000 Euro nicht überschreiten, soll es eine Gruppenabschreibung geben.

Unterschiedliche Einordnung der Punkte

Die sehr scharfen und spitzen Forderungen, welche die FDP auf ihrem Parteitag beschlossen hat, können unterschiedlich bewertet werden. Auf der einen Seite wird gesagt, dass die Partei mit ihrem Plan ihre Koalitionspartner deutlich vor den Kopf stoße. Unter Berücksichtigung der Realisierbarkeit einzelner Aspekte erscheint dies nachvollziehbar. Andererseits – folgt man z.B. den Ausführungen der Grünen Fraktionsvorsitzenden, Katharina Dröge – haben Parteien grundlegend die Möglichkeit (und den Weg ist die FDP gegangen)  auf ihren Parteitagen „einfach einmal ,FDP pur‘ zu beschließen“. Nunmehr darf abgewartet werden, wie sich die anderen Parteien mit Blick auf die im nächsten Jahr anstehende Wahl des Bundestags zunehmend positionieren.

Hinweis:
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