Die Bundesregierung zum Stand der Digitalsteuer

Derzeit unterstützt die Bundesregierung die OECD dabei, im Auftrag der G20 Reformvorschläge für das internationale Steuersystem zu erarbeiten, um den steuerlichen Herausforderungen der Digitalsteuer zu begegnen. Hierzu werden momentan noch auf Ebene der OECD Lösungen für die steuerlichen Herausforderungen diskutiert. Die konkrete Ausgestaltung der Vorschläge ist noch offen. Auswirkungen auf einzelne Branchen können daher aktuell noch nicht abgeschätzt werden.

Hintergrund

Im Dezember 2018 haben sich Deutschland und Frankreich beim ECOFIN-Rat (Rat für Wirtschaft und Finanzen) auf einen gemeinsamen Kompromiss bezüglich der Digitalsteuer verständigt. Hiernach sollen die Werbeeinnahmen großer Digitalunternehmen künftig mit 3 Prozent besteuert werden. Das Hauptargument für die Einführung einer Digitalsteuer ist, das derzeit in der digitalen Branche deutlich weniger Steuern gezahlt werden, als in der klassischen Industrie. Eine Studie des ECIPE (European Centre for International Political Economy) kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass die effektive Steuerrate vieler europäischer Firmen niedriger ist, als die der Internetkonzerne.

Die Komplexität und Intransparenz des internationalen Unternehmenssteuerrechts lassen derzeit keinerlei objektiven Schlüsse darüber zu, welche Unternehmen tatsächlich wo und wieviel Steuern zahlen.

Die Regierung zum Status quo

Die Digitalisierung bringt nicht nur neue „digitale“ Geschäftsmodelle hervor, sie beeinflusst auch zunehmend herkömmliche Branchen. Sie schafft steuerliche Herausforderungen, die die gesamte Wirtschaft betreffen. Ziel ist es daher, auf internationaler Ebene eine Lösung zu finden, die das globale Steuersystem an die im Zuge der Digitalisierung eintretenden Veränderungen anpasst.

Die Bundesregierung unterstützt die OECD dabei, im Auftrag der G20 Reformvorschläge für das internationale Steuersystem zu erarbeiten. Derzeit werden dazu zwei Lösungsstränge verfolgt. Zum einen geht es dabei um die grenzüberschreitende Zuordnung von Besteuerungsrechten. Hier werden die Vorschläge derzeit präzisiert. Zum anderen haben die Bundesregierung und Frankreich einen Vorschlag zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmen eingebracht. Ziel dieser ist es, die Auswirkungen eines schädlichen Steuerwettbewerbs einzudämmen. Dieser langfristige Lösungsansatz soll sicherstellen, dass Unternehmen aller Branchen einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung staatlicher Aufgaben leisten. Entsprechende Lösungen sollen später in der EU umgesetzt werden.

Fazit

Nach Auskunft der Bundesregierung werden die Diskussionen von dem Wunsch getragen, neben einem zeitgemäßen Steuersystem insbesondere eine handhabbare und praktikable Lösung zu finden. Es bleibt abzuwarten ob es gelingt, einen Ausgleich zwischen Steuergerechtigkeit einerseits und der Gestaltung einer möglichst einfachen gesetzlichen Regelung herzustellen. Dies ist zumindest das Ziel der Verhandlungen auf Ebene der OECD. Wir dürfen gespannt sein, ob dieser Spagat gelingt.

Weitere Informationen:

BT-Drucksache 19/9783

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