Durchgefallen: Hinweisgeberschutzgesetz ohne Zustimmung im Bundesrat

Am 10.2.2023 hat der Bundesrat die erforderliche Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower) verweigert, das der Bundestag im Dezember 2022 beschlossen hatte. Gibt es im Vermittlungsausschuss keine Einigung zwischen Bund und Ländern, ist das Gesetz endgültig gescheitert.

Worum geht es?

Hintergrund sind die Vorgaben einer EU-Richtlinie (2019/1937 v. 19.10.2019), die in deutsches Recht umzusetzen sind. Das Gesetz zum sog. Whistleblowerschutz, das der Bundestag im Dezember 2022 verabschiedet hatte, regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen, ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Behörden und Unternehmen sollen gesonderte interne Anlaufstellen schaffen und auch anonyme Hinweise entgegennehmen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten. Der Gesetzentwurf regelt Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien – aber auch Haftung, Schadensersatz und Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben.

Gesetz findet keine Zustimmungsmehrheit im Bundesrat

Der Bundesrat hatte bereits in seiner Sitzung vom 16.9.2022 gemäß Art. 76 Abs. 2 GG Änderungen beschlossen (BR-Drs. 372/22 (B)). Am 10.2.2023 hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz nun nicht die erforderliche Zustimmung des Bundesrates erfahren. Das Gesetz kann damit nicht wie geplant in Kraft treten. Der Bundesrat hat vor allen daran Anstoß genommen, dass das deutsche Gesetz noch deutlich über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgeht.

Wie geht’s weiter?

Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten. Das fristgebundene Vermittlungsverfahren hat innerhalb von drei Wochen stattzufinden (Art. 77 Abs.2 GG). Erfolgt dort keine Einigung, ist das Gesetzesvorhaben endgültig gescheitert.

Bereits zum 17.12.2021 hätte die EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie umgesetzt sein müssen. Gegen die Bundesrepublik läuft deswegen bereits ein Vertragsstrafenverfahren der EU. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz hätte im April 2023 in Kraft treten sollen. Allerdings sind die Regelungen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sehr komplex und bürokratisch und in der Kürze der Zeit kaum umsetzbar. Außerdem sollte auch stärker beachtet werden, dass ein Hinweisgeberschutz „mit Augenmaß“ Ziel sein muss. Es darf deshalb mit Spannung abgewartet werden, was im Vermittlungsausschuss noch an Änderungen verhandelbar ist.

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