Ein Pkw gehört nur in Las Vegas und Miami zum Haushalt

Die Älteren unter uns erinnern sich vielleicht noch an die Fernsehserie „Vegas“, die Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre lief. Privatdetektiv Dan Tanna aus Las Vegas hatte seinen Ford Thunderbird immer in seinem Wohnzimmer geparkt. Möglicherweise inspiriert von der Serie war ein Steuerzahler der Auffassung, dass sein Pkw ebenfalls zu seinem Haushalt gehört und Kfz-Reparaturkosten daher als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG anzusehen seien.

Doch leider hatten die Richter des FG Thüringen kein Einsehen und ließen die Aufwendungen nicht zum Abzug zu (Urteil vom 25.6.2020 – 1 K 103/20).

Aus der Begründung: Ein Pkw und dessen Reparatur dienen nicht dem Wohnen oder Leben in einem Haushalt, sondern der Fortbewegung vom und zum Haushalt. Ein Pkw ist entgegen der Auffassung des Klägers kein Haushaltsgegenstand, sondern ein Fortbewegungsmittel. Hieraus folgt im Streitfall, dass dem Kläger eine Steuerermäßigung für die Reparatur des PKW nicht zusteht.

Übrigens, wenn es interessiert (und vielleicht als Begründung für eine NZB dienend): Geben Sie bei Google einmal die Wörter „Porsche Design Tower Miami“ ein. Sie stoßen unter anderem auf einer der entsprechenden Internetseiten auf folgendes Zitat: „Mit einem von drei gläsernen Autoaufzügen gelangen die Bewohner in ihrem Fahrzeug sitzend zu den Garagen, die in jede Wohneinheit integriert und lediglich durch eine große Glaswand vom Wohnraum abgetrennt sind.“

Also, da sage noch ´mal jemand, ein Auto sei kein Haushaltsgegenstand.

Aber Spaß beiseite: Der BFH hat soeben entschieden, dass Reparaturen außerhalb des Haushalts, die also in der Werkstatt des Handwerkers durchgeführt werden, ohnehin nicht nach § 35a EStG begünstigt sind (BFH-Urteil vom 13.5.2020, VI R 4/18).

Weitere Informationen:
Thüringer FG, Urteil v. 25.06.2020 – 1 K 103/20
BFH, Urteil v. 13.05.2020 – VI R 4/18

 

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