Einkommensteuersätze in Deutschland: keine kurzfristigen Änderungen zu erwarten

In regelmäßigen Abständen entbrennt die Diskussion über die Höhe der Einkommensteuersätze. Die möglichen Antworten, die die politischen Entscheidungsträger diskutieren sind dabei weit gefasst. Von einer Erhöhung des Spitzen- und Höchststeuersatz, über eine Reduzierung der Steuersätze bis hin zu einer namhaften Erhöhung des Grundfreibetrages wurden in den letzten Jahren ganz unterschiedliche Reformalternativen in das Gespräch und in die politische Diskussion gebracht.

Im Zusammenhang mit der Corona Pandemie hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, die Umsatzsteuertarife temporär zu senken. Dennoch gab es anhaltende Spekulationen, ob auch steuerpolitische Maßnahmen angedacht sind, die auf eine Reform der Einkommensteuertarife abzielen. Insbesondere wurde über eine Erhöhung des Spitzen- und Höchststeuersatzes spekuliert. Nunmehr hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP Bundestagsfraktion klargestellt, dass in dieser Legislaturperiode keine Erhöhung des Spitzen- und Höchststeuersatzes vorgesehen ist (vgl. BT-Drucks. 19/21210, S. 2).

Auch eine grundsätzliche Reform der Einkommensteuer ist im kommenden Jahr nicht zu erwarten, was sich ebenfalls aus der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage des FDP ergibt. Frage an die Bundesregierung: „Plant die Bundesregierung, im Falle eines ausbleibenden Effekts der zwischenzeitlichen Mehrwertsteuersenkung, eine Reform der Einkommensteuer?“ Antwort der Bundesregierung: „Die Maßnahmen der Corona-Steuerhilfegesetze werden nach Auffassung der Bundesregierung zu einer deutlichen Stärkung der Binnennachfrage und entsprechenden Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung beitragen.“ Mit Blick auf die, ebenfalls in der Antwort der Bundesregierung enthaltene Übersicht, über das Einkommensteueraufkommen des Jahres 2019 wird deutlich, dass die 10% einkommensstärksten Steuerpflichtigen (Einkünfte ab: 103.908 Euro) in Deutschland zirka 40% des Einkommensteueraufkommens tragen. Die 50% einkommensschwächsten Steuerpflichtige tragen knapp 10% des Einkommensteueraufkommens (Einkünfte bis 40.631 Euro). Vom Grundsatz her trägt das Einkommensteuersystem damit dazu bei, eine Lastenverteilung zwischen unterschiedlichen Einkommensteuergruppen sicherzustellen.

Allerdings geht aus den Zahlen ebenfalls hervor, dass die Steuerlast, insbesondere für die Mittelschicht, schnell ansteigt. Aus diesem Grund wird ebenfalls seit Jahren über die Kompensation der „kalten Progression“ diskutiert und der Grundfreibetrag regelmäßig angepasst (derzeit: 9.408 Euro). Die Haltung der Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode keine Änderungen bei den Steuertarifen vorzunehmen überzeugt insofern, da eine Reform der Einkommensteuer grundsätzlicher ausgestaltet sein sollte und sich nicht allein in einer Erhöhung des Spitzen- und Höchststeuersatzes erschöpfen darf.

Gerade die Tarifzonen sollten bei einer Einkommensteuerreform in den Blick genommen und angepasst werden. Die zunehmende Schere in der Vermögensverteilung findet eine Ursache auch in der gravierenden Steuer- und Abgabenbelastung der Mittelschicht, die während der aktiven beruflichen Tätigkeit hohen Belastungen ausgesetzt ist und deren Altersversorgungsbezüge nach der aktiven beruflichen Belastung einer doppelten Besteuerung unterliegen könnten. Eine Maßnahme könnte eine Anhebung des Grundfreibetrages sein.


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