Elektronische Rechnungspflicht ab 2025? Stellungnahmen der Verbände liegen vor!

Im April dieses Jahres hat das BMF den Verbänden einen Diskussionsvorschlag übersandt, der eine Einführung einer E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Geschäfte ab dem 01.01.2025 vorsieht. Im Blog hatte ich dazu bereits berichtet (E-Rechnungspflicht ab 2025 im B2B-Bereich?).

Mittlerweile ist der Diskussionsvorschlag von den verschiedenen Institutionen kommentiert worden und samt Stellungnahmen an das BMF zurückgesandt worden. Der Ball liegt daher nunmehr wieder beim BMF. Was sind die Kernaussagen der Verbände und wie geht es weiter?

Hintergrund

Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung eines bundesweiten einheitlichen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen vor. Das BMF hatte zu diesem Zwecke den Verbänden einen Diskussionsvorschlag zur Einführung einer E-Rechnung im B2B-Bereich zur Stellungnahme übersandt. Die elektronische Rechnung soll künftig an den Vorschlag der Europäischen Kommission „VAT in the Digital Age (ViDA)“ angelehnt werden und auf dem europäischen E-Rechnungsstandard CEN 16931 basieren. Sie soll demnach in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und ihre elektronische Verarbeitung möglich sein.

Stellungnahmen verschiedener Institutionen

Verschiedenste Institutionen konnten zu dem Diskussionsentwurf Stellung beziehen. U.a. merkt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. in seiner Stellungnahme an, „dass die Einführung einer obligatorischen eRechnungspflicht mitunter großen Umstellungsaufwand für die Unternehmen und deren steuerliche Berater bedeutet.  Auch wird angemerkt, dass „die erfolgreiche Implementierung voraus(setze], dass Softwarehäuser ihre Produkte rechtzeitig und zielgenau für die Unternehmen anpassen können“. Vor allem mit Blick auf den Zeithorizont wird angemerkt, dass – soweit das finale Gesetzgebungsverfahren nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden könne – „der Start zum 01.01.2025 insbesondere kleinere Softwareanbieter und ihre Nutzer in Bedrängnis bringen“ [könnte]. Auch sei zu Bedenken, dass „die Implementierung der eRechnung (…) einen grundlegenden Eingriff in die routinierten Rechnungslegungs-, Buchführungs- und Jahresabschlussprozesse eines Wirtschaftsjahres“ bedeute und „um deren Abläufe und Übersichtlichkeit nicht zu gefährden (…) aus Sicht des DStV die Einführung der eRechnung nur zum Jahreswechsel“ sinnvoll sei.

Auch hat sich die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG) zu dem Vorschlag geäußert. Sie äußert sich positiv dahingehend, „dass der Diskussionsvorschlag ein elektronisches Meldesystem für Rechnungen vorsieht.“ Gleichzeitig konstatiert sie, dass im Hinblick auf eine vollständige Digitalisierungsstrategie dies aber nicht genug sei. Denn: „Um einen nachhaltigen Mehrwert für das steuerpflichtige Unternehmen und die Finanzbehörden zu generieren, wäre ein digitales Verfahren erforderlich, mit dem Rechnungen erstellt, geprüft, weitergeleitet und bezahlt werden können, ohne papierhafte Belege austauschen zu müssen“.

Und die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft konstatieren in ihrer Stellungnahme klar: „Die Einführung der verpflichtenden eRechnung zum 1. Januar 2025 halten wir angesichts der vielfältigen rechtlichen, technischen, normativen und administrativen Anforderungen für die Breite der Wirtschaft in der kurzen Frist für nicht realisierbar.“ Begründet wird dies damit, „dass die Anforderungen an eine sichere Übermittlung, die die Verwaltung erst mit Einführung des Meldesystems ab 2028 festlegen möchte, zu Beginn der eRechnungspflicht bekannt sein müssen.“ Es solle in Bezug auf Schnittstellen und Zertifizierungen sichergestellt sein, „dass diese mindestens ein Jahr vor der Einführung der eRechnung bekannt gegeben werden, damit geeignete Soft- und Hardwareprodukte entwickelt und beschafft werden können.“

Und ferner heißt es: „Vor dem Hintergrund bereits bestehender erheblicher Belastungen und Anforderungen sowie aufgrund der großen Anzahl der Unternehmen, die hierfür technische Unterstützung benötigen und der begrenzten Kapazitäten der IT-Dienstleister werden die Unternehmen in der Regel keine Umstellung ihrer Systeme bis zum 1. Januar 2025 ermöglichen können.“

BMF am Zug

Klar dürfte sein, dass vor dem Hintergrund von VIDA auf europäischer Ebene der Deutsche Gesetzgeber die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich mit großem Interesse weiterverfolgen wird. Klar dürfte jedoch auch sein, dass eine zu frühe Einführung zu weitreichenden negativen bürokratischen Belastungen für die deutsche Wirtschaft führt und nicht gewollt sein kann. Es bleibt daher mit Spannung abzuwarten, wie das BMF den nun bei ihm platzierten Ball weiterspielen wird.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

76 − 74 =