Ende der Nutzungsdauer der AfA-Tabellen erreicht –Bürokratieentlastungsgesetz sieht kürzere Nutzungsdauern vor

Neue AfA-Tabellen bekommt das Land


Die Abschreibungstabellen werden überarbeitet. Nach knapp zwanzig Jahren gehören sie nun zum Alten Eisen und müssen erneuert werden. Mein Autorenkollege Prof. Dr. Franz Jürgen Marx wurde erhört. In seinem Beitrag vom August 2017 wünschte er sich neue AfA-Tabellen für das Land, keine neuen Männer, wie der abgewandelte Liedtext dies wünscht.

Auch bei der Finanzverwaltung ist mittlerweile angekommen, dass wir einen enormen technischen Fortschritt haben und Unternehmen daher ihre Investitionen auf die Digitalisierung sowie die Industrie 4.0 ausrichten. Schön, dass die Nachricht endlich durchgedrungen ist. Das hat ja ein Weilchen gedauert.

Das Bürokratieentlastungsgesetz sieht vor, dass die Nutzungsdauern überarbeitet werden – insbesondere für digitale Innovationsgüter. Ebenso wie bei der Entschlackung der Regelungen um die GWG-Abschreibungen ein Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn eine deutlich schnellere Reaktion wünschenswert gewesen wäre. Aber wir sind hier nicht bei „Wünsch Dir was“. Aber dennoch hätte ich einen Wunsch: Wie wäre es mit der Aufnahme einer Nutzungsdauer für die AfA-Tabellen in der Tabelle selbst? So wäre der notwendige Druck vorhanden, die Nutzungsdauern regelmäßig an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Knapp 20 Jahre ist im Zeitalter der Digitalisierung eine unglaublich lange Zeit. Im Jahr 2000, als die Tabelle das letzte Mal angepasst wurde, schrieb man sich noch SMS. Der heutigen Jugend muss man erklären, was damit gemeint ist: Short Message Service. Heutzutage kommunizieren nicht nur Jugendliche, sondern alle Generationen via Whatsapp.

Auch wenn die Anwendung der steuerlichen Nutzungsdauern für die Handelsbilanz nicht zwingend erforderlich ist: Um die Komplexität und den Verwaltungsaufwand im Griff zu bekommen, werden Vermögensgegenstände in den meisten Fällen in der Handels- und Steuerbilanz über den gleichen Zeitraum abgeschrieben. Zumindest bei allen, die steuerliche Risiken vermeiden wollen.

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