Erhöhung der Tabaksteuer beschlossen – Rauchen wird ein teures Vergnügen …

Am 16.10.2026 hat der Bundesrat dem vom Bundestag am Vortag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes zugestimmt. Die Tabaksteuer wird schrittweise angehoben, Rauchen wird für Verbraucher ein zunehmend teures Vergnügen. Was bedeutet das konkret?

Zielsetzung der Gesetzesinitiative

Im Eckwertebeschluss vom 29.4.2026 hatte sich die Bundesregierung angesichts der angespannten Haushaltslage auf Maßnahmen verständigt, wie der Handlungsbedarf im Bundeshaushalt reduziert werden kann. Die Erhöhung der Tabaksteuer zählt dabei zu den vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen. Die Gesetzesänderung dient – neben der Mehrung der Steuereinnahmen – auch dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und steht im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken.

Tabaksteuer steigt schrittweise

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (BT-Drs. 21/7859), 21/8232) wurde in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 21/8605) vom Bundestag am 15.10.2026 mit Regierungsmehrheit beschlossen. Der Bundesrat hat am 16.10.2026 zugestimmt (BR-Drs. 603/26 (B).

Nach dem Gesetzesbeschluss wird die Steuer auf Tabakprodukte über einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig erhöht. Bei einer Kleinverkaufspackung mit einem Inhalt von 20 Zigaretten ergibt sich laut Gesetzentwurf ab 2027 ein gewichteter durchschnittlicher Kleinverkaufspreis von 8,77 Euro. Für 2028 werden 9,56 Euro genannt, für 2029 10,42 und für 2030 11,36 Euro. Steuererhöhungen gibt es auch für andere Produkte wie Feinschnitt, Pfeifentabak, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren.

Im Jahr 2027 wurden dadurch nach dem Regierungsentwurf Steuermehreinnahmen in Höhe von 756 Mio. Euro erwartet, die bis 2030 auf 3,589 Mrd. Euro ansteigen sollen. Dieses Volumen wird aber deutlich zunehmen: Nach den vom BT-Finanzausschuss initiierten Änderungen wird nun erwartet, dass im kommenden Jahr Steuermehreinnahmen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro erwartet werden, 750 Mio. Euro mehr als im ursprünglichen Entwurf. Im Jahr 2030 werden jetzt Mehreinnahmen von 4,461 Mrd. Euro erwartet, 872 Mio. Euro mehr als im Ursprungsentwurf. Außerdem sollen die neuen Steuertarife für Zigarren, Zigarillos, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak erst ab dem 1.1.2027 gelten. Im Übrigen tritt das Gesetz zum 1.1.2027 in Kraft (BGBl 2026 I Nr. 309).

Konsequenzen für Wirtschaft und Verbraucher

Nach Art. 106 Abs.1 Nr. 2 GG handelt es sich bei der Tabaksteuer als Verbrauchssteuer um eine reine Bundesfinanzsteuer. Das bedeutet, dass die Einnahmen komplett in den Bundeshaushalt fließen und nicht mit den Bundesländern oder Kommunen geteilt werden. Für den angeschlagenen Bundeshaushalt mit seine Finanzierungslöchern ist das eine gute Nachricht, weil die deutlichen Steuermehreinnahmen einen erfreulichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten, und zwar nachhaltig und nicht einmalig.

Für die Tabakindustrie und die nachgelagerten Wirtschaftszweige des Groß- und Einzelhandels ist die spürbare Steuererhöhung kein gutes Zeichen, da sich angesichts der Verteuerung von Tabakwaren der Absatz rückläufig entwickeln dürfte. Auch Verbrauchern dürfte bald die Lust am Rauchen mehr und mehr vergehen: Die Steuer für Zigaretten beträgt laut Angaben des Bundesrates im Jahr 2027 14,34 Cent je Stück, zu denen noch 21,05 Prozent des Verkaufspreises hinzukommen. Im Jahr 2030 sind es dann 18,57 Cent zuzüglich 21,05 Prozent. Eine Packung Zigaretten wird im Jahr 2030 im Durchschnitt voraussichtlich etwa 12 Euro kosten – knapp vier Euro mehr als derzeit oder – anders ausgedrückt – in 2030 kostet die Packung Zigaretten rund 50 Prozent mehr als 2026. Das ist ein Wort!

Weitere Informationen:

NWB Online-Nachricht: Bundestag beschließt Erhöhung der Tabaksteuer

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

     

    Warum blogge ich hier?

    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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