Sollte die Stromsteuer „für alle“ gesenkt werden?

Vor dem Hintergrund der erfreulichen Steuerschätzung Ende Oktober 2026 mit Steuermehreinnahmen des Bundes in den nächsten Jahren ist innerhalb der Bundesregierung erneut die Diskussion über eine umgehende Senkung der Stromsteuer „für alle“ aufgeflammt. Was spricht dafür – und was dagegen?

Welche Entlastungsmaßnahmen bislang erfolgt sind

Im Koalitionsvertrag 2025 hatte die neue Regierung eine Stromsteuersenkung „für alle“ Verbraucher und Unternehmen angekündigt, jedoch ist diese Maßnahme im Koalitionsausschuss aufgrund fehlender Finanzierung erstmal nur auf das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft beschränkt worden, eine weitergehende Entlastung „für alle“ wurde frühestens ab 2027 in Aussicht gestellt – wenn die Finanzierbarkeit gegeben ist.

Mit dem Wegfall der Gasspeicherumlage zahlen Unternehmen und Privathaushalte seit dem Jahr 2026 weniger für Erdgas (BR-Drs. 634/25 v. 21.11.2025). Die Kosten in Höhe von 3,4 Mrd. Euro sind aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes zu begleichen. Dem Gesetz nach macht die Umlage für Haushaltskunden rund 2,4 Prozent und für Großkunden rund 5 Prozent des Gaspreises aus.

Nach dem Beschluss des Bundestags am 13.11.2025 und der Billigung der Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz durch den Bundesrat am 21.11.2025 wurden auch die Übertragungsnetzentgelte ab 1.1.2026 gesenkt. Die Senkung der Netzentgelte durch Zahlung eines Bundeszuschusses in Höhe von rund 6,5 Mrd. Euro an die Übertragungsnetzbetreiber war allerdings nur auf das Jahr 2026 beschränkt.

Was für 2027 bislang geplant ist

Mit dem von Bundestag und Bundesrat auf Vorschlag der Bundesregierung im September 2026 auf den Weg gebrachten „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029“ will die Bundesregierung den Bundeszuschuss in Höhe von 5,5 Mrd. Euro für drei weitere Jahre verlängern und damit Privatverbraucher und Wirtschaft von hohen Stromkosten entlasten.

Der Bundesrat fordert aber in seiner Stellungnahme vom 16.10.2026, den jährlichen Bundeszuschuss statt den geplanten 5,525 Mrd Euro unverändert mit 6,5 Mrd. Euro pro Jahr beizubehalten (das entspricht dem Niveau von 2026). Die von der Bundesregierung geplante Kürzung um rund 975 Millionen Euro jährlich könnte sonst zu höheren Netzentgelten und Strompreisen führen. Der Grund: Die Übertragungsnetzentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises und finanzieren den Betrieb und Ausbau der überregionalen Stromnetze. Veränderungen bei diesen Entgelten können sich deshalb auf die Kosten für Stromkunden auswirken.

Am 1.10.2026 haben die vier großen Übertragungsnetzbetreiber schon mit vorläufigen Zahlen einen Anstieg der Netzentgelte angekündigt, wenn nicht mal der von der Bundesregierung vorgeschlagene Zuschuss umgesetzt wird. Mit diesem geplanten Zuschuss wird das durchschnittliche Netzentgelt auf Höchst- und Umspannungsebene im kommenden Jahr 3,54 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) betragen (2026: 2,86 ct/kWh). Ohne den geplanten Zuschuss würde das Netzentgelt auf 6,52 ct/kWh steigen – ein Plus von fast 3 ct/kWh. Sollte sich der Bundesrat mit seinem Vorschlag durchsetzen, wäre die Entlastung der Stromkunden natürlich größer.

Was für die Senkung der Stromsteuer spricht

Richtig ist zunächst, dass eine Senkung der Stromsteuer „für alle“ natürlich eine zusätzliche Belastung für den Haushalt des Bundes wäre, die finanziert sein will. Aber: Aktuell ist Strom in Deutschland so teuer wie in kaum einem anderen Land in Europa, teilt die DIHK mit. Das macht Strom für die Unternehmen wenig attraktiv und bremst Investitionen in neue Technologien aus. Zugleich aber wächst der Strombedarf durch Digitalisierung und KI-Anwendungen. Bezahlbarer Strom wird damit immer mehr zu einem entscheidenden Wettbewerbs- und Standortfaktor. Unter dem Aspekt des Klimaschutzes kommt hinzu, dass Strom nicht nur beim Heizen, sondern in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft fossile Energieträger wie Erdgas und Öl verdrängen und somit den CO2-Ausstoß senken kann – auch das ist ein gewichtiges Argument für eine Stromsteuersenkung.

Netzentgelte und staatliche festgelegte Steuern und Umlagen machen für Gewerbekunden und Haushalte mehr als die Hälfte des Strompreises aus. Sie alle leiden auch anderen Ecken unter hohen Energiekosten, zum Beispiel beim Tanken – und der sog. Tankrabatt läuft Ende des Jahres 2026 ab.

Fazit

Deshalb lautet das Fazit: die Stromsteuer muss endlich „für alle“ auf das europäische Minimum gesenkt werden – so wie es die Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag 2025 versprochen hat.

Quellen

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

     

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    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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