Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie: Ende oder dauerhafte Entfristung?

Noch bis 31.12.2023 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen statt 19 Prozent nur 7 Prozent – ausgenommen sind Getränke. Die Rückkehr zum vollen Steuersatz könnte für viele Gastronomiebetriebe zur existentiellen Bedrohung werden.

Hintergrund

Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird seit dem 1.7.2020 bis gegenwärtig Ende 2023 der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent erhoben (§ 12 Abs.2 Nr.15 UStG). Dies war ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage, der nach der ersten Befristung bis 30.6.2021 (Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020, BGBl 2020 I S. 1385) mehrfach verlängert wurde, zuletzt bis Ende 2023.

Dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes politisch umstritten

Mit Rücksicht auf unverändert hohe Energie- und Einkaufspreise und die bedrohte Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Raum hat die CDU/CSU-Fraktion im März 2023 eine Initiative für eine dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes ergriffen (BT-Drs.20/5810), die aber im BT-Finanzausschuss abgelehnt wurde – jedenfalls vorläufig mit Hinweis auf die angespannte Haushaltssituation des Bundes. Ob sich hieran noch etwas ändert und noch finanzielle Spielräume für eine dauerhafte Entfristung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes über den 31.12.2023 hinaus bestehen, müssen die abschließenden Beratungen des Bundeshaushaltes 2024 zeigen, die ab September auf der Agenda des Bundestages stehen.

Rückkehr zum erhöhten Steuersatz bedroht viele Gastronomiebetriebe

Sollte der Bund bei seinem „Nein“ zu einer dauerhaften Entfristung oder jedenfalls weiteren Verlängerung der derzeitigen Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie bleiben, für die der Bund bislang rund 10 Mrd. Euro aufgewendet hat, könnte das fatale Folgen haben. Nach Mitteilung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) gibt es derzeit bundesweit noch rund 186.000 Hotel- und Gaststättenbetriebe. 36.000 Betriebe mussten nach DEHOGA-Angaben bereits in der Corona-Pandemie aufgeben.

Bei einer Steuererhöhung des Umsatzsteuersatzes auf 19 Prozent ab 1.1.2024 könnten nach DEHOGA-Schätzung weitere 12.000 Betriebe hinzukommen. Nach Recherchen der Auskunftei CRIF Bürgel ist schon jetzt jeder neunte Betrieb insolvenzgefährdet. Angesichts einer schmalen Umsatzrendite in der Gastronomie von durchschnittlich weniger als 4 Prozent, brauchen die Gastronomen auch weiterhin die Umsatzsteuerdifferenz in der eigenen Kasse, um steigende Kosten aufzufangen und notwendige Investitionen finanzieren zu können. Die umfangreichen Corona-Wirtschaftshilfen haben nämlich in den meisten Fällen keine ausreichende Kompensation der Corona-Umsatzeinbrüche bewirkt, zumal die Wirtschaftshilfen in vielen Fällen ganz oder teilweise an den Staat zurückgezahlt werden müssen.

Der Staat sollte deshalb jetzt Weitsicht zeigen: Mit einer Verlängerung des Umsatzsteuerprivilegs sichert er nicht nur Unternehmern das Überleben, sondern sich selbst langfristig auch wieder Steuereinnahmen aus gewerblichen Einkünften

Lesen Sie hierzu auch folgende Beitrag im NWB Experten-Blog:

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