Erste Hilfe von Vater Staat für Unternehmen: Aussetzung von Steuervorauszahlungen

Vater Staat hat erkannt: Aufgrund der aktuellen Lage durch die Corona-Pandemie haben Unternehmen nicht nur teilweise erhebliche Umsatzeinbußen. Gerade bei Messeveranstaltern und Restaurants hat dies bereits existenzbedrohende Situationen herbeigeführt. Ein ausgefallener Restaurantbesuch wird bei einer Normalisierung der Lage nicht nachgeholt. Daher werden u.a. Restaurants mit deutlich geringeren Umsätzen in diesem Jahr auskommen müssen, um ihre Kosten zu decken. Die ausgefallenen Messen können auch nicht alle auf den Herbst verschoben werden.

Sonder-Abschreibung ist keine Erste-Hilfe-Maßnahme

Es gab schon erste Diskussionen um die Einführung von Sonder-Abschreibungen. Als Erste-Hilfe-Maßnahme kann dies einem Restaurant aber nicht helfen, die Gehälter und die Pacht zu bezahlen. Denn bis zur nächsten Steuererklärung muss das Restaurant erst ausreichend Liquidität haben, um so lange überleben zu können.

Wenn die schlimmste Phase vorbei ist, kann sich der Bundestag mit dem Thema Abschreibung beschäftigen. Wichtig ist neben der Eindämmung der Pandemie für Unternehmen das Thema Liquidität. Dies kann durch die Unterlassung von Steuervorauszahlungen erfolgen. Die Vorauszahlungen für März sind zwar schon durch. Wenn die Bundesregierung aber eine schnelle Entscheidung trifft, könnten ab April die Vorauszahlungen für einige Monate ausgesetzt werden.

Erste-Hilfe-Maßnahme: „Liquidität“

Sicherlich löst dies zwar mittelfristig keine strukturellen Probleme eines Unternehmens: Dennoch verschafft es den Unternehmen etwas Luft, bis die Lage sich wieder normalisiert. Insbesondere kleine Unternehmen und Selbständige haben oftmals kein ausreichendes Liquiditätspolster, wenn kurzfristig in großem Umfang Aufträge wegfallen wie dies derzeit der Fall ist.

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2018 ist Ende Februar abgelaufen: Auch hier könnte der Staat bei einer Nachzahlung diese vorerst aussetzen – ohne das Anfallen von Säumniszuschlägen. Eine beschleunigte Bearbeitung bei einer Steuererstattung ist vermutlich aufgrund der Personalsituation in den Finanzämtern nicht möglich: Denn auch dort wird vermutlich der Krankenstand relativ hoch sein.

Auch bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung könnte der Staat den Unternehmen entgegenkommen: Allerdings ist hier die Umsetzung sicherlich auf die Schnelle schwieriger, da dies auch die Prozesse in den Unternehmen beeinflusst. Diese haben momentan mit der schnellen Einrichtung von Home-Office sowie sonstigen Corona-Problemen zu kämpfen und dafür sicherlich keine zeitlichen Ressourcen.

Schuldenstand Deutschlands – die Wahrheit

Wo liegt das Problem? Vermutlich braucht Vater Staat die Steuervorauszahlungen selbst sehr dringend. Denn schließlich hat er viele Zahlungen zu leisten. Ganz abgesehen von der Staatsverschuldung: Diese beträgt nämlich keinesfalls „nur“ zwei Billionen. Eine unvorstellbar hohe Zahl, daher ein verständlicher Vergleich: Laut der Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler e.V. sind dies pro Kopf ca. 23.200 €.

Und das ist noch nicht alles: Die zwei Billionen sind lediglich die ausgewiesene, die sog. explizite Staatsverschuldung. Dazu kommen noch schätzungsweise 5-6 „Billiönchen“ oben drauf, die sog. implizite Staatsverschuldung. Dazu zählen künftige Zahlungen des Staates, die er versprochen hat wie beispielsweise Beamtenpensionen oder aber auch Zusagen an die Krankenkassen.

Falls Sie gerade in Hausarrest sind: Ein Blick auf die Schuldenuhr mit dem aktuellen Schuldenstand zeigt Ihnen zumindest einen Teil der Wahrheit der finanziellen Situation unseres Landes.

Fazit:

So schnell wie sich derzeit die Corona-Meldungen ändern ist nicht einmal die digitale Transformation. Als Erste-Hilfe-Maßnahme für Unternehmen kann daher die Aussetzung von Steuervorauszahlungen etwas Luft schaffen – zumindest vorübergehend.

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Homuth: Coronavirus – Erste-Hilfe-Maßnahmen im Steuerrecht

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